Hallo Foristen,
mein erster Thread. Ich benötige mal das Schwarmwissen zu Hallentoren.
Wir haben ein Hallentor mit Breite 4m. Der Verkehrsweg mit Staplerverkehr (geringe Ladetätigkeit), der benutzt werden soll, ist 2m. Gibt es gesetzliche Vorgaben, wie die "Verengung der Fahrbahn" auszusehen hat bzw. wie groß der Abstand der Halleneinbauten zum Hallentor zu sein hat? (siehe Bild)
Könnte man hypothetisch die Halleneinbauten direkt hinter das Tor platzieren?
Vielleicht hat ja jemand ein ähnliches Problem...
tor.PNG
PS: Wenn der Thread hier falsch ist, bitte verschieben.