Treibstoffkanister

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  • Hallo Leute,


    in einem Lager habe ich Treibstoffkanister mit Inhalt gefunden, ca. 25 Jahre alt.


    Gemäß ADR ist die Benutzungsdauer solcher Kanister ja auf maximal 5 Jahre begrenzt.


    Wie sieht es aber aus, wenn kein Transport, sondern "nur" eine Lagerung stattfindet?


    Danke schonmal und viele Grüße,
    Klaus

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  • Metall oder Kunststoff?!?!


    Anyway, nach solch einer Zeit ist es duchaus angeraten, diese einfach zu entsorgen...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Mahlzeit,


    du hast nach 5 Jahren Behälter, die du nicht mehr für die Lagerung von Gefahrgütern benutzen darfst.
    Du musst die Behälter nicht entsorgen aber was willst du sonst damit machen?

    Gruß Roland

  • Hallo Roland,


    was nicht transportiert wird, ist kein Gefahrgut.


    Mir ist schon klar, dass die entsorgt werden müssen, aber wie lange darf man solche Kanister für die Lagerung benutzen?


    Eine Quelle wäre super.


    Danke und Gruß,
    Klaus

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  • Mir ist schon klar, dass die entsorgt werden müssen, aber wie lange darf man solche Kanister für die Lagerung benutzen?

    Die Quelle ist Deine Gefährdungsbeurteilung. Dort legst Du die Prüffristen und die Verwendungsdauer fest. Ich würde mich an den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes orientieren:

    Zitat von §6 (1) ProdSG


    Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt
    1. sicherzustellen, dass der Verwender die Informationen erhält, die er benötigt, um die Risiken, die mit dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer verbunden sind und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich gegen sie schützen zu können,

    Der Hersteller kennzeichnet Kanister mit der Verwendungsdauer oder mit dem Herstellungsdatum. Wenn der Kanister mit der Verwendunsdauer gekennzeichnet ist, ist die Sache klar. Ist das Herstellungsdatum angegeben, würde ich mich wieder an dem Stand der Technik orientieren und auf die ADR schwenken, dort hast Du Deine fünf Jahre. Jetzt kannst Du im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen, dass Du bei einer reinen Lagerung längere Friste akzeptierst (z.B. acht Jahre) und fertig ist der Lack.


    Im Zweifel würde ich immer zu den Herstellerangaben tendieren.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Michael,


    meine Aussage oben bassiert auf der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"


    4.2 Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen
    (1) Die Verpackungen und Behälter müssen so beschaffen und geeignet sein, dass vom Inhalt nichts ungewollt nach außen gelangen kann. Diese Voraussetzungen gelten u. a.als erfüllt, wenn die Verpackung/der Behälter die Anforderungen an die Beförderung gefährlicher Güter erfüllt.

    Gruß Roland

  • Handelt es sich um eine Gefahrgutverpackung, haben sie i.d.R. das Herstellungsdatum, wie bereits erwähnt, aufgedruckt.


    Guckst Du auch hier: https://www.wirtschaftswissen.…r-gefahrstoffe-verwenden/


    Bei reiner Lagerung siehe Guudsje und Roland.


    Unabhängig von bestehenden Regelungen und der Frage: "Wo steht das?!" gilt auch hier der gesunde Menschenverstand und die Kenntnis der Tasache, dass Kunststoffe naturgemäß verspröden. Nach einem viertel Jarhundert würde ich mir die Frage nnach einer Quelle also gar nicht mehr stellen und den Mist loswerden...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Unabhängig von bestehenden Regelungen und der Frage: "Wo steht das?!" gilt auch hier der gesunde Menschenverstand

    Sehr geehrter Herr Klaus,


    vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist die DGUV 0 momentan vergriffen. Wir sind jedoch bemüht, Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachzukommen unhd werden Ihnen nach Drucklegung die Vorschrift umgehend übersenden.


    Mit freundlichen Grüßen
    H.U. Mo(h)r
    BG - Plaste und Elaste

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • ohgott ... unser dienstlich genutztes Möhrchen ist jetzt auch knapp 25 Jahre alt und hat einen Tank aus HDPE-Kunststoff, also der gleiche Stoff wie die ganzen 5- und 10-Liter-Reservekanister ...


    HILFE ... was mache ich jetzt?!


    (Sorry, irgendeiner hat an der Kaffeemaschine auf "sehr stark" gestellt ... )

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Für den Transport gilt das ADR und da somit die 5 Jahre.
    Für die Lagerung gilt Deine Gefährdungsbeurteilung. Da kann man durchaus längere Fristen festlegen, denn ein Behälter der nicht transportiert wird, sondern immer schön bei gleichmäßiger niedriger Temperatur und geschützt vor Sonneneinstrahlung kann durchaus länger ohne Versprödung überleben. Kommt eben auf die Rahmenbedingungen (siehe zuvor) und den Inhalt an.
    Nach 10 Jahren würde ich, so aus dem Bauch heraus entschieden, empfehlen den Lagerbehälter auszutauschen oder zumindest in eine geeignete Auffangwanne zu stellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Für die konstruktiven Antworten vielen Dank!

    Unabhängig von bestehenden Regelungen und der Frage: "Wo steht das?!" gilt auch hier der gesunde Menschenverstand und die Kenntnis der Tasache, dass Kunststoffe naturgemäß verspröden. Nach einem viertel Jarhundert würde ich mir die Frage nnach einer Quelle also gar nicht mehr stellen und den Mist loswerden...

    Hallo Michael,


    wenn das unsere eigenen Kanister wären und ich das entscheiden müsste: Na klar! Wenn es aber nicht die eigenen sind, benötigt man eine Argumentationsgrundlage, damit was passiert.


    Viele Grüße und nochmal danke,
    Klaus

    3 Mal editiert, zuletzt von BlauerKlaus ()