Moin zusammen.
Ich erstelle zur Zeit ein Gefahrstoffkataster. Es wird die erste geregelte und vollständige Erfassung dieser Daten in unserer Firma sein.
Da tut sich so manche Überraschung auf.
Bei einem Rundgang im Lager habe ich eine frisch angelieferte Dose eines Härters einer unserer Vergussmassen gefunden. Die Charge stammt laut Gebindeaufdruck vom August 2018.
Der Hersteller hat noch immer eine gemischte Kennzeichnung alt/neu auf der Dose (s. Foto).
Das letzte Sicherheitsdatenblatt in unserem Bestand ist von 2013.
Wie kann es sein, dass Gebinde von 2018 mit dieser Mischkennzeichnung im Umlauf sind?
Ich werde den Hersteller sofort ansprechen und auch ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt anfordern. Die Revision von 2013 enthält noch R-Sätze und gemischte Kennzeichnungen.
Was aber mache ich mit der Dose? Würdet ihr pragmatisch den Totenkopf entfernen? Und wie behandel ich den Fall, wenn auch das aktuelle Sicherheitsdatenblatt (wenn es eines geben sollte ...) noch die falsche Mischkennzeichnung enthält?
Reklamation ist problematisch. Wir brauchen das Zeug in der Produktion.
Substitution scheitert daran, dass der Verguss in Geräten mit ATEX-Zulassung steckt und derzeit kein Alternativ-Verguss zur Verfügung steht.