Frisches Gebinde mit Mischkennzeichnung

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  • Moin zusammen.


    Ich erstelle zur Zeit ein Gefahrstoffkataster. Es wird die erste geregelte und vollständige Erfassung dieser Daten in unserer Firma sein.
    Da tut sich so manche Überraschung auf.


    Bei einem Rundgang im Lager habe ich eine frisch angelieferte Dose eines Härters einer unserer Vergussmassen gefunden. Die Charge stammt laut Gebindeaufdruck vom August 2018.
    Der Hersteller hat noch immer eine gemischte Kennzeichnung alt/neu auf der Dose (s. Foto).
    Das letzte Sicherheitsdatenblatt in unserem Bestand ist von 2013.


    Wie kann es sein, dass Gebinde von 2018 mit dieser Mischkennzeichnung im Umlauf sind?
    Ich werde den Hersteller sofort ansprechen und auch ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt anfordern. Die Revision von 2013 enthält noch R-Sätze und gemischte Kennzeichnungen.


    Was aber mache ich mit der Dose? Würdet ihr pragmatisch den Totenkopf entfernen? Und wie behandel ich den Fall, wenn auch das aktuelle Sicherheitsdatenblatt (wenn es eines geben sollte ...) noch die falsche Mischkennzeichnung enthält?


    Reklamation ist problematisch. Wir brauchen das Zeug in der Produktion.
    Substitution scheitert daran, dass der Verguss in Geräten mit ATEX-Zulassung steckt und derzeit kein Alternativ-Verguss zur Verfügung steht.


    IMG_20190417_080149_9792.jpg

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Moin,
    es gibt einen Haufen Vorschriften was auf so einer Dose stehen muss. Und die GHS-Piktogramme inkl. H- und P-Sätze stehen ja drauf.
    Mir ist keine Vorschrift bekannt die die alte Kennzeichnung zusätzlich verbietet. Ich würde es dementsprechend einfach so lassen.
    Um die Mitarbeiter nicht zu verwirren kann man natürlich die alte Kennzeichnung abkratzen.


    MfG


  • Mir ist keine Vorschrift bekannt die die alte Kennzeichnung zusätzlich verbietet. Ich würde es dementsprechend einfach so lassen.
    Um die Mitarbeiter nicht zu verwirren kann man natürlich die alte Kennzeichnung abkratzen.

    So hatte ich mir das gedacht. Die TRGS 201 sagt zu dem Thema nichts. Ich wende mich an den Hersteller und dann sehen wir weiter.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo,
    die neue (!) Kennzeichnung scheint gefahrstoffrechtlich vollständig. Die neue Einstufung zog scheinbar auch eine Änderung bei der Kennzeichnung nach sich, wodurch die giftige Eigenschaft jetzt nicht mehr belabelt werden muss. Oder es war ein Gebinde, welches für einen anderen Stoff gedacht war. Die Gebinde wurden sicherlich in großer Stückzahl angeschafft bzw. der Absatz ist sehr gering, sodass der Altbestand noch abgebaut werden muss.


    Ein Auszug aus dem Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung des UBA (Seite 12 in der PDF)
    "In diesem Fall darf die alte Kennzeichnung gemäß Stoff- oder Zubereitungsrichtlinie nicht aufgeführt sein. Es ist also zu keinem Zeitpunkt zulässig, einen Stoff oder ein Gemisch gleichzeitig nach beiden Systemen zu kennzeichnen." (https://www.umweltbundesamt.de…chnungssystem_ghs_neu.pdf)


    In der CLP-VO habe ich es nicht auf die Schnelle gefunden.


    Prinzipiell würde ich das alte orangene Etikett nach Zubereitungsrichtlinie entfernen und somit den ordnungsgemäßen Zustand herstellen. Die Kennzeichnung wird ja nicht ungültig. Am besten das neue Etikett nach CLP-VO nochmal mit dem aktuellen (!) SDB abgleichen. Man weiß ja nie...


    Das SDB sollte keine Mischkennzeichnung enthalten, da ja die Stoffe/Gemische auch nicht mehr mit alter Kennzeichnung vertrieben werden dürfen. Daher SDB prüfen und ggf. Überarbeitung anfordern. Die Prüfung des SDB ist Pflicht des Endanwenders.


    Gruß
    tree723

  • Mach Dir keinen Kopf. Es gibt keine Rechtsnorm, die Sanktionen für diesen Fall vorsieht.


    Hersteller kontaktieren, OK, falls weitere Unklarheiten vorliegen, aber wegen der Aufkleber würde ich jetzt keine Arbeitszeit aufwenden.

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  • https://www.umweltbundesamt.de…chnungssystem_ghs_neu.pdf


    Prinzipiell würde ich das alte orangene Etikett nach Zubereitungsrichtlinie entfernen und somit den ordnungsgemäßen Zustand herstellen.

    Danke für den Link genauso mache ich es. Wollte nur mal Gewissheit haben.


    Hersteller kontaktieren, OK, falls weitere Unklarheiten vorliegen, aber wegen der Aufkleber würde ich jetzt keine Arbeitszeit aufwenden.

    Ich trete den Hersteller in den H..., da das SDB von 2013 ist und bereinige alles.


    Danke euch.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Wie kann es sein, dass Gebinde von 2018 mit dieser Mischkennzeichnung im Umlauf sind?

    Nein, eine Mischkennzeichnung war nie zulässig.
    => Hersteller befragen was das soll und dabei kann er auch gleich ein aktuelles SDB liefern in dem hoffentlich keine akut toxische Wirkung zu finden ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.