Weitergabe von Gefährdungsbeurteilungen an Fremdfirmen

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  • Hallo,


    mich würde einmal interessieren, wie ihr das mit der Weitergabe von euren eigenen Gefährdungsbeurteilungen (also von eurer Firma) an irgendwelchen Fremdfirmen handhabt.



    Der Fall:
    Wir stellen elektronische Geräte her, die nach Lieferung manchmal bei unseren Kunden im Werk durch einen unserer Servicetechniker dann in Betrieb genommen werden. Nun fragt eine solche Fremdfirma (unser Kunde) nach der Gefährdungsbeurteilung des Servicetechnikers.
    Gefährdungsbeurteilungen sind natürlich vorhanden, doch möchte ich sie eigentlich nicht an firmenfremde Stellen senden, denn in den Gefährdungsbeurteilungen stehen ja auch viele Dinge, die einem außenstehenden absolut nichts angehen und aus meiner Sicht zum Teil auch dem Datenschutz unterliegen, da dort ja auch die Namen des Management, der Führungskräfte, der Ersthelfer, der Betriebsarzt, der Betriebsrates, usw. alles aufgeführt sind. Weiterhin werden dort ja auch erkannte Mängel und Defizite genannt sowie deren aktuelle Maßnahmenbearbeitung. Diese Firmeninternas gehen doch anderen Firmen nichts an - oder ?


    Wie seht ihr das, bzw. wie handhabt ihr so etwas mit der Weitergabe eurer eigenen Gefährdungsnbeurteilungen ?


    Oder kennt ihr irgendeine Vorschrift. wo so etwas geregelt ist ?



    Gruß
    Ralf

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  • Die Frage nach dem Vorhandensein von erforderlichen GB's ist zur Prüfung evtl. vertraglich vereinbarter Rechtskonformität durchaus legitim.


    Ich gewähre bei solchen Anfragen i.d.R. einen reduzierten Einblick.


    Anders kann die Sache jedoch liegen, wenn es um Koordinierung von Arbeiten geht. Habe ich Fremdfirmen im Haus, beispielsweise bei einem Anlagenstillstand, ist zur erforderlichen Sicherheitskoordination eine Zusammenführung bzw. ein Abgleich der GB erforderlich. Dies erfolgt dann üblicherweise vor Ort in gemeinsamer Anstrengung.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Ralf,


    Michael hat es bereits erwähnt, reduzierte Form übergeben. z.B. Deckblatt der GB mit dem unterschriebenen Unterweisungsnachweis deines Servicetechnikers und ein SiGeKo benötigt hier auch Informationen.
    Je nach Art der Tätigkeit ist nach §8 ArbSchG auch mehr notwendig. Aus dem Grund werden z.B. im Baugewerbe vermehrt AS Unterlagen oder besser noch Zertifizierungen von Nachunternehmern nachgefragt. Die Übergabe von Gefährdungsbeurteilungen, Beauftragungen etc. sollte allerdings im Vorfeld vereinbart sein. Eine rechtliche Grundlage für das anfordern und übergeben von AS Unterlagen besteht nicht.


    "§8 ArbSchG
    (2) Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben."


    Frohe Feiertage
    markus

    Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.
    Arthur Schopenhauer (1788-1860), deutscher Philosoph

  • Guten Abend,


    da die Gefährdungsbeurteilung doch die Gefährdungen vor Ort und die dazunötigen Maßnahmen abbilden soll, verstehe ich zur Zeit nicht was du möchtest.


    Wer bei uns auf die Anlage möchte zum Arbeiten hat eine vollständige Gefährdungsbeurteilung abzuliefern,
    a) damit wir sehen die Firma hat sich Gedanken gemacht, da nützt mir ein Deckblatt mal gar nichts.
    b) Wenn es dann doch zu Kontakt verschiedener Arbeitsgruppen mit konkurrierender Gefährdung kommt, muss unsere Koordinatoren mit den vorhandenen Gefährdugnsbeurteilung inkl. unserer Gefahrenmatrix eine gemeinsame Gefährdungsbeurteilung mit den Verantwortlichen der Firmen erstellen.


    Aber du bzw. deine Firma muss ja den Auftrag nicht annehmen, wenn ihr das nicht wollt.
    Denn wenn der Auftraggeber es in seinen Unterlagen fordert und ihr es mit unterschreibt brauchst du nicht mehr weiter zu diskutieren. Also vielleicht vorher mal die Anforderungen lesen die ihr bei Auftragsannahme unterschrieben habt.



    Vielleicht möchte der Kunde einfach nur sehen, dass ihr Eure Hausaufgaben gemacht hat und sein Managementsystem damit sauber ist.
    Du musst ihm diese ja - vielleicht - nicht als pdf schicken, es sei denn es ist vertraglich gefordert.
    Vielleicht reicht es dem Kunden ja wenn du sie ihm in einer Art Baustellenordner inkl. der notwendigen Anweisungen und Unterweisungsnachweise vorlegst.


    Gruß Rabau.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo Zusammen,


    ich stelle unsere GFB auf Wunsch des Kunden zu Verfügung. Mittlerweile fordern auch immer mehr seriöse Zeitarbeitsfirmen deren Mitarbeiter bei uns arbeiten sie ein.
    Ich sehe es so wie RaBau es vor mir beschrieben hat.


    Ich habe auch viele Unternehmen mit div. Managementsystemen gesehen, gelebt werden diese Systeme meist nur vor Audits. Da ich selber Lieferanten und interne Audits durchführe kann ich davon ein Liedchen singen obwohl ich nicht singen kann.
    Papier ist geduldig!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

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  • Ich danke Euch für eure Meinungen und Antworten wie ihr mit diesem Thema umgeht, die sehr hilfreich für mich waren.


    Die bestehenden Gefährdungsbeurteilungen für unsere Außendiensttechniker werde ich nun etwas überarbeiten und um die Internas etwas reduzieren, damit ich eine Version habe, die ich problemlos nach Extern geben kann.


    Also nochmal vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen.


    Gruß
    Ralf

  • die nach Lieferung manchmal bei unseren Kunden im Werk durch einen unserer Servicetechniker dann in Betrieb genommen werden

    Nach § 5 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention" wird bestimmt, dass "bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen hat der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen. Der Unternehmer hat ferner sicherzustellen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtführende überwacht werden, die die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellen. Der Unternehmer hat ferner mit dem Fremdunternehmen Einvernehmen herzustellen, wer den Aufsichtführenden zu stellen hat."

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und melde mich mal zu gerade diesem Thema, da es bei uns eben auch eins ist.
    Kunden verlangen eine GBU für die auszuführenden Arbeiten in ihren Unternehmen.
    Da ich unsere GBU nicht außer Haus gebe, habe ich in Zusamenarbeit mit unserer SiFa (künftig bin ich das ) eine GBU für die Montage beim Kunde erstellt.
    In dieser gehe ich auf firmenspezifische Eigenheiten ein und biete dem Kunde die Möglichkeit zur Mitwirkung.
    Bisher ist das verdammt gut angekommen.
    Übrigens fange ich gerade erst mit der SiFa-Ausbildung an und finde dieses Forum sehr hilfreich.
    Danke und Gruß, deSteel

    Klaus Schuster


    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • Übrigens fange ich gerade erst mit der SiFa-Ausbildung an und finde dieses Forum sehr hilfreich.

    Viel Erfolg |?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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