Vertrag als Teilzeit-SIFA

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  • Hallo zusammen,


    mein Praktikum habe ich erfolgreich hinter mir und die bevorstehende Präsentation werde ich sicherlich auch noch meistern.


    Nun zu meiner Frage. Ich werde in meiner Firma als Teilzeit-SIFA neben meiner bisherigen Stelle wirken.
    Sollte man trotzdem einen Betreuungsvertrag mit der Firma abschließen?


    Wenn ja was sollte da alles drin stehen?


    Vielen Dank schon einmal.

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  • Du musst schriftlich beauftragt werden (Vorlagen im Netz ohne Ende).


    Du musst Deine Tätigkeiten schriftlich protokollieren. Damit sollte u.a. auch der Nachweis möglich sein, dass die Betreuungszeiten eingehalten wurden.


    Ich nutze eine Excel-Datei, mit der die diversen Tätigkeiten jeden Tag festgehalten sind. Keep it simple.

  • Wir haben bei der BG ETEM in der letzten Woche (die mit der Präsentation) ein Muster bekommen wie eine Dokumentation einer Teilzeit-Sifa aussehen kann...

  • Wenn ja was sollte da alles drin stehen?

    Bsp. einer Beauftragung : https://www.bghm.de/fileadmin/…agung/Bestellung_Sifa.pdf



    Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz müssen Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen. Die Zustimmung des Betriebsrats ( so vorhanden) ist erforderlich.
    Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für eine geeignete Organisation zu sorgen. Dazu gehört auch die Fachkraft. Wird keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, kann es bei Schadensfällen zur persönlichen Haftung kommen.
    Die erforderlichen Betreuungszeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV-V 2) geregelt. Sie hängen von der Größe des Betriebs und branchenspezifischen Gegebenheiten (Gefährdungspotenzial) ab.


    https://www.dguv.de/de/praeven…uv-vorschrift_2/index.jsp



    Ich werde in meiner Firma als Teilzeit-SIFA neben meiner bisherigen Stelle wirken.


    Ich würde dir raten mit deinem Arbeitgeber alles schriftlich genau zu regeln, wo auch drinsteht wann ( Tage der Woche/Stundenzahl) Du als Sifa tätig bist . Auch das Finanzielle solltest du ansprechen. Schließlich hast Du eine zusätzliche Qualifikation. Wenn die Tätigkeit als Sifa ( Teilzeit) nicht klar geregelt ist kann die Gefahr bestehen dass Du alles nebenher machen musst.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

    Einmal editiert, zuletzt von Tanzderhexen ()

  • Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • nicht wirklich Sinn, in einen kostenpflichtigen Bereich zu verlinken

    Du hast Recht |?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.