Auswertung Arbeitsunfall / Einschätzung

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  • Hi @ all,

    hier eine Auswertung von mir zu einen Arbeitsunfall.
    Wie geht ihr mit sowas um?
    Habt ihr eine andere Einschätzung?
    Habt ihr Verbesserungsvorschläge?

    Ich werde noch ein Formular entwerfen / im Internet suchen, welches in Zukunft eine Auswertung besser macht.

    Jetzt zu dem Unfall Bilder sind im Anhang zu finden:

    Arbeitsunfall:
    Ausfallzeit viele Arbeitstage
    Verletzung: Bein / Fuß
    Datum: Januar dunkel

    Beschreibung des Arbeitsablaufen:
    Beim Beladen eines LKW´s (Fremdunternehmer) ist die Tür vom Sattelzug auf die Überladebrücke gedrückt worden. Die Tür wurde beschädigt und konnte nicht mehr richtig geschlossen werden. Der Grund hierfür war der zu wenige Luftdruck der von dem Fahrer eingestellt werden muss.
    Um eine schnelle Abfertigung der LKW´s zu gewährleisten, hat der Schichtleiter ihm angeboten, zu unserer internen Werkstatt zu fahren und prüfen zu lassen ob eine schnelle Reparatur möglich ist. Da der Fremdunternehmer neu bei uns war und der Schichtleiter sicher gehen wollte, dass der Fahrer sein neues Ziel erreicht, hat er den Fahrer bis zur Werkstatt begleitet. Dies geschah nicht zu Fuß sondern er ist ins Führerhaus des LKW´s eingestiegen.
    Die Fahrt zur Werkstatt (ca. 800m) war ereignislos.
    Ankunft des LKW´s bei der Werkstatt. Der Fahrer des LKW´s hat sein Fahrzeug auf einer Feuerwehr Stellfläche abgestellt und ist ausgestiegen. Der Schichtleiter ist gleichzeitig ausgestiegen.

    Aussage vom Verunfallten:Beim Absteigen aus dem LKW zwischen zwei Bordsteinkanten hängen geblieben (mit dem linken Fuß) und dabei mit dem rechten Fuß in der Regenablaufrinne umgeknickt. Auf dem Weg zur Werkstatt.“
    Der Verunfallte ist vorwärts aus dem LKW ausgestiegen, dabei ist er mit dem linken Fuß zwischen zwei Wasserablaufbordsteinkanten hängen geblieben. In dem Moment hat er sein Gleichgewischt verloren und wollte sich mit dem rechten Fuß abfangen. Er ist mit seinem rechten Fuß in die Regenablaufrinne getreten, diese ist nicht ebenerdig sondern konkav gebaut, damit das Wasser besser abgeführt wird. Er knickte um. Erste Hilfe wurde geleistet.
    Der Verunfallte hat auf die schlechten Sichtverhältnisse hingewiesen.

    Einschätzung:
    Der Mitarbeiter wollte den Fahrer unterstützen und eine Umladung auf einen anderen LKW verhindern. Dazu ist er in ein Fahrzeug von einen Fremdunternehmer gestiegen, obwohl dies nicht zu seinen Arbeitsaufgaben und seinen ständigen Arbeitsplatz zählt.
    Der Auslösende Punkt, der zu dem Unfall führte, ist die Beschädigung der Tür. Der Mitarbeiter wurde somit aus seinen ständigen Arbeitsbereich gezogen. Durch die fehlende Unterweisung des Mitarbeiters im Umgang des „ein und Aussteigen aus dem Führerhaus“ hat dazu auch beigetragen. Da jedoch dies nicht in seinem Aufgabenbereich zählt, kann der Vorgesetzte damit auch nicht rechnen. Der Mitarbeiter hat zu dem Zeitpunkt nicht richtig reagiert und die Gefahr falsch eingeschätzt, das lag am Wohlwollen des Mitarbeiters, seine Arbeit unter allen Umständen schnell und gründlich zu beenden.
    Die Mitarbeiter werden für die Zukunft darauf hingewiesen, dass diese nicht bei Fremdunternehmen mitfahren dürfen. Des Weiteren werden die Mitarbeiter unterweisen wie sie bei Beschädigungen umzugehen haben. Z.B. Skizze für Fahrer erstellen (Standort Werkstatt und Parkbereich für LKW) und Ansprechpartner mitteilen, Werkstatt per Telefon informieren.

