Hallo Community,
Die investigative Webseite https://sifaboard.de/www.ansTageslicht.de hat sich mit dem Thema asbestbedingte Berufskrankheiten und der berufsgenossenschaftlichen Anerkennungspraxis beschäftigt.
https://sifaboard.de/www.ansTageslicht.de/Asbestkrimi
Das Highlight:
Nach 36 Jahren und 30 sich widersprechenden Gutachten (wobei die BG-Gutachten qualitativ sensationell schlecht waren) hat ein Gericht festgestellt dass die Hinterbliebenen eines 1982(!) verstorbenen Dachdeckers, der sehr häufig Asbestzementplatten mit der Flex bearbeitet hat, keinen Anspruch auf Leistungen der BG hatten, weil der "Vollbeweis" des ursächlichen Zusammenhanges zwischen der Exposition gegenüber Chrysotilasbest und der Krebserkrankung im nachhinein nicht zu führen war.
„Die Kammer sieht wohl die erheblichen Belastungen, denen Dachdecker
und all die anderen Berufsgruppen, die mit dem 'Wunderstoff' Asbest
gearbeitet haben, ausgesetzt gewesen sind. Die Gefährlichkeit steht
vollkommen außer Frage. Auch der Umstand, dass möglicherweise schon eine
Faser zur Verursachung tödlicher Krankheiten ausreichen kann, ist der
Kammer bewusst.
Allerdings muss sich die Kammer bei der Bewertung
an die Vorgaben des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung halten.
Dazu müssen die einwirkenden Umstände im Vollbeweis notwendig sein.“
Mit dem hier im Forum ja auch schon diskutierten Umgang der BGen mit chemikalieninduzierten Berufskrankheiten ergibt sich ein eindeutiges Bild:
Die Aufgabe der Berufsgenossenschaften ist nicht die Absicherung der Beschäftigten gegen berufsbedingte Risiken, sondern die Abwehr von Ansprüchen um die Kosten für die Arbeitgeber klein zu halten - mit den Kosten für Gutachten und Rechtsanwälte hätte die BG vermutlich 100 BK-Renten zahlen können...
Und das Schlimme ist, dass es keine (staatliche) Institution gibt, die die BGen kontrollieren kann (oder will).
Gruß
Schmandhoff