Mitzuführende Ausrüstungsgegenstände bei Gefahrgutsendung auf der Straße

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  • Hallo miteinander,


    ich bemerke immer öfters bei Kontrollen von LKWS mit Gefahrgutsendungen, das die Feuerlöscher im Staukasten hinter Spanngurten und sosntigen Werkzeugen "versteckelt" sind. Grundsätzlich heißt es, das die Feuerlöscher leicht erreichbar angebracht sein sollen.
    Habt ihr ähnliche Erfahrungen?
    Bekommt man bei einer Polizeikontrolle eine Strafe?


    Gruß Jürgen

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  • Hi,


    Feuerlöscher gehören zu den bescheuertsten Punkten bei Gefahrgut-Kontrollen. Die Kontrolleure dürfen frei entscheiden, wann ein Feuerlöscher frei erreichbar ist und dementsprechend gibt es immer wieder die Situation, dass der eine Kontrolleur keine Probleme mit der vorgefundenen Situation hat und der andere Kontrolleur die Erreichbarkeit bemängelt und das Bußgeld verhängt. Ein Einspruch bringt hier erfahrungsgemäß nichts, da muss man ggf. einfach zahlen. Aus der Praxis ist das Einbauen eher kein Problem, der Hauptdiskussionspunkt sind zugesperrte Feuerlöscher-Kästen. Sind die Kästen nicht zugesperrt werden die Feuerlöscher geklaut (regelmäßig, können viele Gefahrgutfahrer aus eigener Erfahrung leider nur bestätigen), sind die Kästen zugesperrt sind die Kontrollen Glücksspiel (einer beanstandets und verhängt das Bußgeld, der andere hat Verständnis für die bescheidene Situation der Kraftfahrer).


    schöne Grüße vom u.a. Gefahrgutbeauftragten Straße

  • Sind die Kästen nicht zugesperrt werden die Feuerlöscher geklaut (regelmäßig, können viele Gefahrgutfahrer aus eigener Erfahrung leider nur bestätigen), sind die Kästen zugesperrt sind die Kontrollen Glücksspiel (einer beanstandets und verhängt das Bußgeld, der andere hat Verständnis für die bescheidene Situation der Kraftfahrer).

    Wie hoch fällt ein Bußgeld aus?


    Gruß Jürgen