Blech schweißen - wer darf das

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  • Hallo in die Runde,


    ich habe heute mit meinen Kollegen über das Thema Schweissen gesprochen. Für viele Arbeiten (z.B. an Druckbehältern u.ä) wird ja eine Ausbildung und ein Nachweis der Eignung gefordert.
    Wie ist das aber bei einfachen Schweißerarbeiten mit geringen oder gar keinen statischen Anforderungen an die Bauteile? Also: "einfach nur Bleche zusammenschweißen"....
    Gibt es hier eine notwendige, vorgeschriebene Ausbildung? MUSS man einen Lehrgang besuchen (und einen Schweiss-Schein machen) oder kann ein Mitarbeiter fachlich auch intern ausgebildet werden?
    Das ganze Thema Arbeitsschutz / Gefährdungsbeurteilung / arb-med Vorsorgen mal nicht mit betrachtet (das haben wir im Griff :) )


    Danke schon mal für Eure Antworten und Tipps wo was stehet und wo ich weiter suchen kann.


    Viele Grüße aus Dresden
    EHS-Mann

    Einmal editiert, zuletzt von EHS-Mann ()

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  • Hallo EHS-Mann,


    für einfache Schweißarbeiten ist eine Schulung nicht notwendig.
    Aus Sicht der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sollte der MA aber wenigstens über die möglichen Gefahren (elektrischer Strom, Staub, giftigen Schweißrauch/ bei Chrom und Nickel Stähle) unterwiesen werden und ggf. ArbmedVV G-Untersuchung anbieten.



    Viele Grüße
    Halil

  • einfachen Schweißerarbeiten

    Du meinst " Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung" oder ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Gab es hier auch schon als Thema


    Schweißerschein/Befähigungsnachweis


    Für den Arbeitsschutz gilt halt doch auch für " Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung " einiges zu beachten.


    Am besten die TRGS 528 als Grundlage verwenden.


    https://www.baua.de/DE/Angebot…_blob=publicationFile&v=2

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo EHS-Mann,


    wir hatten den gleichen Ausgangszustand. Schweißer ohne Prüfungen.
    Wir erledigen aber Kundenaufträge, heißt sind gewerblich tätig. Heißt auch der Kunde geht von einer üblichen (fachlich i.O.) Dienstleistung aus. Bei einem Rechtsstreit würden wir nicht bestehen. Und da war es mir zu heiß.
    Daher Prüfung wie im Anhang.


    VG Reinhard

  • Hallo EHS-Mann,


    wir hatten den gleichen Ausgangszustand. Schweißer ohne Prüfungen.
    Wir erledigen aber Kundenaufträge, heißt sind gewerblich tätig. Heißt auch der Kunde geht von einer üblichen (fachlich i.O.) Dienstleistung aus. Bei einem Rechtsstreit würden wir nicht bestehen. Und da war es mir zu heiß.
    Daher Prüfung wie im Anhang.


    VG Reinhard


    Daher Prüfung wie im Anhang.

    Hallo Reinhard,


    danke für die Infos. Wie gestaltet Ihr das mit den Prüfungen? Gibt es da regelmäßige Wiederholungen und Auffrischungen?
    Gibt neben dem eigenen Interesse an einer fachlich korrekten Ausführung irgendwelche gesetzlichen Anforderungen die das so verlangen?


    Gruss
    EHS-Mann

  • Hallo EHS Mann,


    die Wiederholungen sind 3 jährlich. Wir schicken sie zu einer Schweißerschule oder unsererm Lieferanten Guttroff.
    Gesetzliche Anforderungen gibt es mit Sicherheit zu Sorgfaltspflicht und Haftung. Schau doch mal in eure AGB. Da sollte auch sowas drin stehen.


    Schönes WE Reinhard
    Wenn ich ein aktuelles Angebot habe stelle ich es hier ein.

    Einmal editiert, zuletzt von reinhard.bock () aus folgendem Grund: Fehler berichtigt

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