Hallo,
mich würde einmal interessieren, wie ihr das mit der Weitergabe von euren eigenen Gefährdungsbeurteilungen (also von eurer Firma) an irgendwelchen Fremdfirmen handhabt.
Der Fall:
Wir stellen elektronische Geräte her, die nach Lieferung manchmal bei unseren Kunden im Werk durch einen unserer Servicetechniker dann in Betrieb genommen werden. Nun fragt eine solche Fremdfirma (unser Kunde) nach der Gefährdungsbeurteilung des Servicetechnikers.
Gefährdungsbeurteilungen sind natürlich vorhanden, doch möchte ich sie eigentlich nicht an firmenfremde Stellen senden, denn in den Gefährdungsbeurteilungen stehen ja auch viele Dinge, die einem außenstehenden absolut nichts angehen und aus meiner Sicht zum Teil auch dem Datenschutz unterliegen, da dort ja auch die Namen des Management, der Führungskräfte, der Ersthelfer, der Betriebsarzt, der Betriebsrates, usw. alles aufgeführt sind. Weiterhin werden dort ja auch erkannte Mängel und Defizite genannt sowie deren aktuelle Maßnahmenbearbeitung. Diese Firmeninternas gehen doch anderen Firmen nichts an - oder ?
Wie seht ihr das, bzw. wie handhabt ihr so etwas mit der Weitergabe eurer eigenen Gefährdungsnbeurteilungen ?
Oder kennt ihr irgendeine Vorschrift. wo so etwas geregelt ist ?
Gruß
Ralf