Gefahrenkennzeichnung / welche Sprache?

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  • Hallo werte Kollegen.


    Ich habe eine Frage.


    Wenn ich als Produzent ein Produkt herstellen, von dem eine Gefahr ausgeht (z.B. Augen reizend) und dieses ins Ausland (und nur dahin) verkaufe,
    welche Informationen müssen auf das Etikett und in welcher Sprache?


    Müssen Gefahrenhinweise in der Sprache des produzierenden oder des empfangenden Landes enthalten sein?
    Reicht das SDB in der Sprache des Empfängers?
    In welcher Sprache müssen das Schlagwort GHS unter dem Piktogram und die H - und S - Sätze sein?


    Gibt es dafür eine Vorgabe (für was gibt es keine?) und welche ist das?


    Viele Grüße


    Hilko

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  • Wenn Du in den DM gehst und dir ein Reinigungsmittel kaufst, was meinst Du in welcher Sprache das Etikett gedruckt wurde?
    Oder bei Farben im Malerbedarf.
    Der Werker an der Maschine muss die Information auch lesen können. Sieh mal nach bei ECHA. Dort gibt es eine Leitlinie zur Kennzeichnung und Verpackung.
    Oder nimm gleich diesen Anhang. Da solltest Du etwas finden. Unter 3.2 Seite 17 findest Du den Hinweis zur Amtssprache.

    Dateien

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

  • Gibt es dafür eine Vorgabe (für was gibt es keine?) und welche ist das?

    Ja gibt es, es muss in der Sprache aufgeführt sein, in die das Produkt in Verkehr gebracht wird.
    Man darf auch mehrsprachig beschriften.


    Erfolgt der Export direkt nach der Herstellung, ohne Zwischenhändler, so dürfte die Beschriftung in der Sprache des Ziellandes ausreichen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    Export nach der Herstellung, ohne Zwischenhändler, die Beschriftung in der Sprache des Ziellandes.


    es muss die Sprache stehen , wo das Produkt Verkauft wird,
    darf auch mehrsprachig sein.

    ... hartnäckigkeit Zahlt sich früher oder später aus.....meist aber später.


    bleibt Objektiv :62:


    Gruß
    Saeftyfirst1973