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  • War bestimmt "gut gemeint" vom Kollegen. Aber wie sagt man immer so schön: "gut gemeint ist meistens schlecht gemacht".
    Hilft dir jetzt nicht weiter.
    Ich bin bisher auch immer davon ausgegangen, dass ein Arbeitsunfall ein arbeitsplatzbezogener Unfall ist --> work related, wie wir Amerikaner so sagen.
    Dies hatte mit seiner eigentlichen Aufgabe nichts zu tun. Hinzu kommt, dass man nicht vorwärts eine Leiter oder ähnliches heruntersteigt. Auch nicht aus dem Führerhaus.
    Das ist behaviour based --> verhaltensbedingt. Schwierig. Was sagt denn die BG? Wie stuft die das ein?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ja wenn wir schon dabei sind...

    Auch wenn es nicht direkt seine Aufgabe war, ist der Vorfall bei der Tätigkeit (=> nicht eigenwirtschaftlich!) und auf dem Betriebsgelände passiert. Verhaltensbedingte Ursache, ja sicher auch.

    Allerdings lädt die Konstruktion dieser "Regenablaufkante" mit den Zwischenräumen in genau der richtigen Breite auch unmittelbar zu solchen Vorfällen ein. Wer läßt sich den sowas einfallen?!?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • War bestimmt "gut gemeint" vom Kollegen. Aber wie sagt man immer so schön: "gut gemeint ist meistens schlecht gemacht".
    Hilft dir jetzt nicht weiter.
    Ich bin bisher auch immer davon ausgegangen, dass ein Arbeitsunfall ein arbeitsplatzbezogener Unfall ist --> work related, wie wir Amerikaner so sagen.
    Dies hatte mit seiner eigentlichen Aufgabe nichts zu tun. Hinzu kommt, dass man nicht vorwärts eine Leiter oder ähnliches heruntersteigt. Auch nicht aus dem Führerhaus.
    Das ist behaviour based --> verhaltensbedingt. Schwierig. Was sagt denn die BG? Wie stuft die das ein?

    Was die BG dazu sagt, weiß ich nicht und ob die sich deswegen überhaupt meldet, bezweifel ich ersteinmal. Jetzt könnte ich mich bei denen melden, nur bekomme ich dann eine zufriedenstellende Aussage oder noch eine zusätzliche Arbeit die mich nicht näher an mein Ziel bringt?

    Wo wir gerade bei Ziele sind...

    Was ist den mein Ziel als FASI?
    Was ist das Ziel vom Mitarbeiter?
    Was ist das Ziel von dem Vorgesetzten?

    Ich finde es einfach nur zu leicht zu sagen, dass der Mitarbeiter Schuld war und somit alles gegessen ist. Vielleicht auch noch mit Abmahnung drohen, damit er zu den Schmerzen auch gleich noch über was anderes nachdenken kann.

    Wie weit wertet ihr eure Unfälle aus und welche Problematik seht ihr dabei?

    Allerdings lädt die Konstruktion dieser "Regenablaufkante" mit den Zwischenräumen in genau der richtigen Breite auch unmittelbar zu solchen Vorfällen ein. Wer läßt sich den sowas einfallen?!?!


    Auch wenn ich gerne dazu eine Aussage treffen will, kann ich es leider nicht. Mir selber geht es hier nicht direkt um den Unfall sondern gibt mir eine Grundlage unterschiedliche Informationen einzuholen, jedenfalls ist das meine Hoffnung.

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Zwei Dinge:

    1. IMO ist die Unfallbeschreibung für das Forum zu genau, es sind Rückschlüsse auf die Beteiligten möglich (nicht durch uns "Fremde", aber durch Ortskundige). Das wäre mir zu heikel.
    2. Der Fall ist zweischneidig. Euer Mitarbeiter war zwar in Eurer Arbeitszeit, jedoch hat er für die Fremdfirma betriebsdienlich gehandelt - damit ist er nach meiner Einschätzung bei der anderen BG versichert, und die andere Firma muss sich um die Sache kümmern - inkl. allem.

    Disziplinarisches außen vor.

    Zum Thema:

    Ihr könnt den Mitarbeiter auch nicht unterweisen/anweisen, nicht in fremde Fahrzeuge zu steigen. Je nachdem, ob Ihr stempelt oder Vertrauensarbeitszeit habt, kann er sich seelisch oder per Stempelautomat ausklinken, und Ihr habt ihm dann GAR nichts zu sagen.

