Prüfung/Freigabe Maibaum bzw. Klettermaibaum

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  • Mahlzeit,

    habe grade eine Anfrage bekommen, die nur indirekt etwas mit dem Arbeitsschutz zu tun. Das Problem ist auf den Arbeitsschutz übertragbar, ich musste mich damit aber bisher nie beschäftigen.

    Sachlage:
    Jahrelang stellt ein Bauhof einer Kommune einen Maibaum auf. Bei dem Maibaum handelt es sich viel eher um einen Metallpfahl an der ein Maikranz befestigt wird. Zur Austellung gibt es eine Bodenhülse in die der Metallpfahl eingesteckt wird. Der Maikranz wird mit Süßigkeiten versehen, da es gewollt ist, das Kinder an dem Metallpfahl hinaufklettern. Der Kranz hängt in etwa 2 Meter Höhe. Sicherung erfolgt über die Erziehungsberechtigten.

    Der Bauhof möchte den Maibaum nicht mehr aufstellen, da er die Sicherheit für die Nutzung nicht gewährleisten kann/will. Der Veranstalter möchte an dem Brauch aber festhalten.

    Wie wäre jetzt der korrekte Ablauf?
    Wer darf errichten bzw. wer muss/kann die Konstruktion abnehmen?

    Gruß Roland

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  • Frage 1: wer ist der Veranstalter?
    Frage 2: wer ist der Versicherer? Meine Vermutung: niemand.
    Frage 3: was hat der Veranstalter bisher getan? Meine Vermutung: nichts offiziell, daher die Frage, die im Raum steht.

    Als SiFa würde ich in ersten Moment sagen: bin raus, ich finde keine BG und keine UK zu dieser Veranstaltung.

    Sagst Du mehr, begibst Du Dich in eine Gar-AN-tenstellung, die mäßig ratsam wäre...

    Interessant ist die Fragestellung trotzdem.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (11. März 2019 um 13:27)

  • Wir haben ja hier einige "Spielplatzprüfer" die im Forum unterwegs sind, denn in die Richtung würde ich tendieren. Hier dürften doch ähnliche Bedingungen gelten, wie bei bespielbarer Kunst.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Gartenstellung

    ?!?!?!

    So mit Hacke, Rechen und Rasenmäher? Oder eher Richtung Hängematte?
    :D

    Ich gehe aber mal (weil ich lesen kann was gmeint ist, und nicht was geschrieben steht) von der Granatenstellung... ähhh... Garantenstellung aus. ;)

    Sorry. Ich konnte nicht anders.

    Aber ich schließe mich der Meinung an.
    Ich würde da als FASI überhaupt nichts zu sagen. Höchstens. "Ist nicht meine Baustelle". Vielleicht würde ich mal bei der BG anrufen und mir Tips holen.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Frage 1: wer ist der Veranstalter?
    Frage 2: wer ist der Versicherer? Meine Vermutung: niemand.
    Frage 3: was hat der Veranstalter bisher getan? Meine Vermutung: nichts offiziell, daher die Frage, die im Raum steht.

    Als SiFa würde ich in ersten Moment sagen: bin raus, ich finde keine BG und keine UK zu dieser Veranstaltung.

    Sagst Du mehr, begibst Du Dich in eine Gartenstellung, die mäßig ratsam wäre...

    Interessant ist die Fragestellung trotzdem.


    Zu Frage 1: Veranstalter ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Zu Frage 2: Ich gehe davon aus, dass es eine allgemeine Veranstaltungshaftpflichtversicherung gibt.
    Zu Frage 3: Kann ich (noch) nichts zu sagen.

    Gruß Roland

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  • Bei dieser Veranstaltungspflichtversicherung, die es geben könnte, wäre meine erste Adresse.

    Die Spielplatzgeschichte wäre ein Ansatz, aber das Spielgerät ist weder standardisiert, noch geprüft. Richtung bespielbare Kunst müsste es so etwas wie die BetrSichV geben, mit einer Checkliste, welche Kriterien ein Spielgerät erfüllen muss?

    Oder GANZ easy: TÜV anrufen, und Freigabe klären. Kann kosten wie Porsche, ist aber rechtlich safe.

    Alles in allem würde ich da als SiFa bestenfalls den Status "Gefälligkeit" bei der Suche nach Ansprechpartnern betreiben.

    Trotzdem: die Tatsache, dass hier wegen Sicherheit die Hose vollgemacht wurde, ist traurig. Wenn das Ding nach Ermessen von Schlossern oder Schreinern stabil ist, keine "gefährliche Oberfläche" und keine Klemmstellen aufweist, sollte es den Eltern überlassen werden, ob sie ihre Kinder da hoch lassen.

    Meine Eltern wussten nichteinmal, dass ich so etwas tat. Auf Bäume klettern war zwar "verboten" aber die höchsten Bäume der Parkanlagen drumherum habe ich (mit Kumpels) ALLE bestiegen. Die untersten Äste waren egal wie hoch, und ich bin von Allen am höchsten geklettert (und ohne Feuerwehr auch runter). Es gibt immer einen Weg. Insofern bin ich echt befremdet über die Diskussion über ein 2 m Teil inkl. Absicherung durch Eltern.

