Gefahrenquellen bei organisatorische Faktoren?

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  • Hallo liebe Sifas,


    derzeit zerbreche ich mir über o.g. Frage den Kopf. Wenn ich nun den Gefährdungskatalog A017 der BG RCI anwenden möchte, heißt der erste zu betrachtende Part „grundlegende organisatorische Faktoren“. Mir ist nun nicht klar, ob ich auch hier Gefahrenquelle, gefahrbringende Bedingung, etc. herausarbeiten kann oder nicht. Wenn nun als Faktor genannt wird: arbeitsplatzbezogene Unterweisung, was ist dann bloß die Gefahrenquelle bzw. die gefahrbringende Bedingung??? Ist die Gefahrenquelle dann die Unterweisung? Ich stehe hier echt auf dem Schlauch, wisst ihr Rat?? ?(?(?( Lieben Dank, FASinchen

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  • Beispiele:


    Unterweisung:
    Gefahrenquelle: divers (Hitze, Kälte, Gefahrstoffe, Lärm, Mutti...)
    Gefahrbringende Bedingung: Nichtwissen
    Maßnahme: Unterweisungskataster, pünktliche Unterweisungen, Erfolgskontrolle, Dokumentation


    Erste Hilfe:
    Gefahrenquelle: Verletzung, Erkrankung durch Arbeit
    Gefahrbringende Bedingung: ausbleibende Hilfe in der Not
    Maßnahme: ausreichende Zahl von Ersthelfern (Berechnung der Anzahl, Jährliche Dokumentation), pünktlich Fortgebildet.


    Usw...


    In der Gefährdungsbeurteilung hältst Du es aber bitte einfacher.


    Gefährdung: fehlende Unterweisung
    Maßnahme: irgendwie so formulieren, dass Du auf die Dokumentation der Unterweisungen verweist.


    Gefährdung: Unzureichende Erste Hilfe
    Maßnahme: Jährliche Überprüfung des Bedarfs, Rechtzeitige Fortbildung


    Na ja, in der Art...


    Die Frage ist, worauf ist dieser Absatz der Gefährdungsbeurteilung aus? Antwort: auf die korrekte Umsetzung der organisatorischen Maßnahmen. Die Gefährdung ist also eigentlich, dass die organisatorischen Faktoren nicht oder nur unzureichend berücksichtigt sind. Dass sie ausreichend berücksichtigt sind, dokumentierst Du genau in jenem Absatz bei den Maßnahmen.

  • Ich finds auch sehr formalistisch aber für die Praktikumsarbeit wird es leider gefordert. Auch unsere TAP hat bestätigt, dass es später so nicht gehandhabt wird mit der strickten Trennung, aber einmal muss ich da irgendwie durch. Vielen Dank für Eure Antworten, auch wenn es zeigt, dass es hier offensichtlich keine Eindeutigkeit gibt.

  • Wenn ich nun den Gefährdungskatalog A017 der BG RCI anwenden möchte, heißt der erste zu betrachtende Part „grundlegende organisatorische Faktoren“.

    Für diese Dinge würde ich den GDA-ORGAcheck verwenden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin.
    Den Gefährdungskatalog BG RCI nutze ich schon seit Jahren in gewisser Weise als Fahrplan.


    Lege mal den Grundsatz "Der Fisch stinkt vom Kopf an" an. Ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht ordentlich "gelenkt", "organisiert", "dokumentiert" ist eigentlich alles was hintenraus kommt Murks (Soryy.... ich bin da sehr plakativ). Meine GB ist wenn ich das so übersehe im ersten Kapitel recht "dick".


    Wenn du die ganzen Felder mal anschaust.....


    1.01 Arbeitsplatzbezogene Unterweisung
    1.02 Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung
    1.03 Koordinieren von Arbeiten
    1.04 Gefährliche Arbeiten
    1.05 Benutzen persönlicher Schutzausrüstung
    1.06 ErsteHilfe Systeme
    1.07 Alarm und Rettungsmaßnahmen
    1.08 Hygiene
    1.09 Arbeitsschutzorganisation
    1.10 Allgemeine Kommunikation
    1.11 Prüfpflichten von Arbeitsmitteln
    1.12 Beschäftigungsbeschränkungen


    da kannst du schon SEHR viel reinpacken.


    Jetzt heißt es die Gefahrenquellen identifizieren.


    Keine Unterweisung = Kein Wissen und Kennen der Gefahren = Unfallwahrscheinlichkeit und SChadensschwere hoch
    Keine BA = Kein Wissen und Kennen und die Möglichkeit der Informationsgewinnung = Unfallwahrscheinlichkeit und SChadensschwere hoch
    .
    .
    .
    .
    Keine Ersten Hilfe Systeme eingeführt und festgelegt = Im Falle eines Unfalls keine Erstmaßnahmen = Hohes Gefährdungspotential dass jemand stirbt
    .
    .
    .
    Keine Prüfung der Arbeitsmittel (durch die Befähigte Person) = Unsichere Arbeitsmittel; kein Stand der Technik; kein Überprüfen der Schutzeinirchtung etc. = Hohe Mechanische Gefährdungen wahrscheinlich....


    u.
    s.
    w.


    Frage dich immer:
    Was könnte passieren wenn der Punkt auf der Liste fehlt.


    Bei mir sieht das dann so aus:


    1.1 Unterweisung


    Beschäftigte kennen ihr Tätigkeitsfeld, die einhergehenden Sicherheits und Gesundheitsschutzmaßnahmen, Alarm und Rettungspläne Verhalten bei Störungen, Unfällen oder die Grenzen ihrer Befugnisse nicht.


    Beschäftigte von Fremdunternehmen die im Bereich arbeiten werden geschädigt oder schädigen eigene Beschäftigte oder Unternehmenseigene Güter weil sie sich der Gefährdung in der einzelnen Abteilung nicht bewusst sind
    • Mechanische Schädigung
    • Explosion
    • vergiften


    Besucher der Arbeitsbereiche werden beim Aufenthalt geschädigt oder
    • Mechanische Schädigung
    • Schädigung durch Brand
    • Schädigung durch Gefahrstoffe
    (Besucher z. B. Lieferanten, Bewerber, Vertreter der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsichtsämter)


    Durch unsachgemäßen Umgang/keine Kenntnisse im Umgang mit dem FFZ gefährden Beschäftigte sich selbst, und ihr Arbeitsumfeld in erheblichem Maße
    • Körperliche Schädigung


    Beschäftigte erleiden durch das falsche, unsichere Betreiben von Lastaufnahmemittel Schädigungen
    Mechanische Gefährdungen: Quetschen, Scheren, Absturz
    Folgen: schwerste Schädigung des Körpers


    1.4
    Verunfallt, verunglückt oder ein Beschäftigter an einem Einzelarbeitsplatz besteht ein sehr hohe Gefährdung für Leib und Leben des Beschäftigten


    u.
    s.
    w.


    Wenn du weitere Fragen hast, schreib mir ne PN (Keine Mail!)

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike