Neues aus dem DGUV-Sumpf: Der Umgang der BGen mit asbestbedingten Berufskrankheiten

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  • Hallo Community,


    Die investigative Webseite www.ansTageslicht.de hat sich mit dem Thema asbestbedingte Berufskrankheiten und der berufsgenossenschaftlichen Anerkennungspraxis beschäftigt.


    www.ansTageslicht.de/Asbestkrimi


    Das Highlight:
    Nach 36 Jahren und 30 sich widersprechenden Gutachten (wobei die BG-Gutachten qualitativ sensationell schlecht waren) hat ein Gericht festgestellt dass die Hinterbliebenen eines 1982(!) verstorbenen Dachdeckers, der sehr häufig Asbestzementplatten mit der Flex bearbeitet hat, keinen Anspruch auf Leistungen der BG hatten, weil der "Vollbeweis" des ursächlichen Zusammenhanges zwischen der Exposition gegenüber Chrysotilasbest und der Krebserkrankung im nachhinein nicht zu führen war.


    Die Kammer sieht wohl die erheblichen Belastungen, denen Dachdecker
    und all die anderen Berufsgruppen, die mit dem 'Wunderstoff' Asbest
    gearbeitet haben, ausgesetzt gewesen sind. Die Gefährlichkeit steht
    vollkommen außer Frage. Auch der Umstand, dass möglicherweise schon eine
    Faser zur Verursachung tödlicher Krankheiten ausreichen kann, ist der
    Kammer bewusst.


    Allerdings muss sich die Kammer bei der Bewertung
    an die Vorgaben des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung halten.
    Dazu müssen die einwirkenden Umstände im Vollbeweis notwendig sein.


    Mit dem hier im Forum ja auch schon diskutierten Umgang der BGen mit chemikalieninduzierten Berufskrankheiten ergibt sich ein eindeutiges Bild:


    Die Aufgabe der Berufsgenossenschaften ist nicht die Absicherung der Beschäftigten gegen berufsbedingte Risiken, sondern die Abwehr von Ansprüchen um die Kosten für die Arbeitgeber klein zu halten - mit den Kosten für Gutachten und Rechtsanwälte hätte die BG vermutlich 100 BK-Renten zahlen können...


    Und das Schlimme ist, dass es keine (staatliche) Institution gibt, die die BGen kontrollieren kann (oder will).



    Gruß
    Schmandhoff

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  • Schmandhoff,


    mit Verlaub gesagt: Blödsinn!!! Schau dir mal die jährlichen Entschädigungsleistungen an.


    Natürlich gibt es, wie so oft, nicht nur Licht, sondern auch Schatten. Und das nicht jedes Urteil nachvollziehbar, objektiv betrachtet, oder nur in den Augen einzelner "gerecht" ist - nun auch das ist eine Tatsache.


    Dennoch ist eine solche, pauschalisierende Aussage definitive fehl am Platze und Meinungsmache in die falsche Richtung. Sprich mit entschädigten Personen über die Leistungen, die sie aufgrund einer BK oder eines Unfalls von der BG erhalten. Und dann vergleiche diese mal mit denen einer "guten" Krankenversicherung. Schau in andere Länder, wo über solche Möglichkeiten noch nicht einmal ansatzweise nachgedacht wird.


    ...und wenn ich mich durch 36 Jahre Klage schleppe, dann ist hier nicht nur die BG ein Kostentreiber...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Sorry, aber an dem Posting ist alles falsch dargestellt, was nur falsch dargestellt sein KANN!


    Zum einen: ja, die BG zahlt enorme Summen an und für Asbestkranke - heute noch (wie MichaelD treffend feststellt)! Laut einer TAP, die ich konkret gefragt habe: 80% des Budgets (BG ETEM). Das ist nicht genug, denn für so ein Leiden ist keine Zahlung der Welt genug, aber das ist nicht Schuld der BG, sondern der Fisch stinkt von Willy Brandt bis Angela Merkel ohne Ausnahme in dieser Beziehung vom Kopf her. Und der nächste Fisch wird ebenfalls stinken.


    Die BG finanzieren sich übrigens aus den Beiträgen aktueller Mitglieder - die aktuell betreut werden wollen. Eigentlich ist es ein Skandal, dass die aktuellen Beiträge für Fälle aus den 70ern aufgewendet werden,anstatt dass der Gesetzgeber die Verantwortung VOLL übernimmt.


