Lang nachleuchtende Brandschutzkennzeichnung

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  • Mahlzeit.


    Hatten letztens einen Brandschutztechniker im Haus. Er meinte es wäre Pflicht alte Sicherheitskennzeichnung auszutauschen, wenn die Piktogramme nicht der DIN 7010 entsprechen würden und nach ASR A1.3 keine Sicherheitsbeleuchtung gibt. Bestandsschutz gibt es nach seiner Aussage auch nicht.
    Alles schön und gut. Seit dem letzten Jahr haben wir eine Sicherheitsbeleuchtung für unsere Notausgänge installiert. Frage ist jetzt nur ob das schon als Sicherheitsbeleuchtung gilt, damit ich auch unsere "nicht" lang nachleuchtenden Brandschutzkennzeichnen hängen lassen kann, oder muss ich trotzdem in neue lang nachleuchtende Feuerlöscherschilder, Brandschutzstürschilder, Wandhydrant, etc. bestellen?


    Gruß Alex

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  • Guckst Du hier: https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/211-041.pdf


    Ein Auszug: "In Betrieben ohne Sicherheitsbeleuchtung muss auf Fluchtwegen die Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung langnachleuchtender Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für den Zeitraum der Flucht in einen gesicherten Bereich gewährleistet sein (siehe auch ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme")."


    Also: Zum Einen gilt diese Anforderung für Betriebe ohne Sicherheitsbeleuchtung und auf Fluchtwegen. Dementsprechend müssen nicht alle Zeichen Nachleuchtend ausgeführt sein. Eine Verpflichtung zum Austausch gibt es m.W. auch nicht.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    2 Mal editiert, zuletzt von MichaelD ()

  • Hallo,


    oder einfach Forensuche nutzen, wir hatten doch lange
    Threads dazu.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • oder einfach Forensuche nutzen, wir hatten doch lange
    Threads dazu.

    Sorry, ich habs versucht zu vermeiden und die Suchfunktion vorher genutzt, aber nichts konkretes für meinen Fall gefunden.


    Das lang nachleuchtende Fluchtwegkennzeichnung ohne einer zusätzlichen Sicherheitsbeleuchtung notwendig sind, ist mir klar, nur Frage ich mich ob ich auch Brandschutzkennzeichen wechseln muss... Im Falle meiner Flucht will ich ja den Fluchtweg finden und nicht den Feuerlöscher.
    Die Aussage des Brandschutztechnikers, dass ich es auswechseln muss, macht mich halt stutzig.


    Trotzdem vielen Dank für eure Hilfe!