Wesentliche Änderung

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Ich mal wieder ;(:D


    Folgender Sachverhalt:
    Maschine von 1985 (Kabelschälmaschine), also keine CE und ohne jegliche Not-Befehlseinrichtung etc. nur ein HAuptschalter
    Das Nachfolgermodel der MAschine hat CE und Konformitätserklärung, hat Not-Halt / Aus, und noch einige andere Endschaltsicherungen.


    Die alte Maschine wurde vom Hersteller entsprechend der Nachfolgemaschine mit CE, 1 zu 1 nachgerüstet (Not-Halt etc.)


    Frage:
    Ist das nun eine neue Maschine und muss eine Konformitätserklärung und CE haben ?
    Ist das eine wesentliche Veränderung der alten Maschine und muss ebenfalls Konformitätserklärung und CE haben?
    Oder reicht hier eine Gefährdungsbeurteilung?


    Meiner Meinung nach reicht eine GBU.


    Gruß
    Frank

  • ANZEIGE
  • Hi,


    hier die Interpretation zum Thema „wesentliche Veränderung“ in Bezug auf Maschinen.


    Zitat von Seite 4:


    "Der Austausch von Bauteilen der Maschine durch identische Bauteile oder Bauteile mit identischer Funktion und identischem Sicherheitsniveau sowie der Einbau von Schutzeinrichtungen, die zu einer Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Maschine führen und die darüber hinaus keine zusätzlichen Funktionen ermöglichen, werden nicht als wesentliche Veränderungangesehen."

    gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."


    Werner v. Siemens, Berlin 1880