    Zum anderen: es gibt eine Kontrollinstanz über den BGn - die Gerichte. Die Hauptbeschäftigung der BG-Mitarbeiter ist, ihre Äußerungen Gerichtsfest zu begründen. Deswegen äußern die sich praktisch nie, außer "Mach eine Gefährdungsbeurteilung, und hier schicke ich noch unsere BGI zu dem Thema..." Wenn eine BG-Entscheidung von einem Gericht kassiert wird, ist bei denen intern disziplinarisch die Hölle los.


    Es gibt auch eine zweite Kontrollinstanz über den BGn: der Bundestag, der die SGB abstimmt, auch über das SGB VII. Dass dort die Fischköppe sitzen, die entsprechend riechen, ist ein anderes Thema.


    Alles in allem scheint ansTageslicht.de kein Tageslicht und nicht einmal eine Tagesfunzel zu sein. Eher sind die ein "fakenewslicht.de"

    6 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Mit Verlaub liebe Kollegen,


    habt ihr das alles überhaupt gelesen?


    Haltet Ihr es für normal dass seit vielen Jahren die Zahl der Anerkennungen der BK 4104 konstant ist, obwohl wir uns seit etlichen Jahren im aus der Menge des in der Vergangenheit verarbeiteten Asbest projizierten Maximum der asbestbedingten Erkrankungen befinden?
    Ist das plausibel?
    Schon mal was von Latenzzeit gehört?


    Habt ihr mitgeschnitten, dass der zitierte Beispielfall jemanden betrifft, der an der "Hessischen Baustellenstudie" teilgenommen hat und somit wissenschaflich fundiert nachgewiesen arbeitstäglich Faserkonzentrationen zwischen 30 und 60 Millionen Fasern pro m³ Atemluft ausgesetzt war?


    Habt ihr registriert dass in den BG Gutachten weltweite epidemologische Studien mit hochsignifikanten Ergebnissen mit geradezu armselig anmutenden Argumenten -z.B. mit dem durch nichts substantiierten Vorurteil dass bei asbestbedingten Karzinomen tatsächliche Fasern in der Lunge zu finden sein müssen- wegdiskutiert werden?
    Ich bin selber Naturwissenschaftler und würde mich schämen solche Gefälligkeitsgutachten abzugeben.
    Aber das ist ja das Hauptproblem: dass die von der BG berufenen Gutachter im Regelfall im Dunstkreis der BGen existieren und eben nicht unabhängig sind - dieses Phänomen hat sich ja auch im Falle der "Gutachter" im Dienste der Tabakindustrie eindrücklich gezeigt.


    Und wenn die BGen wollten, könnten sie die Arbeit unabhängiger Gutachter und valide nationale und internationale wissenschaftliche Erkenntnisse auch anerkennen und auf das obligatorische (hanebüchene) Gegengutachten verzichten- auch ohne dass das SGB VII novelliert wird.


    Davon abgesehen sagt die Tatsache dass ein Urteil auf Grund einer bestehenden Rechtsgrundlage (in diesem Fall das Prinzip des "Vollbeweises") erfolgt nichts über den (Un)rechtsgehalt dieser Rechtsgrundlage aus - wie z.B. aktuell die Rehabilitation und Entschädigung der vom §175 StGB betroffenen Personen zeigt.


    Und warum sollten die finanziellen Spätfolgen der Asbestverarbeitung an den Steuerzahlern hängenbleiben - wenn der "Gesetzgeber die Verantwortung voll unternimmt"?
    Soll ich die Profite der Bauwirtschaft, entstanden durch den Verzicht auf jegliche Schutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten mit meinen Steuern querfinanzieren -obwohl spätestens seit den 1900er Jahren bekannt ist, dass Asbest krebserzeugend ist?


    Wieviel Geld das kostet ist da zweitrangig - oder haltet ihr es auch für richtig, dass euch, wenn's zu teuer wird die medizinische Versorgung versagt wird?
    Nach dem Motto: Krebsdisgnose, Kassenpatient über 50- der Aufwand lohnt nicht mehr -außerdem war der Raucher und ist's eh selbst schuld?
    Oder: die Altersrente gestrichen?
    Oder: Euch brennt die Bude ab und der Schadensversicherer sagt: Sorry wir haben kein Geld mehr?


    Und lieber azrazr: dass bei den BG-Mitarbeitern, wenn ein Gericht zu Gunsten eines Versicherten entscheidet "disziplinarisch die Hölle los" ist zeigt doch genau die Priorität der BG: Nicht zahlen- und das kann man sich nicht guten Gewissens schön reden- abgesehen davon sind auch TAP de Facto unkündbar, selbst wenn sie nicht verbeamtet sind.


