Mahlzeit,
habe grade eine Anfrage bekommen, die nur indirekt etwas mit dem Arbeitsschutz zu tun. Das Problem ist auf den Arbeitsschutz übertragbar, ich musste mich damit aber bisher nie beschäftigen.
Sachlage:
Jahrelang stellt ein Bauhof einer Kommune einen Maibaum auf. Bei dem Maibaum handelt es sich viel eher um einen Metallpfahl an der ein Maikranz befestigt wird. Zur Austellung gibt es eine Bodenhülse in die der Metallpfahl eingesteckt wird. Der Maikranz wird mit Süßigkeiten versehen, da es gewollt ist, das Kinder an dem Metallpfahl hinaufklettern. Der Kranz hängt in etwa 2 Meter Höhe. Sicherung erfolgt über die Erziehungsberechtigten.
Der Bauhof möchte den Maibaum nicht mehr aufstellen, da er die Sicherheit für die Nutzung nicht gewährleisten kann/will. Der Veranstalter möchte an dem Brauch aber festhalten.
Wie wäre jetzt der korrekte Ablauf?
Wer darf errichten bzw. wer muss/kann die Konstruktion abnehmen?