Einrichter Maschinen der Metallbearbeitung - KEINE Pressen

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  • Hallo Zusammen.
    Grade hab ich einen verzweifelten Anruf vom Kunden bekommen. Dort läuft grade Audit. Einer der Auditoren kam grade auf die Idee nach den Einrichtern für Maschinen der Metallbearbeitung (Kunde hat "nur" CNC Maschinen) zu fragen und hängt das grade hoch (sprich: Abweichung).
    Ich kann nicht sagen auf welche Grundlage der sich beruft oder wo das herkommt....
    Ich "kenne" den Einrichter von Pressen und allem Artverwandten, aber kann mir einer sagen obs das auch für CNC, Drehbänke oder sowas gibt? Wäre mir jetzt mal neu...
    Und natürlich: Wenn ja, wo stehts?

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Hi,

    die Werkstücke müssen auch bei einer CNC Maschine eingerichtet werden. Egal ob Drehmaschine oder Fräse. Auch konventionell muss eine Einrichtung erfolgen.
    Bei einer CNC Maschine ist es wichtig den 0 punkt zu setzten.
    Die Maschine will wissen wo sein Werkzeug steht und wo der Werkstück beginnt. Wenn das die Maschine nicht weiß gibt´s sonst halt einen riesen Knall.
    Die Maschine wird höchstwahrscheinlich also von dem Mitarbeiter vor Ort eingerichtet. Vielleicht weiß der Mitarbeiter gerade nichts damit anzufangen aber ein Zertifikat der das Bediener der CNC Maschine belegt könnte da schon ausreichen. Vielleicht gibt es auch noch eine Arbeitsanweisung für ein Werkstück die das belegen kann.

    Ich hoffe das hilft weiter

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Hallo,

    also bei uns wird bei der Unterweisung für die Maschinen darauf hingewiesen, dass beim Einrichten je nach Maschine gewisse Funktionen deaktiviert sind. Zum Beispiel wird beim Einrichten die Kammer geöffnet um die Messmittel lesen zu können, dahingehend ist aber Sichergestellt, dass keine Spindel in betrieb genommen werden kann, dass die Maschine nur in niedrigsten Geschwindigkeiten verfährt um eine Verletzung des MA zu verhindern.
    Eventuell gibt es hier ähnliche Unterweisung für die MA.

    Grüße
    Chris

  • Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Danke Leute... aber ich glaub ich hab mich falsch ausgedrückt. Die Betriebsarten und die damit zusammenhängenden Gefährdungen kenne ich. Die meinte ich aber nicht.

    Bei Pressen wird eine speziell ausgebildete und beauftragte PERSON gefordert der die Presse nach dem Einrichten nochmals kontrolliert (Maße, Einrichtung, Sicherheitsbauteile).
    Der Auditor will diese jetzt auch plötzlich für CNC Maschinen haben. Das meinte ich.

    Scheint ein komischer Vogel zu sein. Der will jetzt auch eine schriftliche Beauftragung für die Bediener einer kraftbetriebenen ohne entsprechenden Sitz ausgestatteten Ameise sehen... Oh Mann.... Auditoren sind manchmal echt anstrengend.

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    Mike

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  • Hallo Mike!

    Wir haben in unserer Fertigung div. Pressen, für die wir auch Einrichter haben. In unserer Bearbeitungshalle stehen sehr viele CNC Maschinen und Bearbeitungszentren. Dafür gibt es keine Einrichter und die wurden auch weder von der BG und vom Amt für Arbeitsschutz jemals gefordert. Man setzt einfach voraus das ein gelernter Dreher die Maschinen einrichten kann. Okay, stellt ihr jetzt einen Bäcker an die Maschine wäre ich auch vorsichtig. Frag doch den Auditor mal auf welcher Grundlage er diese Forderung stellt? Würde glaube ich viele hier interessieren. Und auch die Frage nach der Gefährdungsbeurteilung kann er sich sparen, der Beruf gibt das einfach her.

    Gruß
    Michael

  • Hallo,

    ich kenne das so die CNC Maschine wird vom Facharbeiter( Dreher, Fräser, Programmierer) eingerichtet und von einen unterwiesenen Maschinenbediener (ungelernt) bestückt und bedient.
    Für eine Gruppe CNC Maschinen ist ein Einrichter (Facharbeiter) und deren Bediener bei der Enrichtung und bei Problemen zuständig.
    Das er dafür außer den Facharbeiterbrief ein Zertifikat braucht ist mir unbekannt.
    Bei den Unternehmen die ich kenne hat nur das Wartungspersonal ein Zusatzzertifikat für Wartungsarbeiten an den Maschienen vom Hersteller.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hi,

    siehe hierhttps://www.vbg.de/apl/arbhilf/unterw/66_spa.htm
    Der 5. Punkt von unten.

