Betriebssicherheitsverordnung Innere und Äußere Prüfung von Gasleitungen

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  • Moin zusammen,


    ich stehe gerade auf dem Schlauch, evtl. könnt ihr mir ja helfen. Wir haben im großen Maßstab Gasleitungen (Acetylen, Sauerstoff, Argon Co² usw...) interessant wird es hier bei den beiden Gasen Sauerstoff und Acetylen.


    Muss nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung bei den Leitungen eine Innere und Äußere Prüfung stattfinden?


    -5.5 Wiederkehrende Prüfungen der Anlagenteile nach Nummer


    2.2 bestehen aus äußerenPrüfungen, inneren Prüfungen und Festigkeitsprüfungen.
    Von Nummer 5.1 Satz 2 abweichendePrüfzuständigkeiten sind in Nummer 5.9 Tabelle 2 bis 11 festgelegt.


    Sollte klar sein.


    Nach Nummer 2.2:


    2.2 Anlagenteile im Sinne der Nummer 1 sind


    a) Druckgeräte nach Nummer 2.1 Satz 2 Buchstabe a, die Druckbehälter sind,
    b) Druckgeräte nach Nummer 2.1 Satz 2 Buchstabe a, die Dampf- oder Heißwassererzeuger sind,
    c) Druckgeräte nach Nummer 2.1 Satz 2 Buchstabe a, die Rohrleitungen für die unter Nummer 2.1Satz 1 Buchstabe d aufgeführten Fluide sind,
    d) einfache Druckbehälter nach Nummer 2.1 Satz 2 Buchstabe c,
    e) ortsbewegliche Druckgeräte nach Nummer 2.1 Satz 2 Buchstabe b.


    Falls ich nicht total auf dem Holzweg bin sind Gase auch Fluide, richtig?


    2. Begriffsbestimmungen
    2.1 Druckanlagen im Sinne der Nummer 1 sind


    d) Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck für Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten, die nachder Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in deren Anhang I wie folgt eingestuft sind:


    aa) als entzündbare Gase in Nummer 2.2,
    bb) als entzündbare Flüssigkeiten in Nummer 2.6, sofern sie einen Flammpunkt vonhöchstens 55 Grad Celsius haben,
    cc) als pyrophore Flüssigkeiten in Nummer 2.9,
    dd) als akut toxisch in Nummer 3.1.2 Kategorie 1 oder 2 oder
    ee) als ätzend in Nummer 3.2.2.6.


    Wenn ich dann aa) nehme, muss eine Innere und Äußere Prüfung statt finden, oder? Bin gerade am hin und herüberlegen...


    Der Aufwand wäre doch sehr groß bei uns, da wir diverse Leitungen unterirdisch verlegt haben.


    Danke und


    MFG


    OSH

    Was passieren kann, passiert!

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  • Sauerstoff ist nicht entzündbar nach gängigen Definitionen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin AxelS,


    ja ist mir bekannt, trotzdem kam es schon zu Rohrleitungsbränden, welche fast nicht zu löschen sind.


    Aber OK nach der gängigen Definition hast du natürlich recht. Dann würden wir nur über Acetylen reden.


    Danke für den Hinweis.


    MFG


    OSH

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