Prüfintervalle von Riesenrutschen in Spaßbädern

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  • ein freundliches Hallo in die Runde,


    ich wurde gerade von einem Kollegen kontaktiert und gefragt, welcher Prüfintervall für Riesenrutschen in Spaßbädern gilt.
    es gab dort intern eine Diskusion weil der Betreiber der Meinung ist : Tüv alle 2 Jahre, aber der Tüv meinte jetzt: jährlich.


    Sorry aber nicht mein Aufgabenschwerpunkt. Vielleicht hat jemand Erfahrung?


    vielen Dank schon einmal für eure Mühe!


    Grüße Dörk

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  • ad hoc .. schließe ich mich Canislupus an, jährlich!


    Gruß
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Die DIN EN 1069 ( DIN EN 1069 . Teil 1 Wasserrutschen . Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren) für Wasserrutschbahnen fordert neben der Abnahmeprüfung zusätzlich eine jährliche Wartung solcher Freizeitsportanlagen.


    und die DGUV Regel 107-001 - Betrieb von Bädern beachten


    https://www.dguv.de/de/praeven…er/vorschriften/index.jsp

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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