Aufsichtsführender auf Baustellen an Samstagen?

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  • Hallo Zusammen,


    auf einer Baustelle in NDS hätte unser Auftraggeber gerne einen Aufsichtsführenden des Generalunternehmers auch bei Arbeiten der Nachunternehmer an Samstagen vor Ort. Der AG verweist auf die Landesbauordnung.
    Hintergrund ist die sehr sportliche Bauzeit und die damit verbundenen Arbeiten an Samstagen auf der Baustelle.


    Auch unter der Woche ist ein Polier/Baustellenleiter bedingt durch Urlaub, Fortbildung, Krankheit oder nur Materialbeschaffung nicht immer vor Ort.


    Einschätzung von mir:
    - Landesbauordnung NDS enthält nichts zu dem Thema
    - VOB TeilB §4 auch nicht wirklich
    - Vorschriften zur Arbeitssicherheit gibt es keine oder sie flüchten vor mir. Ich finde jedenfalls nichts.


    Hat jemand mal in der Richtung Erfahrungen gemacht?


    Danke,
    Markus

    Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.
    Arthur Schopenhauer (1788-1860), deutscher Philosoph

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  • Hierzu wirst du konkret nichts zu Samstagsarbeit finden. Samstag ist ein ganz normaler Werktag.In Absprache mit dem Auftraggeber ist dies nicht ungewöhnlich auch an Samstagen zu arbeiten.
    Wenn also der Auftraggeber eine Aufsichtsperson wünscht, ist diese halt umzusetzen. Hab oft Samstags freiberuflich (SiGeKo) die Koordination der Gewerke durchgeführt.
    Gruß Martin

  • Oder anders ausgedrückt: "Gebt dem König was des Königs Begehr!"


    Wenn der AG das von euch - und ich gehe mal davon aus, dass ihr Dienstleister seit, macht es. Allerdings wird der AG auch mit den entsprechenden Konsequenzen (Bezahlung) leben müssen...


    Wenn ich einmal wahrscheinliche Rechtsquellen anzapfen sollte, würde ich hier beispielsweise § 130 OWIG heranziehen...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo mrweber,


    Ich verstehe gar nicht den Sinn der Frage!
    A) Wie schon geschrieben wurde, der AG will das so.
    B) Im Wort Aufsicht steckt doch das drin, was auch auf einer Baustelle benötigt wird. Eine Aufsicht und keiner der Mitarbeiter der Mitarbeitet. Saftey First!


    Gruß

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Danke Euch.


    Wenn der AG es will ist ja ok. Der Bauleiter des AG bemerkte nur das sei in der LBO Niedersachsen so angegeben. Außerdem sei es sei der Aufsichtsführende aus Sicht der Arbeitssicherheit eh Pflicht.
    Dem ist nicht so, es gibt auch sonst kein grundsätzliches Regelwerk das die ständige Verfügbarkeit eines Aufsichtsführenden vorgibt.

    Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.
    Arthur Schopenhauer (1788-1860), deutscher Philosoph

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  • Danke Euch.


    Wenn der AG es will ist ja ok. Der Bauleiter des AG bemerkte nur das sei in der LBO Niedersachsen so angegeben. Außerdem sei es sei der Aufsichtsführende aus Sicht der Arbeitssicherheit eh Pflicht.
    Dem ist nicht so, es gibt auch sonst kein grundsätzliches Regelwerk das die ständige Verfügbarkeit eines Aufsichtsführenden vorgibt.

    Was zu beweisen wäre.
    Wenn zwei Personen zusammenarbeiten, muss und hat einer das sagen. Das sortiert spätestens die Gruppe selber und die Person hat damit auch die Verantwortung übernommen.
    Wenn mehrere Personen und/oder Gewerke zusammenarbeiten muss die Arbeiten koordiniert werden.
    Aber solange ja nichts passiert, gilt ja immer noch "wo kein Richter, da auch kein Angeklagter".


    Ich persönlich finde die Disskussion geht in die falsche Richtung. Nämlich was muss ich alles nicht.
    Solange ich Mitarbeiter irgendwo einsetze, habe ich auch ein Kontroll- und Aufsichtspflicht.


    BGRCI Verantwortung im Arbeitsschutz

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    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)


  • Hä? Also ich denke schon das die Richtung passt. Wir setzen ja keine Mitarbeiter ein, unsere Vertragspartner setzen Ihre Mitarbeiter ein.


    Ein Generalunternehmer ist nicht für die Organisation der Mitarbeiter eines Nachunternehmers verantwortlich. Das machen die Unternehmer schon bitte selbst und wir dürfen das auch nicht mal. Sind ja nicht unsere Mitarbeiter. Jeder Nachunternehmer hat seine eigene Aufsichtsführenden/Polier/Bauleiter. Die beigefügte Präsentation spricht ja sogar von eben dieser Verpflichtung des Unternehmers für seine Mitarbeiter. Ich denke du Verwechselst da Unternehmer mit Auftraggeber. Ein GU ist Auftraggeber, also eher Bauherr.


    Es geht in meiner Frage aber um einen Aufsichtsführenden des Generalunternehmers.
    Unterweisungen und Kontrolle der Baustellenordnung/Siegeplan ist im Aufgabengebiet des GU mit drin und wird gemacht. Das Koordinieren wie auf Seite 20 in der Präsentation beschrieben, übernimmt der Koordinator nach Baustellenverordnung, das hat auch nichts mit dem Aufsichtsführenden des GU zu tun. Wird meist extern vergeben, selten das der AG einen eigenen SiGeKo hat.


    Was ein GU zusätzlich beachten sollte:
    https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__8.html (2) Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.


    Wenn ich nun ein AMS oder 45001 Zertifiziertes Unternehmen beauftrage kann ich mir sicher sein der NU hat (2) bereits erfüllt. Bei allen anderen fordern wir im Vorfeld Nachweise an. GB mit Unterweisung, Beauftragungen, Ausbildungsnachweise etc. Das bedeutet unsere NU wurden von uns im Vorfeld überprüft.
    Nur damit nicht der Eindruck entsteht wir wären uns der Verantwortung nicht bewusst, das sind wir schon.


    Und genau deshalb hätten wir gerne, wie jeder vernünftige Unternehmer, die Kosten für Leistungen erstattet die wir erbringen. Und nicht mit Verweisen auf nicht vorhandene Vorschriften Geld zu sparen versucht.

    Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.
    Arthur Schopenhauer (1788-1860), deutscher Philosoph