Morgen,
wir lassen gerade für alle unsere Anlagenstandorte neue Brandschutzkonzepte erstellen.
Diese müssen ja nach Umsetzung, noch von Sachverständigen abgenommen werden.
Ist diese gleichzusetzen mit der Abnahme der Bauaufsichtsbehörde?
Oder muss noch eine Abnahme durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes erfolgen?
Kann das auch der Ersteller des Brandschutzkozeptes sein.
Achso: NRW
Gruß Frank