Fahrwegbreite

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  • Hi,


    mir ist die benötigte Fahrwegbreite für den innerbetrieblichen Transport immer noch nicht klar. Auf VGB.de heißt es Randzuschlag 0,5m ODER 0,75m bei kombinierten Fahrzeug- und Fußgängerverkehr (siehe Bild), auf Lagerwiki.de heißt es "2*Lastbreite + 2*Sicherheitsabstand + Begegnungszuschlag" - was denn nun? In meinem konkreten Fall habe ich einen Stapler mit 1,5m Breite und Ware mit 4m Breite auf einem Fahrweg der mit dem Fußgängerverkehr gemeinsam genutzt wird. Staplerverkehr findet nur im Einbahnmodus statt.
    Nun muss ich wissen welche Berechnung richtig ist:
    4m (Ware) + 2mal 0,5m (Randzuschlag) + 2mal 0,75m (Personenverkehr) = 6,5m
    4m (Ware) + 2mal 0,75m (Personenverkehr) = 5,5m


    Falls die erste Version mit 6,5m Fahrwegbreite richtig wäre, wäre dann die in ASR A1.8, Abschnitt 4.3, Satz 4 angegebene Herabsetzung der Fahrwegbreite möglich? Eine geringe Anzahl an Verkehrsbewegungen liegt bei uns ganz bestimmt vor.


    Zitat

    (4) Bei einer geringen Anzahl von Verkehrsbegegnungen (ca. 10 pro h) darf die Summe aus doppeltem Rand- und einfachem Begegnungszuschlag bis auf 1,10 m herabgesetzt werden, wenn dadurch keine zusätzliche Gefährdung für die Beschäftigten entsteht.


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  • Moin @motaboy


    eigentlich steht doch in der ASR 1.8 alles drin oder ich verstehe Deine Frage nicht korrekt.

    Zitat von ASR Ziffer 4.3 (3)

    (3) Die Mindestbreite der Wege für den Fahrzeugverkehr berechnet sich aus der Summe (siehe Abb. 3)
    - der größten Breite des Transportmittels oder Ladegutes (aT),
    - des Randzuschlags (Z1) und
    - des Begegnungszuschlags (Z2).
    Sicherheitszuschläge (Rand- und Begegnungszuschläge) sind abhängig von der Fahrgeschwindigkeit und der Kombination von Fußgänger- und Fahrzeugverkehr (siehe Tabelle 3).

    Wenn Du jetzt in die Tabelle 3 schaust, findest Du:

    Zitat von ASR 1.8 Ziffer 4.3 Tabelle 3

    Mindestmaße von Sicherheitszuschlägen für die Verkehrswegbreiten für Geschwindigkeiten <20 km/h
    Betriebsart --------------------------------------------- Randzuschlag ---------------------------------- Begegnungszuschlag
    Fahrzeugverkehr -------------------------------------- 2 Z1 = 2 x 0,50 m = 1,00 m ------------------ Z2 = 0,40 m
    Gemeinsamer Fußgänger- und Fahrzeugverkehr--2 Z1 = 2 x 0,75 m = 1,50 m--------------------Z2 = 0,40 m

    Also größte Breite des Ladegutes + 2 x Z1 + Z2 = 4m + 2 x 0,75m + 0,40m = 5,90m


    Immer vorausgesetzt, die Kollegen bewegen sich mit weniger als 20km/h.

    Zitat von ASR 1.8 Ziffer 4.3 (4)

    Bei einer geringen Anzahl von Verkehrsbegegnungen (ca. 10 pro h) darf die Summe aus doppeltem Rand- und einfachem Begegnungszuschlag bis auf 1,10 m herabgesetzt werden, wenn dadurch keine zusätzliche Gefährdung für die Beschäftigten entsteht.

    Theoretisch kannst Du 1,10m runtergehen, aber dann reduzierst Du den Schutzbereich um satte 0,80m.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.