auffangnetz als dauerhafte absturzsicherung

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  • Hallo,


    wir haben bei uns eine Anlage welche nach dem Verfahren in einen Materialtunnel, ein Absturzstelle "produziert". (5m)
    Wenn die Anlage aus dem Tunnel fährt, ist die Absturzstelle durch die Anlage selbst nicht mehr vorhanden.
    Nun ist die Überlegung dort zwischen zwei Hallenträgern ein Auffangnetz dauerhaft anzubringen, ist das erlaubt?
    Ein Geländer ist aus technischen Gründen nicht möglich.
    Gruss

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  • Da die Auffangnetze aus textilem Material bestehen müssen die in regelmäßigen Abständen von entsprechenden Personen geprüft werden. Allgemein spricht erstmal nichts dagegen, wenn eine Geländerlösung nicht möglich ist. Die Rettung aus dem Auffangnetz muss aber auch gewährleistet sein zu jeder Zeit.

  • Hmm, ich habe manchmal echt Schwierigkeiten mir Dinge vorzustellen...


    Wenn die Anlage da ist, keine Absturzgefahr. Wenn sie weg ist Absturzgefahr - aber mit Netz gesichert. Meine Frage: Wo bleibt das Netz wenn die Anlage wiederkommt????


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Das ist jetzt von unten hoch fotografiert.
    Anlage ist auf der anderen Hallenseite in die Bunker eingefahren, also Absturzgefahr!



    Die roten Linien soll das Netz sein (Kunst hatte ich immer 4-), welches zwischen die Träger gespannt wird.
    Wenn die Anlage aus dem Bunker fährt, ist die gesamte Absturzkante von der Anlage selber gesichert.


    Ein Geländer ist nicht bzw. nur bedingt möglich.

  • Moin,
    was treiben die Kollegen denn da oben? Klar, wenn die Anlage da ist unter Umständen irgendwelche Wartungstätigkeiten. Aber so? Scheint es nicht viel zu geben warum man hoch müsste...


    Lg
    Moritz

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  • ...und warum ist jetzt ein Laufsteg dort oben nicht möglich? Muß die Anlage im eingefahrenen Zustand von oben beschickt werden?!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ein Geländer ist nicht bzw. nur bedingt möglich.

    Kann ich mir irgendwie schlecht vorstellen anhand des einen Bildes. So wie es aussieht ist doch nach oben reichlich Platz. Was spricht dagegen, dass ein Geländer im Zustand des Bildes dort fest verankert ist und nach Heranfahren der Anlage nach oben schwenkt?
    Per Ferndiagnose ist es natürlich schwierig, wenn man nur so ein Bild hat, aber ich denke Platz ist doch einiger vorhanden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke Euch.
    Ferndiagnose ist echt schwierig..........
    Festes Geländer geht definitiv nicht, Steckgeländer auch nicht (vergessen die Leute entweder rein oder rauszunehmen. ;(:D )


    Ein Geländer was zwangsläufig wirksam wird, wenn die Anlage rausfährt war auch im Gespräch, wurde aber abgelehnt :thumbdown:


    Finde es zwar toll, dass ihr Euch meinen Kopf zerbrecht... |?<3 aber
    die eigentliche Frage war ja, ob so ein Netz dauerhaft möglich ist oder nicht. :saint::saint::saint:

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  • Schau mal in die ASR A1.6 und ASR A2.1. Vielleicht gibt es irgendwelche Paralellen. ;)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Meiner Meinung nach kann auch ein entsprechend ausgeführtes Netz eine Absturzsicherung darstellen. Allerdings muss dieses dann dauerhaft fest installiert sein und darf nicht einfach beseitigt werden können. => Keine Befestigung z.B. mit Karabinerhaken.
    Welchen Vorteil hat dann so ein Netz gegenüber einem entsprechend installierten Geländer?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,
    ich bin nicht wirklich Experte, aber in meiner Atemschutzbeauftragtenausbildung haben wir das Thema Absturzsicherung kurz gestreift als es um Freimessen von Behältern (wie z.B. Gruben) ging. Ich meine mich zu erinnern, dass da nur von Anseilen als Alternative zum Geländer oder zum Hubwagen mit Korb die Rede war. Ein Auffangnetz ist ja auch im Wortsinn keine Absturzsicherung, weil man ja dabei "nur" nach dem Absturz aufgefangen wird, das heißt der Absturz an sich (von der Anlage) wird durch das Netz nicht verhindert, sondern nur die Folgen des Ansturzes minimiert. Aber wenn man das Fallen nicht gelernt hat, kann man sich dabei auch ordentlich verletzen.
    VG

