Brandschutzbeauftragter als Brandschutzhelfer

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  • Hallo zusammen


    Kann ein Brandschutzbeauftragter als Brandschutzhelfer eingesetzt werden?
    Es werden weitere BSH benötigt, es sind jedoch noch zwei Mitarbeiter in der Produktion mit einer BSB-Ausbildung tätig (nicht als BSB eingesetzt). Laut ArbSchG dürfen diese "ehrenamtlichen Tätigkeiten" ihnen zugewiesen werden,
    diese habe jedoch hieran kein Interresse als BSH tätig zu werden.


    Im ArbSchG geschrieben steht ...
    § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen....
    § 15 Pflichten der Beschäftigten
    (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten....


    Können die Mitarbeiter durch ihre höherwertigen Ausbildung dieses ablehnen?


    Vielen Dank im voraus.


    Gruß
    MST

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  • Du kannst JEDEN als Brandschutzhelfer einsetzen.


    Brandschutzbeauftragte können Brandschutzhelfer ausbilden/fortbilden.


    Der Job ist ehrenamtlich.


    Der Brandschutzbeauftragte kann als Brandschutzhelfer gezählt werden auch ohne Bestellung, wenn er in die Sicherheitsorganisation im Brandfall eingebunden ist. Ich hatte als Bradschutzbeauftragter z.B. meine "eigene" Etage, die ich in Fall einer Räumung überprüfen "musste" - mit anderen Worten, ich habe in der Sicherheits- und Bradschutzorgabisation absolut selbstverständlich und freiwillig auch die "niederen" Aufgaben übernommen.


    Man ist schließlich selbst nichts weiter als auch nur ein Mitarbeiter, und JEDER muss mitmachen, ob bestellt oder nicht. Scheffs waren auch völlig selbstverständlich dabei. Da fällt keinem ein Zacken aus der Krone.


    Wenn sich interne Brandschutzbeauftragte weigern, normale Mitarbeiter-Tätigkeiten auszuführen, ist etwas im Argen, was jenseits der Brandschutz-Thematik angesiedelt ist.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,


    ich sehe da keine Probleme. Wenn die Herren das aber nicht
    möchten, würde ich Abstand davon nehmen. Ich sehe darin nämlich
    kein Nutzen für ein Unternehmen.


    Warum setzt man die beiden Herren nicht einfach als BSB
    mit entsprechend zugeteilten Aufgaben/Bereichen ein. Vielleicht
    fühlen sie sich dann motivierter....


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo zusammen


    Kann ein Brandschutzbeauftragter als Brandschutzhelfer eingesetzt werden?
    Es werden weitere BSH benötigt, es sind jedoch noch zwei Mitarbeiter in der Produktion mit einer BSB-Ausbildung tätig (nicht als BSB eingesetzt). Laut ArbSchG dürfen diese "ehrenamtlichen Tätigkeiten" ihnen zugewiesen werden,
    diese habe jedoch hieran kein Interresse als BSH tätig zu werden.

    Einen/Eine Mitarbeiter/in zu einer Tätigkeit zu verpflichten bzw. zu zwingen, kann auf keinem fruchtbaren Boden landen.


    Vorschlag: hör dich im Betrieb um und wähle nur freiwillige, motivierte Mitarbeiter aus, die ggf. noch ausgebildet werden müssen. Sollten sich keine freiwilligen finden, ist deine kommunikatisstärke gefragt. Oft sind es Unwissenheit und falsche Vorstellungen, die Leute von Tätigkeiten abhalten.



    Grüße

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.