    Sehr wohl habt Ihr aber die Verfügungsgewalt über Eure Ressourcen, also z.B. über die Werkstatt. Die Nutzung der Werkstatt ist wiederum eine disziplinarische Frage. Offensichtlich hatte der Mitarbeiter keine Bedenken, Eure Werkstatt für "Privatzwecke" verfügbar zu machen. Und hier ist das Grundproblem, des jenseits DIESES Mitarbeiters liegt: Wer darf was und wann in der Werkstatt (und überhaupt mit Firmeneigentum) tun? ... Scheint ungeklärt zu sein... Oder es scheint Toleranzen zu geben, die solche Eigenmächtigkeiten in Frage kommen lassen.

    Der korrekte Weg wäre für den Mitarbeiter gewesen, dass er seinen Vorgesetzten kontaktiert ("Ressource 'Werkstatt' wird benötigt - wie geht es nun weiter?"), und Dieser aktiv wird - oder auch nicht. DAS muss der Unterweisungsinhalt sein.

    Dass der Mitarbeiter "wie selbstverständlich" über Eure Werkstatt "privat" verfügt, deutet auf ein Managementversagen in vielerlei Hinsicht (der korrigierbar ist). Auch eine technische Begrenzung des Zugangs zu Firmenbereichen, die nicht zum Aufgabengebiet gehören, muss in Erwägung gezogen werden - grundsätzlich.

    "Bestraft" werden muss für diesen Unfall niemand, und seien wir froh, dass es "nur" ein Fuß war (bei uns war es "nur" ein Finger, ähnliche Konstellation, und nur unsere BG beteiligt).

    Die Stolperstelle gehört außerdem beseitigt.

    P.S.:

    1. Was ist den mein Ziel als FASI?

    Die objektive Aufarbeitung des Unfalls/Beinaheunfalls, und die Vermeidung von Situationen aus vergleichbaren Gefährdungen durch Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation.

    2. Was ist das Ziel vom Mitarbeiter?

    Nach der Arbeit noch gesund zu sein (um saufen zu gehen?). Kohle nach Hause zu bringen.

    3. Was ist das Ziel von dem Vorgesetzten?

    Von oben keinen (heftigen Schlag) auf den Deckel zu kriegen, von unten nicht in Notsituationen gebracht zu werden?

    4 Mal editiert, zuletzt von zzz (10. April 2019 um 19:12)

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  • Hi,

    Sehr wohl habt Ihr aber die Verfügungsgewalt über Eure Ressourcen, also z.B. über die Werkstatt. Die Nutzung der Werkstatt ist wiederum eine disziplinarische Frage. Offensichtlich hatte der Mitarbeiter keine Bedenken, Eure Werkstatt für "Privatzwecke" verfügbar zu machen. Und hier ist das Grundproblem, des jenseits DIESES Mitarbeiters liegt: Wer darf was und wann in der Werkstatt (und überhaupt mit Firmeneigentum) tun? ... Scheint ungeklärt zu sein... Oder es scheint Toleranzen zu geben, die solche Eigenmächtigkeiten in Frage kommen lassen.


    Dass der Mitarbeiter "wie selbstverständlich" über Eure Werkstatt "privat" verfügt, deutet auf ein Managementversagen in vielerlei Hinsicht (der korrigierbar ist). Auch eine technische Begrenzung des Zugangs zu Firmenbereichen, die nicht zum Aufgabengebiet gehören, muss in Erwägung gezogen werden - grundsätzlich.

    danke für die Antwort. Zur Info, die Werkstatt wird nicht für private Zwecke genutzt. Auch in diesem Fall nicht.

    über den Rest muss ich mir erst nochmal richtig Gedanken machen.

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • "Privat" ist vielleicht auch der falsche Ausdruck. "Dritten zur Verfügung stellen" trifft es hier wohl eher.

    Und "Gedanken machen" ist richtig - Obiges wäre mein Grundansatz, und dann würde ich auch erst anfangen zu überprüfen, wo genau ich landen würde, bevor ich die Äußerung als "Ergebnis" Bezeichne.

  • Hallo Zusammen

    ich schließ mich den Ausführungen von azrazr an.
    Solche Unfälle wird es immer geben auch bei Unterweisung oder Anweisung. Einige Menschen sind eben Hilfberit und denken in dem Moment nicht an mögliche Unfälle und auch nicht daran seinen Vorgesetzten über die Nutzung von Firmeneigenen Betriebsmittel / Werkstätten erst einmal zu fragen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen