Hallo zusammen,
wir hatten letzten Samstag wieder eine Betriebshelfer Ausbildung in 1. Hilfe. Laut unserem Ausbilder wird bei erwachsenen Menschen die 2 malige Beatmung nach 30 maliger Herzdruckmassage nicht mehr durchgeführt. Laut DGUV folgendes:die Regelungfür die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden sieht die Schulungin Herz-Lungen-Wiederbelebung vor. Bei dieser Maßnahme wechselt sich dieHerzdruckmassage (30x) mit der Beatmung (2x) ab. Diese Vorgabe finden Sie imDGUV Grundsatz 304-001 Anhang 2, 3 und 6. Insofern entsprechenden unsereVeröffentlichungen (DGUV Information 204-010; DGUV Information 204-001) demaktuellen Stand der Technik.
Wie ist eure Meinung dazu?
Vorab vielen Dank