    Eine Mechaniker Ausbildung mit einen Zertifikat für eine CNC- Maschine sollte da ausreichen. Kein Betrieb im Metallbereich hat für jede Spannende Maschine eine Beauftragung, ist aus meiner Sicht auch völlig übertrieben.

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Bei Pressen wird eine speziell ausgebildete und beauftragte PERSON gefordert der die Presse nach dem Einrichten nochmals kontrolliert (Maße, Einrichtung, Sicherheitsbauteile).

    Dann schick sie dahin

    https://www.dekra-akademie.de/de/cnc-lehrgang/

    oder hier

    https://www.ibb.com/cnc-lehrgang-a…hulung-beim-ibb

    Der will jetzt auch eine schriftliche Beauftragung für die Bediener einer kraftbetriebenen ohne entsprechenden Sitz ausgestatteten Ameise

    https://www.bghm.de/fileadmin/user…aplerfahrer.pdf


    Auditoren sind wie Juristen . Die wollen Papier sehen. Ob es praktisch immer was hilft ist was anderes.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
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    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • bghm.de/fileadmin/user_upload/…ng/Gabelstaplerfahrer.pdf

    Dass das für Führer von FFZ mit Sitz oder Stehplatz vorgegeben ist, ist mir klar. Aber es geht um eine Hubameise. Also nix mit Sitz; also auch nix mit schriftlicher Beauftragung.
    Danke trotzdem.
    Irgendwo muss auch mal für die Herren Auditoren mit ihrem gefährlichen Halbwissen Schluss sein. (Ich bin selbst einer, aber ich kenne meine Grenze...) Irgendwann wird das Ganze dann absurd.

    Mike

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    Mike

  • Danke. Grundsätzlich kenne ich das Verfahren und den Ablauf.

    CNC Fräse wird von A eingerichtet, und B schaut drauf, ob alles passt.
    Grundlage für beide ist ihr "Gesellenbrief" bzw. eine entsprechende Unterweisung.
    Einen CNC "Einrichterlehrgang" habe ich bisher nicht gefunden und auch die Pflicht jemanden explizit dafür zu bestellen ist mir unbekannt.
    Betriebsanweisungen für Einrichtbetrieb muss natürlich da sein, und es muss sich dran gehalten werden.

    Ich dachte nur, ich bin wieder mal von der Entwicklung des BG Regelwerks überholt worden. Also kriegt der Hr. Auditor jetzt eien entsprechende Antwort.

    Danke an alle.

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    Mike

  • Vielleicht kann man auch noch den Arbeitsvertrag nutzen und den als schriftliche Beauftragung geltend machen.

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    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Hallo Mike144,

    dass Auditoren manchmal Unruhe stiften, mag daran liegen, dass sie - nach meiner Erfahrung - keine SiFa's sind. ;)

    Er will ja vielleicht nur (?) Vorgänge optimieren und hat nicht entsprechend formuliert; beim Mitgängerbediener ist ja, wie schon ausgeführt, keine schriftliche Beauftragung, sondern nur "Beauftragung" als Minimalforderung nach DGUV 68 erforderlich.
    Wenn man aber weiter berücksichtigt, dass die Fahrerlaubnis auch bei gewissem Verhalten zurück gezogen werden kann bzw. sollte, sind bestehende schriftliche Beauftragungen (als Optimalverfahren) nachvollziehbarer, als das gesprochene Wort (bei mündlicher Beauftragung) zurückzunehmen.
    Die schriftliche Beauftragung war daher auch immer mein Rat an die Kunden.

    Bei den CNC-Maschinen erwartet er vielleicht nur die dokumentierte Unterweisung, dass der Bediener zusätzlich zur Betriebsart "Automatik" auch in der Betriebsart "Einrichten" (mit Gefährdungen) tätig werden darf und assoziiert das mit dem Begriff "Einrichter"; die Dongles kann man ja entsprechend den zulässigen Betriebsarten codieren.
    Ich meine mich auch zu erinnern, dass in den Steuerungshandbüchern entsprechende Hinweise und tw. auch Leerlisten für die Eintragung waren.

    mfg.

    Uwe