Abstandsmaße zu Hallentoren, Verengung des Verkehrswegs

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  • Hallo Foristen,
    mein erster Thread. Ich benötige mal das Schwarmwissen zu Hallentoren.
    Wir haben ein Hallentor mit Breite 4m. Der Verkehrsweg mit Staplerverkehr (geringe Ladetätigkeit), der benutzt werden soll, ist 2m. Gibt es gesetzliche Vorgaben, wie die "Verengung der Fahrbahn" auszusehen hat bzw. wie groß der Abstand der Halleneinbauten zum Hallentor zu sein hat? (siehe Bild)


    Könnte man hypothetisch die Halleneinbauten direkt hinter das Tor platzieren?


    Vielleicht hat ja jemand ein ähnliches Problem...
    tor.PNG


    PS: Wenn der Thread hier falsch ist, bitte verschieben.

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  • Könnte man hypothetisch die Halleneinbauten direkt hinter das Tor platzieren?

    Ja, könnte man


    Aber alleine schon aufgrund der Wartung musst du min Abstand X haben, dann noch Personensicherheit bedenken beim Thema Einklemmschutz usw. Hier würde ich dann als min die 500mm sehen wie sie u.a. in der ASR1.7 für div Einbausituationen angenommen werden wie aber dann kaum ausreichen für eine Wartung/Inspektion. Da bin ich dann schnell bei 1m je nach Tor/Aufbau

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup: