Atemschutz - Wer darf Masken und Filter an MA ausgeben?

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  • Hallo,
    der Arbeitgeber muss geeignete PSA zur Verfügung stellen. Er hat zwei Atemschutzbeauftragte bestellt. Diese haben eine 2-tägige Ausbildung gemacht und betreuen die MA in einem Haupt- und einem Nebengebäude. Er delegiert die Aufgabe, Atemschutzgeräte auszugeben, des weiteren mündlich an einen weiteren MA, der nicht ausgebildet ist und für den Atemschutz in einem weiteren Gebäudeteil zuständig ist. Darf er das? Ist das nicht grob fahrlässig?? ?(
    Viele Grüße
    ziesel29

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  • Weil man ja bei der Masken-/Filterauswahl ja auch viel falsch machen kann, was im Falle des Falles zu Gesundheitsschäden beim Träger führen kann. Ein geschulter Atemschutzbeauftragter kennt sich doch mit Sicherheit besser aus als ein ungeschulter.

  • Hi,

    der Arbeitgeber legt im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung fest, welcher Atemschutz (z.B. Masken, Filter, Masken-Filter-Kombinationen) für welche Tätigkeiten benötigt wird. Er stellt die Atemschutzgeräte bereit und weist einen Mitarbeiter in die Ergebnisse seiner Gefährdungsbeurteilung ein. Damit ist dieser befugt und hat die nötigen Kenntnisse, um die PSA ausgeben zu können.

    Über die betriebsinterne Gefährdungsbeurteilung wann wo welcher Atemschutz erforderlich ist lernen die Atemschutzbeauftragten auf ihrer zweitägigen Fortbildung auch nichts, insofern spricht aus meiner Sicht nichts gegen das Vorgehen des Arbeitgebers, sofern
    1. alle Personen, die PSA ausgeben, entsprechend innerbetrieblich eingewiesen sind, wer wann welchen Atemschutz ausgehändigt bekommt,
    2. alle Anwender der PSA vorschriftsgemäß im Umgang mit dem Atemschut eingewiesen und regelmäßig unterwiesen (mit praktischer Übung!) werden,
    3. falls erforderlich die arbeitsmedizinische Vorsorge für die Atemschutzgeräteträger angeboten bzw. durchgeführt wird.

    PS: Atemschutzbeauftragter ist kein geschützter Begriff und mit keiner einheitlich geregelten Ausbildung verbunden. Insofern kann auch jeder ohne den Lehrgang die Bezeichnung Atemschutzbeauftragter führen und es stellt sich tatsächlich spontan die Frage, aus welchem Grund der Betrieb Beschäftigte auf den Lehrgang geschickt hat (möglicherweise eher wegen betriebsinterner Wartung der Geräte?).

    schöne Grüße

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