Allgemeine PSA Pflicht

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  • NEIN! Ich wiederhole, der Schutzbrillen-Pflicht bin ich nur begegnet als:
    - Besucher
    - Co-Auditor als Sub der eigentlich beauftragten Firma.

    ich kann Dir versichern, dass ich es jetzt verstanden habe!

    In den von mir betreuten Betrieben gab es NIE eine pauschale Schutzbrillenpflicht. Wo eine Schutzbrille vorgeschrieben war (jeweils an Maschinen), habe ich trotzdem Keine getragen:
    1. Abstand gehalten
    2. Gebeten, die Arbeit einzustellen, wenn ich mich nähere

    MichaelD: Genau so sehe ich das auch!
    Wenn jemand zu uns kommt und keine Schutzbrille tragen will, der kommt einfach nicht in die Produktion rein. Schluss. Da bin ich konsequent. Und die Arbeit einstellen würden wir auch nicht. Selbst unser 80jähriger Konzernchef trägt Schutzbrille und Sicherheitsschuhe! Und der kommt nur einmal pro Jahr!
    Mögliche Wiederkehrer die keine haben, bekommen eine Neue von uns geschenkt. Besucher eine gereinigte.


    Wenn es eine Gefährdungsbeurteilung gibt, und die Schutzbrille notwendig ist, trage ich sie ggf. auch als Überbrille (in Laboren)

    Die Frage ist dann immer noch, wie es dann zu den PSA-Verweigerern in nennenswerter Anzahl kommt? Sind denen ihre Augen egal?

    Du fragst mich noch ob den Gallieren die Augen nicht wichtig sind? Und Du trägst nur eine wenn es dazu eine Gefährdungsbeurteilung gibt, Dich auf andere verläßt die die Arbeit einstellen oder den gefährlichen Flugobjekten mitteilen, dass sie Deinen subjektiv gewählten Abstand nicht übertreffen sollen?
    Da frag ich mich ob Dir Deine Augen nicht wichtiger sind als irgendwelche Dokumente die von zweifelhafter Qualität sein können.


    Aber egal. Deine Meinung.


    So. Thema geschlossen.


    Schönen Tag euch noch!
    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • In den von mir betreuten Betrieben gab es NIE eine pauschale Schutzbrillenpflicht. Wo eine Schutzbrille vorgeschrieben war (jeweils an Maschinen), habe ich trotzdem Keine getragen

    Wo bleibt da Deine Vorbildfunktion ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Sorry Thema ist ja schon zu :D

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo,


    In diesem Fall darf man meiner Meinung nach keine Ausnahmen machen, denn sonst hat man verloren.
    Man sollte mit den Mitarbeitern ins Gespräch gehen, und wenn am Ende nichts fruchtet, muss man eben leider mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen.


    Viele Grüße
    Niko

  • zzz: Ich habe mit Deiner Position nur ein Problem: Wenn Du mit einer Überbrille wirklich solche Schwierigkeiten hast (keine Ahnung, was Du für Augenprobleme hast; ich habe auch als Gleitsichtbrillenträger keine Schwierigkeiten mit Überbrillen), dann kannst Du Dir doch eine geeignete Schutzbrille zulegen. So teuer ist die nun wirklich nicht, oder? Wenn Du Deine persönliche Über- oder halt eine Schutzbrille mit Deinen Sehstärken hast entfällt auch der Einwand mit der Hygiene. Ich sehe es als wichtiges Signal, ob sich eine SiFa versucht mit Ausnahmen nach dem Motto gleicher als gleich durchzuschummeln oder nicht.


    Was Du machst ist das klassische Wasser predigen und Wein saufen. Ich weiß, Du behauptest, kein Wasser zu predigen weil Du die PSA-Pflicht für unsinnig und nicht gerechtfertigt hälst, aber was bedeutet das im Klartext? Du sortierst Dir aus den Regelwerken die Regeln aus, die Du akzeptierst und die anderen akzeptierst Du halt nicht. Übertrage das mal auf andere Bereiche: Nehmen wir den Straßenverkehr: Wie würde der funktionieren, wenn sich jeder Verkehrsteilnehmer aussuchen könnte, welche Regeln der StVO er beachtet und welche nicht? Du beanspruchst das Recht auch vor der Grundschule an den Schülern mit 100 km/h vorbeizufahren, weil Dir die erlaubten 30 oder 50 zu pauschal erscheinen - es könnten ja gerade Ferien sein...


    Ich habe eine ganz andere Position: Regelwerke, die nicht komplett umgesetzt werden funktionieren nicht, weshalb es einfach keine Ausnahmen geben darf.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • @Micherheit


    War ich tue ist das Gegenteil von Regeln brechen. Vielmehr forderte ich die Einhaltung der Regeln, dazu gehört im ArbSchG festgelegt, dass technische Maßnahmen Vorrang haben.


    Außerdem sagt die PSA BV im §2, die PSA solle "Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen".


    Wer also PSA vorschreibt, muss erst die Gefährdung benennen, dann technische Maßnahmen ergreifen, zuletzt eine geeignete PSA zur Verfügung stellen und die PSA mitsamt Gefährdung unterweisen.


