Dokumentationspflichten eines Unternehmers

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  • Hallo zusammen,


    ich bin auf der Suche nach einer guten Übersicht zu folgenden Themen:


    Dokumentationspflichten eines Unternehmens mit rechtlicher Bezugsquelle
    (Gut wäre z. B. zuerst die Pflichtdokus wie Unfälle, meldepflichtige U., Verbandsbucheintragungen, Leiterbuch etc.)


    Dann die zutreffenden, wenn man ein zertifiziertes Managementsystem hat
    (z. B. Policy, Weiterbildungsplan)


    Dann zuletzt die empfohlenen wie z. B. ein Organigramm oder dergleichen.


    Hat jemand hier ggf. einen Link, ein Dokument seiner BG, oder ähnliches, was hier hilfreich sein könnte.


    Sollte jemand hier was ausgearbeitet haben und mir das zur Verfügung stellen können, würde ich mich sehr freuen ;)

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  • Die Begriffe "...pflicht" und "...empfohlen" schließen sich gegenseitig grundsätzlich erst einmal aus...


    Aber von solchen Spitzfindigkeiten einmal abgesehen wirst du dir diese Arbeit wohl oder übel selbst machen müssen. Wie von Sturm bereits angemerkt ist die Welt diesbezüglich bunt. Je nach Aufstellung des Unternehmens kann beispielsweise ein Fahrtenbuch verpflichtend sein => Dokumentationspflicht! - in anderen aber nicht.


    Nichtsdestotrotz kannst du hier auf diverse elektronische Hilfsmittel zurückgreifen, die von einschlägigen Anbietern (WEKA, Manz...) angeboten werden.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich sag nur:" Das Lieblingsthema aller Arbeits- und Umweltschützer. - RECHTSKATASTER"
    Die Arbeit musst Du für den Betrieb wirklich selber machen. Dann hat man auch die Pflichten für das Unternehmen.
    Und Du wirst staunen, nicht nur die Dokumentationspflichten.

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

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  • Michael: Das Schöne an einem solchen Kataster ist ja die Tatsache, dass mir dieses erstmal nicht hilft...


    Die entscheidende Arbeit ist es ja nicht, sagen zu können: "Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für meinen Betrieb!" sondern: "Welche Teile der Betriebssicherheitsverordnung gelten für meinen Betrieb und wie werde ich der Umsetzung dieser Anforderungen gerecht?"


    Hier sind die Betriebe und auch wir in unserer Funktion, ebenso wie die meisten Juristen, häufig schlicht und einfach überfordert. Es gibt allerdings mittlerweile sehr gute Services, die sich dieser Thematiken annehmen.


    @Admins: Ich hoffe ihr nehmt es mir nicht übel, wenn ich hier einfach mal "GEORG" in den Raum werfe.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Michael: Das Schöne an einem solchen Kataster ist ja die Tatsache, dass mir dieses erstmal nicht hilft...

    Da widerspreche ich entschieden. Wenn es komplett ausgefüllt ist, was das BEISPIEL ja nicht ist, erfüllt es seinen Zweck.
    Ob ich mir das selber zutraue, einen Juristen oder einen Service beauftrage ist vom Ergebnis das Gleiche. Ein Jurist oder Service ist für ein "vernünftiges" Kataster auf die Informationen aus dem Betrieb angewiesen. Wenn die nicht wissen ob z.B. Lösemittel > 1t/a verbraucht werden und dann eine 31. BImSchV gilt.... Ohne diese Infos wird es nicht anders als mein Beispiel und dann hilft es natürlich auch nicht.
    Es ist eine Fleißarbeit und es gehört eine gehörige Portion Routine dazu, die Ergüsse unserer gesetzgebenden Juristen richtig zu deuten. Das gilt für einen selber, den Juristen oder den Service.


    Die entscheidende Arbeit ist es ja nicht, sagen zu können: "Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für meinen Betrieb!" sondern: "Welche Teile der Betriebssicherheitsverordnung gelten für meinen Betrieb und wie werde ich der Umsetzung dieser Anforderungen gerecht?"

    Was anderes habe ich auch nicht geschrieben.

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

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  • @MichaelD
    @ixetic


    Na dabei hilft mir ja auch die Gefährdungsbeurteilung. Womit arbeite ich, wieviel davon, welche Mengen werden gelagert, Tagesexposition und und und.
    Dabei trage ich ja auch die gesetzlichen Anforderungen in die GBU. Daraus ergibt sich auch schon mal ein kleiner Teil des RKs.
    Wobei das alles sehr sehr arbeitsintensiv ist.


    Pflichtdoku ergibt sich auch aus den gesetzlichen Anforderungen und aus dem Org.-Handuch oder oder oder..


    Da wird der Kollege wohl nicht umherkommen und lesen lesen lesen lesen........


    Die Eierlegendewollmichsau gibt es auch bei uns nicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick