Was ist zu beachten, wenn Mitarbeiter zu Fuß die Straße überqueren?

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  • Hallo,


    mein Chef trug heute die etwas kryptische Frage an mich heran, was wir zu beachten hätten, wenn Mitarbeiter (im betrieblichen Auftrag)
    die Straße überqueren bzw. begehen. Es handelt sich bei uns eigentlich nur um die Nachbargebäude, die zu Fuß begangen werden müssen.
    Der Weg dorthin führt eben ca. 25m über die Straße bzw. ca. 300m zur nächsten Halle (was aber zumeist gefahren wird).


    Gibt es da irgendeine Vorschrift oder Ähnliches? Mir ist da nichts bekannt und ich habe auch nichts dazu gefunden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Siegert

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  • Moin,
    ich würde den betroffenen Mitarbeitern als einen von mehreren Aspekten dieses Video zeigen:

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  • Hallo Siegert,


    die Frage des Chefs hat nicht zufällig mit dem heutigen Datum zu tun?


    Falls sie ernst gemeint ist, die Vorschrift die es dazu gibt heißt BGB und daraus im speziellen die "allgemeine im Verkehr erforderliche Sorgfalt" (wobei hier nicht (nur) der Straßenverkehr gemeint ist).


    Kurz: was ich privat kann muss ich auf der Arbeit auch können, ohne dass mein Arbeitgeber dazu extra etwas regeln müsste.
    Und die Teilnahme am Straßenverkehr lernt man i.d.R. spätestens im Grundschulalter also: kein Handlungsbedarf.



    Schmandhoff

  • Hab mich auch schon gewundert. Ein so neuer Anfänger der heute mit dieser Frage kommt..... etwas seltsam....

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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