    Im übrigen sind das keine Einzelfälle, bei 1600 "offiziellen" Todesfällen pro Jahr (alle anerkannten asbestinduzierten BKen zusammen) und über die letzten 20 Jahre epidemologisch zu erwartenden konstant gut 2000 Neuerkrankungen pro Jahr- von denen dann nur ein Bruchteil anerkannt wird weil's sonst zu teuer wäre


    Sorry, eure Argumentation hat mit Arbeitsschutz -in dem Sinne, dass das Schutzziel die Verhinderung von Gresundheitsschäden ist und wenn der Schaden eingetreten ist, die finanzielle Kompensation desselbigen- nichts zu tun.
    Die Argumente können auch von irgendwelchen Industrielobbyisten kommen- insbesondere der Punkt "Der Gesetzgeber- vulgo: Steuerzahler- soll Verantwortung übernehmen.


    Und Der Michael: Warum sollte ich in andere Länder, wo es schlechter ist, schauen?
    Willst Du wirklich chinesische Arbeitsschutzstandards in Deutschland einführen?
    Wenn ich in andere Länder schaue, dann nach Skandinavien, wo es besser ist.
    Fortschritt kommt nicht vom Warten auf den langsamsten.


    Und wenn man "fakenews" oder sogar "Blödsinn" schreit, sollte man das nicht auf Grundlage einer bloßen Meinung tun, sondern schon eine gewisse intersubjektive Substantiierung mittels tatsächlich belegbarer Argumente- wenn nicht sogar belastbarer Fakten- schaffen.


    Schmandhoff









    WArum sollten für

    2 Mal editiert, zuletzt von Schmandhoff ()

  • Dass Recht und Gerechtigkeit weder auf der Welt, noch bei Berufskrankheiten fair verteilt ist, ist keine "Breaking News".


    Dass die BG als Institution den schwarzen Peter dafür hätte, ist Fakenews.



    Zitat

    Und warum sollten die finanziellen Spätfolgen der Asbestverarbeitung an den Steuerzahlern hängenbleiben - wenn der "Gesetzgeber die Verantwortung voll unternimmt"?
    Soll ich die Profite der Bauwirtschaft, entstanden durch den Verzicht auf jegliche Schutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten mit meinen Steuern querfinanzieren -obwohl spätestens seit den 1900er Jahren bekannt ist, dass Asbest krebserzeugend ist?


    Wen von "damals" willst Du noch kriegen? Im Endeffekt verantwortlich ist das Wahlviehvolk, weil die gegebenen, sich selbst erschaffenen rechtlichen Bedingungen entsprechend sind und waren. Wer dafür verantwortlich ist, muss auch dafür also zahlen. Vielleicht überlegt sich das Stimmv... der Wähler nächste mal, wo er seinen Kreuz setzt. Wieder an die selbe Stelle? Wunderbar! Wieder und weiter zahlen. Tzätz dämokrätzi.


    Wahlweise kannst Du beweisen, dass uns die Alliierten in diese Gesetzgebung und in diese Rechtsnormen gezwungen haben. Dann kannst Macron, May und Trump stellvertretend für die damaligen Besatzer verklagen. Aber bei der BG arbeitest Du Dich VÖLLIG überflüssig ab.


    Es hilft auch keinem Opfer, wenn man "Schuldige" sucht, die keine Gestaltungsspielräume im Schraubstock zwischen der Legislativen und der Judikativen haben.

    5 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • Hallo Schmandhoff


    Ich bin Deiner Meinung!
    Aber mal ein Tip von einem Hauptschüler der leider zu dumm war ein Wissenschaftler zu werden. :whistling:
    Ich habe leider immer weniger Lust und Zeit bei Tante Google oder Wiki... nachzuschlagen was ,,intersubjektive Substantiierung" oder andere Fremdwörter bedeuten!


    Tsssschuldigung!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Hallo Hans-Jürgen,


    Du hast recht!
    Verzeih' bitte, aber wenn die Pferde mal mit mir durchgehen galoppieren sie halt...


    Ich gelobe Besserung!


    Schmandhoff

  • Weil man manchmal erst dann erkennt auf welchem Niveau hier gejammert wird! Wenn ich kein Wasser habe ist das tragisch. Wenn ich mein Wasser aber bereits aus der Goldschlae schlürfe und mein einziger Gedanke ist:" Wie komm ich jetzt an eine aus Diamant..."


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)