Beförderung von erwachsenen Menschen mit einer Größe von ca. 145cm.

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  • Hallo,


    wir sind eine Werkstatt für beeinträchtigte Menschen.
    Hier wurde ein Fahrdienst installiert. Bei uns ist nun die Frage aufgekommen, ob bei diesen Personen, teilweise nur 145cm groß, hier sicherheitstechnisch etwaige Hilfsmittel installiert werden müssen, wie Sitzerhöhungen, Gurtumbau etc.


    Vielen Dank schon jetzt für konstruktive Antworten

    FK

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  • Hilft dir das?



    In § 21 StVO:


    Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden […].


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hi,
    ich glaube ich verstehe deine Diskrepanz. Du willst keinen Erwachsenen Menschen auf einen Kindersitz verfrachten. Ich selber empfinde es auch als schwieriges Thema. Ich würde den Leuten einfach den Sitz anbieten. Immerhin habe auch kleine Menschen das Recht einigermaßen sicher zu sein bei einen Unfall. Ich würde es einfach anbieten und auch darauf hinwirken, dass die Sitze intrinsisch angenommen werden.
    Für mich würde sowas zur sicheren Fahrt dazu gehören wie der Anschnallgurt oder die Schutzbrille beim flexen.


    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."


    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Schon klar, aber ein Kriterium für die korrekte Funktion der Rückhaltesysteme ist halt die Größe - egal wie alt die Person ist. Das ich einen Erwachsenen nicht zwingen kann... Aber Michael H.'s Ansatz ist hier schon der richtige.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Wobei man bedenken sollte, dass die Sitzerhöhungen für Kinder in der Regel nur bis zu einem Körpergewicht von 36kg ausgelegt sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,


    der kompetenteste Ansprechpartner zu diesen Fragen dürfte der BundesselbsthilfeVerband Kleinwüchsiger Menschen e.V. sein.


    Im Hinblick auf die Konstruktion von Sicherheitsgurten ist entweder ein höhenverstellbarer Schultergurt oder ein Kindersitz bzw. eine Sitzerhöhung mehr als empfehlenswert. Unterliegen die Mitfahrer den DGUV Vorschriften, dann fordert die DGUV Vorschrift 70 geeignete Sicherheitsgurte. Selbst wenn der Kindersitz nur bis 36 kg zugelassen ist wird er schwerere Leute aushalten und man wird merken, wenn er nachgibt bzw. kaputtgeht. Relevant sind die zu erwartenden Personenschäden, wenn der Gurt die Person nicht hält (und die klassische Gurtkonstruktion ist nun mal auf Personen ab 1,50 m ausgelegt).


    schöne Grüße