    KEIN Unternehmen hat das JEMALS geschafft. Die allgemeine PSA-Pflicht ist die Pervertierung des ArbSchG. Es ist nicht, dass ich die Regeln mache, sondern dass vorhandene, gesetzliche Regelungen von diesen Firmen verletzt werden.


    Für die Schutzbrille ist mir ausnahmslos der Staub von den Wegen genannt worden. Auf meine Frage, wo die ganzen notwendigen Augenspülungen wären, und wie oft die Straße gereinigt wird, um Staub zu vermeiden, bin ich unwirsch abgekanzelt worden. Auch meine Frage, ob in der Arbeitsaufgabe den Umgang mit Straßenstaub beschrieben ist, konnte niemand nachvollziehen.


    Wir haben also PSA ohne Gefährdung, ohne technischen Schutzmaßnahmen, ohne Unterweisung (Anweisung ist keine Unterweisung), ohne Maßnahmen für den Notfall, ohne Eignung und ohne Gefährdungsbeurteilung. Und ich mache meine Regeln? Nein, ich lasse mich nur nicht gerne von Laien mit Fake-Arbeitssicherheit verarschen, nur weil die in der Hierarchie des Unternehmens vielleicht höher sind.


    UND im Auditbericht stehen obige Dinge auch drin: Major Finding: Legal Incompliance, PPE without risk assessment, missing instruction, missing first aid and definition of emergency action. BÄM.


    Eigentlich dürfte ich solche Firmen nicht betreten. Damit würde ich zwar rechtlich korrekt aber wirtschaftlich schädlich handeln. Also spiele ich die Charade mit, augenscheinlich, und habe meine Ruhe, den eigentlichen Job zu machen.


    Ich besorge mir keine nicht benötigte PSA! WENN ich in tatsächlich augengefährdende Bereiche eintrete, trage ich die Doppelbrille freiwillig - aber nicht den ganzen Tag und in harmlosen Bereichen.


    Und ja, auch im Straßenverkehr mache ich meine eigenen Regeln. Wenn 30 beschildert ist, fahre ich z.T. Schrittgeschwindigkeit, wenn 50 erlaubt ist, halte ich ggf. an. Aber hupps, diese Regel ist gar nicht eigen. §1 StVO deckt dieses Verhalten. Für die allgemeine PSA-Pflicht GIBT es aber keine übergeordnete Regel. Im Gegenteil, die ist eigentlich verboten. Die allgemeine PSA-Pflicht ist also kein Schutz, sondern eine Gefährdung. 50 km/h vor Kindergarten ist kein Schutz, sondern eine Gefährdung. Ich nehme mir also die Freiheit, die Gefährdung zu reduzieren:


    - statt 50 nur 30 oder warten
    - statt PSA keine PSA oder Bereich gar nicht erst betreten (Letzteres mache ich meistens)


    So eine Schutzbrillenfirma hatte auch Helmpflicht im Lager, statt die kleinen Teile korrekt zu lagern. Die PSA ist ihnen im Audit-Bericht ziemlich heftig um die Ohren geflogen.


    Die allgemeine PSA-Pflicht ist schlussendlich nur eine Schikane zur Machtdemonstration.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • Meiner Meinung nach bist Du nicht in typischer Umgebung tätig. Dass zu wenig statt zu viel Maßnahmen ergriffen werden dürfte weit häufiger als irgendwelche Machtdemonstrationen sein. Ich kenne es auch nur dass echte Gefährdungen der Grund für eine PSA-Pflicht sind. Bei meinem aktuellen Job ist das der Fall. In Branchen wie der Petrochemie wird ganz sicher nicht wegen Straßenstaubs eine Schutzbrille verlangt.



    Die 24/7-Tragepflicht hat auch einen Vorteil: Man gewöhnt sich an die Schutzbrille. Das ist nicht anders als bei der normalen Brille, bei der jede neue Brille zunächst stört, aber binnen kürzester Zeit selbstverständlich und in Folge vom Träger vergessen wird.




    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • In meinem Fall waren es von Amis aufgekaufte Betriebe, die dann ihre Paranoia aufgestülpt haben, ohne jeglicher Rechtsgrundlage.


    Ansonsten hätte ich auch keine Lust ohne Schutzbrille herumzulaufen, wo es unvermittelt spritzen oder funken kann.

  • Nach dieser ausführlicheren Beschreibung wird mir natürlich einiges klarer. Vielen Dank Azrazr! In meinem ursprünglichen Posting ging es nicht um unsinniges Tragen von PSA. Mittlerweile haben wir die Tragepflicht auf Bereiche in denen mit Flachglas und / oder Chemikalien umgegangen wird beschränkt. Und das macht bei uns etwa 80% der Arbeitsbereiche aus. QM-Kontrollbereiche sind ausgenommen.


    Wie vermutet hat sich die Aufregung gelegt. Vereinzelt wurden neue Schutzbrillen beschafft. Auch die Anzahl der Schutzbrillen mit optischen Gläsern statt Überbrillenkombi hat leicht zugenommen. Alles in Allem ist es sehr positiv jetzt und einige Mitarbeiter vergessen in Mittagspause und auch beim Heimweg schon, dass sie noch ihre Schutzbrille tragen...


    Alles gut.

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)