Mahlzeit.
Hatten letztens einen Brandschutztechniker im Haus. Er meinte es wäre Pflicht alte Sicherheitskennzeichnung auszutauschen, wenn die Piktogramme nicht der DIN 7010 entsprechen würden und nach ASR A1.3 keine Sicherheitsbeleuchtung gibt. Bestandsschutz gibt es nach seiner Aussage auch nicht.
Alles schön und gut. Seit dem letzten Jahr haben wir eine Sicherheitsbeleuchtung für unsere Notausgänge installiert. Frage ist jetzt nur ob das schon als Sicherheitsbeleuchtung gilt, damit ich auch unsere "nicht" lang nachleuchtenden Brandschutzkennzeichnen hängen lassen kann, oder muss ich trotzdem in neue lang nachleuchtende Feuerlöscherschilder, Brandschutzstürschilder, Wandhydrant, etc. bestellen?
Gruß Alex