Hallo liebe Sifas,
derzeit zerbreche ich mir über o.g. Frage den Kopf. Wenn ich nun den Gefährdungskatalog A017 der BG RCI anwenden möchte, heißt der erste zu betrachtende Part „grundlegende organisatorische Faktoren“. Mir ist nun nicht klar, ob ich auch hier Gefahrenquelle, gefahrbringende Bedingung, etc. herausarbeiten kann oder nicht. Wenn nun als Faktor genannt wird: arbeitsplatzbezogene Unterweisung, was ist dann bloß die Gefahrenquelle bzw. die gefahrbringende Bedingung??? Ist die Gefahrenquelle dann die Unterweisung? Ich stehe hier echt auf dem Schlauch, wisst ihr Rat?? Lieben Dank, FASinchen