Materialausgabeschrank für pSA

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  • Hallo zusammen.


    Wir wollen bei uns einen Materialausgabeschrank aufstellen lassen, bei dem die Mitarbeiter mit einer Chipkarte Material wie Werkzeug und pSA
    heraus holen können.
    Nun beinhaltet diese Karte ja irgendwie Personaldaten und daher muss der BR mit einbezogen werden (ist generell dafür), allerdings müssen
    wir dazu eine BV erstellen.


    Hat jemand dazu Erfahrung oder kann mir eine BV als Muster senden (gerne auch mit geschwärzeten Firmendaten)?


    Vielen Dank und sonnige Grüße aus dem Norden.


    Hilko :thumbup:

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  • Moin Hilko,


    ich würde erst einmal klären, ob auf der Chipkarte tatsächlich personenbezogene Daten gespeichert werden oder nicht. Selbst wenn solche Daten auf der Chipkarte sind, ist zu klären, ob bei der Benutzung in Kombination mit dem Schrank in irgendeiner Form gespeichert wird, wer wann den Schließmechanismus in Gang gesetzt hat. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass hier tatsächlich eine Datenverarbeitung im eigentlichen Sinne stattfindet. Wenn dem so sein sollte, ist sowieso ein Verfahrensverzeichnis zu erstellen und alles nach der DSGVO abzuarbeiten. Da bedarf es meines Erachtens nicht zusätzlich einer Betriebsvereinbarung.


    Das Einfachste ist, wenn die Chips nur mit einer Nummer kodiert werden, es sei denn Ihr wollt wirklich wissen, wer wann den Schrank geöffnet hat. Das macht aber meines Erachtens wenig Sinn, denn dann wisst Ihr immer noch nicht, was die Person entnommen hat.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • Guten Morgen,


    in einem benachbarten Betrieb findet eine ähnliche Ausgabe statt. Hier wurde der Zugang ebenfalls über eine Mitarbeiterkarte geregelt. Die Karte besitzt jedoch keine relevanten Daten des Besitzer nur seine Personalnummer. Diese wird entsprechend bei Öffnung bzw. Schliessung im Schloss gespeichert. Nach 60 Tagen jedoch wieder überschrieben.
    So ist bei einem Verdacht zumindestens über die Personalnummer der Zutritt dokumentiert.

  • Vielen Dank erst einmal.


    Das Problem ist hier der Betriebsrat der eine "Leistungs- und Verhaltenskontrolle" sieht, auch wenn nur Nummern hinterlegt werden (Nummern werden auch Personen zu geordnet). Daher möchte der BR eine BV dazu abschließen.


    Anhand der Nummer auf dem Chip kann erkannt werden welche Nummer wann am Schrank war und aus welchem Fach etwas heraus genommen hat oder zurück gelegt hat (es soll auch Werkzeug im Schrank bereitgestellt werden).


    Dies soll auch helfen, wenn Werkzeug eben nicht zurück gelegt wird. Daher benötigen wir auch die Nummer zum Namen....

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  • Servus!


    Will die Sache ja nicht verkomplizieren, aber was sagt den der Fachmann/frau für den Datenschutz bei euch im Betrieb? Meist können die DSBs eine unkomplizierte und pragmatische Lösung vorschlagen, mit der alle Beteiligten leben können. Vorausgesetzt der BR hat sich nicht schon auf eine Position festgelegt und ist noch flexibel.

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