  • Ja, Deine Definition hatte ich auch schon im Hinterkopf
    Der Absturz soll ja in erster Linie verhindert werden.
    Anseilen will ich nicht!
    Bin noch nicht wirklich weiter.
    LG

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  • Also grundsätzlich geht Prävention vor Mitigation, soviel steht fest. Nichtsdestotrotz schau mal hier rein: https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/101-011.pdf


    In diesem Sinne
    Der Michael


    PS: ...allerdings habe ich die Konstruktion und Gründe für die Nichtverwendung anderer Sicherungen immer noch nicht verstanden...
    PPS: ... und die DGUV Vorschrift zu finden sollte jetzt für einen General Safety Manager nicht sooooo schwer sein! (Kleiner Seitenhieb - nicht böse...)

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Weil das Geländer im Weg wären wenn die Anlage rausfährt.....ist auch egal. Habe nun so kommentiert und denke damit bin
    ich meiner Beratungspflicht nachgekommen:


    Hallo Herr XXXX,
    das Thema Absturzgefahr wird u.a. in der TRBS 2121 und der ASR 2.1 behandelt.
    ASR 2.1:
    4.2
    Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz
    Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen.
    1. Absturzsicherungen (damit sind Geländer gemeint)
    2.Lassen sich aus betriebstechnischen Gründen (z.B. Arbeitsverfahren, zwingende technische Gründe) Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen an
    deren Stelle Auffangeinrichtungen (das können Netze sein) vorhanden sein.
    TRBS 2121 Teil 1
    2.4 Auffangeinrichtung
    Schutzeinrichtung, die abstürzende Beschäftigte auffängt und vor tieferem Absturz schützt.
    Hierbei handelt es sich um technische Schutzmaßnahmen im Sinne von § 4 Absatz 2 BetrSichV


    Wenn ich das rechtlich interpretiere, ist ein Auffangnetz im Bereich der Absturzkante des Eintragsgerätes möglich.


    Zu beachten ist hier aber zwingend die DGUV Regel 101-011.
    Montage des Netzes nur durch eine dafür zugelassene und geeignete Person, Firma. Regelmäßige Prüfung durch solche.
    Gerade im Bereich der Rotte ist das Netz erheblichen schädigenden Einflüssen (Feuchtigkeit etc.) ausgesetzt. Dieses ist zu berücksichtigen!


    MfG
    Der GENARAL SAFETY MANAGER :thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup:8o8o8o8o8o8o:P:P:P:P

  • Weil das Geländer im Weg wären wenn die Anlage rausfährt.....ist auch egal.

    Was sagt denn der Anlagenhersteller zu seiner Maschine und der Sicherheit????
    Habe mir eben noch einmal das Bild angesehen, habe irgendwie beim ersten Anblick gesehen, dass das Netz senkrecht montiert ist, also wie ein Geländer, aber beim jetzigen Blick ist das Netz waagerecht. Kann man mit der Anlage hereinfahren und fährt dabei über das Netz?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Anlage ist von 92........den Hersteller gibt es nicht mehr.


    Das Netz wird waagerecht montiert. damit die Anlage über das Netz fahren kann.
    Eine senkrechte Absturzsicherung / Auffangeinrichtung ist nicht möglich bzw. vom Verantwortlichen als technisch nicht möglich definiert. :sleeping:
    Von daher nun diese Lösung.

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  • Das Netz wird waagerecht montiert. damit die Anlage über das Netz fahren kann.

    Nur blöd, wenn da gerade jemand im Netz liegt. => so geht es zumindest nicht.


    Eine senkrechte Absturzsicherung / Auffangeinrichtung ist nicht möglich bzw. vom Verantwortlichen als technisch nicht möglich definiert.

    Wo ein Wille, ist auch ein Weg.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS ()

  • Die Anlage wird willentlich gesteuert. Also fährt die nicht aus, wenn einer im Netz liegt...........gut...kommt auf den Kollegen an...... :D

  • Karl: "Sach ma, wo iss eigentlich sifafettie?"

    Willi: "Hä, wer?"


    Karl: "Na unser General Safety Manager"


    Willi: "Wer solln das sein?"


    Karl: "Der Typ von der Arbeitssicherheit"

    Willi: "Ach der Bekloppte mit dem Fischernetz, der dauernd mit irgendwelchen Vorschriften um die Ecke kommt und meint, mir die Arbeit erklären zu müssen. Keine Ahnung, als ich die Anlage angefahren habe, war er noch da" :44:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.