Layout Betriebsanweisungen

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  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich habe in meiner alten Firma ein paar Hundert Betriebsanweisungen erstellt und diese bei meinem Arbeitgeberwechsel natürlich alle mitgenommen.
    In meiner neuen Firma gibt es eine Dokumentenlenkung, und alle Dokumente sind mit einer RIESIGEN Kopfzeile versehen.
    Auf meinen Hinweis, Betriebsanweisungen sollten einfach, klar und grafisch einheitlich gestaltet sein, entgegnete mir die Geschäftsführung mit der Vereinheitlichung der Dokumenten.


    Mit dieser Kopfzeile, ist eine einseitige Betriebsanweisung fast unmöglich.


    Kennt jemand eine Vorschrift für das Layout von Betriebsanweisungen? Also detailliert und nicht wischiwaschi?



    Mit bestem Dank
    Micha

    Et hätt noch emmer joot jejange

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  • Moin Micha,


    im Layout bist Du relativ frei. Eine Vorgabe zum Layout gibt es nicht. Einige Hinweise findest Du in der DGUV 211-010, aber nicht das, was Du Dir wünschst. :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • In meiner neuen Firma gibt es eine Dokumentenlenkung, und alle Dokumente sind mit einer RIESIGEN Kopfzeile versehen.
    Auf meinen Hinweis, Betriebsanweisungen sollten einfach, klar und grafisch einheitlich gestaltet sein, entgegnete mir die Geschäftsführung mit der Vereinheitlichung der Dokumenten.

    Die Diskussion habe ich auch schon mehrmals geführt. War zwar immer ein langes hin und her aber am Ende wurden die Betriebsweisungen nicht gelenkt. Viel Erfolg im Kampf gegen das QM (QuälMonster).

    Gruß Roland

  • Hallo,


    wie wäre es mit der TRGS 555? Die TRGS sind ja Bestandteil der Gefahrstoffverordnung und somit bindend.


    Schade das die GF in dem Punkt so uneinsichtig ist ... bei mir existieren noch BA mit 4 Seiten aus der Zeit
    vor mir ...


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo zusammen,


    Den Mythos das schlanke einseitige Dokumente, womöglich in Schriftgröße 4-8, besser angenommen werden teile ich nicht.
    BA die grafisch aufgepeppt sind werden eher beachtet und das auch wenn diese 3 Seiten lang sind.


    Gruß Markus

    Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.
    Arthur Schopenhauer (1788-1860), deutscher Philosoph

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  • Hallo Zusammen,


    ich habe die Erfahrung gemacht das je länger die BA gestaltet wird um so weniger werden sie gelesen. Unsere Aufsichtsperson der BG ist da immer der gleichen Meinung gewesen weniger ist mehr aber alles wichtige mus rein. Das grafische aufpeppen unterstütze ich sehr.
    In manchen BA, stehen lange Texte die eigentlich selbstverständlich sind. Wir sind hier nicht in den USA.
    Ich habe am Anfang meiner Tätigkeit auch alles und jenes in den BA,s reingeschrieben bis meine Mitarbeiter mir sagten wir sind hier nicht im Kindergarten!
    Unsere AP hat die Mitarbeiter in Ihrer Meinung unterstützt. Wie ich schon sagte weniger ist mehr und knackig rübergebracht ist auch wichtig.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Hallo zusammen,


    meiner Meinung nach ist es auch wichtig zu beachten für welchen Bereich die Betriebsanweisung ist.


    Welche Mitarbeiter arbeiten in diesem Bereich Fachkräfte oder vielleicht Hilfskräfte usw.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo zusammen,


    meiner Meinung nach ist es auch wichtig zu beachten für welchen Bereich die Betriebsanweisung ist.

    Erzähl das mal jemandem vom QM :whistling:
    An mich wurde von seiten des QMs mal herangetragen, dass Betriebsanweisungen Arbeitsplatz und Berufsgruppen bezogen zu erstellen sind.
    Wären dann insgesagtm etwa 1500 Betriebsanweisungen gewesen, obwohl es unter 30 Gefahrstoffe waren.


    Ich versuche Betriebsanweisungen auch kurz und knapp zu halten. Auf das Optische lege ich dabei viel wert, insbesondere auf die Piktogramme. Schon ein flüchtiger Blick kann im Zweifel darüber Aufschluss geben, was ich nicht darf (Verbote) und was ich muss (Gebote).

    Gruß Roland

  • Hallo in die Runde,


    vielen Dank für Eure Ausführungen und Hilfe.


    Wir haben jetzt eine neue Dokumenten Kategorie eingeführt, nach Verfahrensanweisungen, Formblätter, Dienstanweisung usw. gibt es jetzt auch die Betriebsanweisungen :)
    So einfach kann es gehen.



    Viele Grüße
    Micha

    Et hätt noch emmer joot jejange

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