    Gummimatte oder anderweitig kein harter Boden wäre aber gut.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (11. März 2019 um 13:43)

  • die Tatsache, dass hier wegen Sicherheit die Hose vollgemacht wurde, ist traurig.

    Könnte ja auch an unserem Berufsstand liegen. In der Arbeitswelt werden die Mitarbeiter doch auch entsprechend "bevormundet". Warum sollten die Eltern das dann nicht auf ihr Privatleben übertragen?

    Insofern bin ich echt befremdet über die Diskussion über ein 2 m Teil inkl. Absicherung durch Eltern.

    Du und ich und noch einige Andere hier im Forum sind was das Verhalten und die Haftung angeht in einer anderen Zeit aufgewachsen. Da war man zunächst einmal selbst Schuld wenn etwas passiert ist.
    Heute wird die Schuld erst einmal bei einem Anderen gesucht und dann nach Möglichkeit seine Haftung monetär ausgenutzt.


    Wie bereits erwähnt, ist dieses Konstrukt für mich wie ein Spielgerät auf einem Spielplatz zu sehen und da gibt es ja entsprechende Nomen und Prüfverfahren. Dieses würde ich heranziehen, aber da können die Spielplatzprüfer in unseren Reihen bestimmt eine bessere Beurteilung abliefern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Trotzdem: die Tatsache, dass hier wegen Sicherheit die Hose vollgemacht wurde, ist traurig.

    EINSPRUCH.
    Ich kann die verstehen. Die sollen für etwas was sie aufbauen worüber man ihnen keine genaue Auskunft WIE es sicherheitsgerecht aufgebaut werden muss, die Rübe hinhalten. Wenn da etwas passiert, grade bei Eltern mit Kindern, und die haben irgendeine Regel die für das Aufstellen von Maibäumen in der Regel 08/15 der ZDv der EU auf Seite 148 nicht beachtet wird denen an den Karren gefahren.

    Und grade wenn Kinder involviert sind wird es echt heftig. Ich bin nebenher noch Elternbeiratsvorsitzender bei uns in der Kita/Schule. Du kannst dir nicht vorstellen wie Eltern bei der kleinsten Kleinigkeit (auch wenn es selbstverschuldet ist) abgehen. Die wollen wegen allem und jedem Anwälte einschalten usw. und analysieren jegliche Vorfälle (bis hin zum Zurechtweisen von Kindern) bis in allerkleinste.

    Aber das führt wieder vom Thema weg.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Der Bauhof möchte den Maibaum nicht mehr aufstellen

    War bei uns auch so. Seither wird dies meistens durch Vereine oder Dorfgemeinschaften durchgeführt. Den Versicherungsschutz zum Aufstellen übernimmt die Stadt/Gemeinde.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Schau mal da rein

    http://www.sichere-kita.de/aussengelaende…balancieren.pdf

    https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/si-8017.pdf

    und die Spielplatzgeräte und Spielplatzböden, DIN-EN 1176

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Im Fallbereich steht der Stuhl als Knochenbrecher und die Haspel kommt auch noch dazu!

    Bei diesem Bild sage ich "Gefahr im Verzug" und würde es persönlich sofort sperren müssen.

    Denn ich wäre aufgrund meines Wissens in diesem Falle mit dran.

    DER UNFALL WIRD KOMMEN!!!

    Gruß Canislupus

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  • Seither wird dies meistens durch Vereine oder Dorfgemeinschaften durchgeführt. Den Versicherungsschutz zum Aufstellen übernimmt die Stadt/Gemeinde.

    Zahlt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit? Übernimmt sie auch die strafrechtlichen Konsequenzen?
    Wäre ich Vereinsvorsitzender, würde ich diese Vorgehensweise sofort unterbinden. Soll doch der Bürgermeister seinen Kopf dafür hinhalten, wenn er unbedingt diese Tradition haben möchte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die Beteiligung und Unterstützung.
    Der Hinweis mit dem Kinderspielgerät hat mir sehr geholfen.

    Ich habe der Anfragestellerin gestern kurz erklärt, dass dies keine Aufgabenstellung für mich als Sifa sei. Gleichzeitig aber auch wo ich/wir die Probleme beim dem aktuellen Konstrukt sehen. Sie hat die möglichen Gefährdungen eingesehen, obwohl seit 50 Jahren noch nie was passiert sei :sleeping: . In der Form, wie auf dem Bild zu sehen, soll es diese Aktion aber trotzdem nicht mehr geben.

    Gruß Roland

  • Hier noch ein paar Infos zum Versicherungsschutz beim Maibaumstellen

    https://www.ukbw.de/fileadmin/medi…att_Maibaum.pdf

    https://www.vkb.de/content/magazin/aktuelles/maibaum/

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.