Ausnahmeantrag externe Sifa bei der Bezirksregierung

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  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe direkt eine Frage.


    Fall:


    Selbständige externe SiFa (ohne "Vollversorgerhintergrund") soll von einem Unternehmen bestellt werden (Fachkunde von der BG aufgrund bisheriger Ausbildungen und Berufspraxis als angestellte SiFa) anerkannt- also P5 der BG nicht mehr notwendig), hat aber kein Ing.-, Meister- oder Technikerabschluss. Voraussetzung zur Ausbildung wurde nachgewiesen und Ausbildung ist erledigt.


    Reicht die Anerkennung der BG aus, oder muß ein Ausnahmeantrag an die Bezirksregierung gestellt werden? Was muß so ein Antrag enthalten?


    Leider gehen die Meinungen der BG und der BR (BG stimmt zu, BR kommt mit Paragraphen und Ausnahmegenehmigung) auseinander... Vielleicht hat jemand das gleiche Problem und weiß Rat? ?(

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  • Reicht die Anerkennung der BG aus, oder muß ein Ausnahmeantrag an die Bezirksregierung gestellt werden? Was muß so ein Antrag enthalten?

    Entscheiden wird hier die Bezirksregierung => Antrag erforderlich, siehe §7 ASiG. Ich gehe davon aus, dass die Bezirksregierung hier den Nachweis der Fachkunde nach §6 ASiG einfordert, die Zustimmung der BG kann hier auch hilfreich sein.
    Was im Antrag stehen soll und welche Unterlagen benötigt werden sollte der AG bei der zuständigen Bezirksregierung erfragen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.