Hallo Zusammen,
auf einer Baustelle in NDS hätte unser Auftraggeber gerne einen Aufsichtsführenden des Generalunternehmers auch bei Arbeiten der Nachunternehmer an Samstagen vor Ort. Der AG verweist auf die Landesbauordnung.
Hintergrund ist die sehr sportliche Bauzeit und die damit verbundenen Arbeiten an Samstagen auf der Baustelle.
Auch unter der Woche ist ein Polier/Baustellenleiter bedingt durch Urlaub, Fortbildung, Krankheit oder nur Materialbeschaffung nicht immer vor Ort.
Einschätzung von mir:
- Landesbauordnung NDS enthält nichts zu dem Thema
- VOB TeilB §4 auch nicht wirklich
- Vorschriften zur Arbeitssicherheit gibt es keine oder sie flüchten vor mir. Ich finde jedenfalls nichts.
Hat jemand mal in der Richtung Erfahrungen gemacht?
Danke,
Markus