Betriebsanweisungen Vorlagen

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  • Hallo Zusammen,
    kann ich beim Erstellen der BA die GHS Symbole einbauen, obwohl das Produktnicht die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 eingestuft wurde ?

    Es handelt sich um einen Druckertoner.


    Im SDS steht "Feines Pulver kann explosive Staub-Luft-Gemische bilden" oder "Hautkontakt / Augenkontakt kann zu leichten Reizungen führen" bzw dass der Toner als WKG3 eingestuft ist.


    Darf ich dann die entsprechenden GHS Symbole verwenden ?

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  • Die Frage ist zweischneidig.


    Seid Ihr zertifiziert mit ASM? Wenn ja, dann lass es sein. Wenn nein, dann kannst Du das ungestraft machen.


    Andererseits - was ist das Schutzziel? Rechtfertigt es eine BA? Eine BA löst IMMER eine zu dokumentierende, regelmäßig durchgeführte Unterweisung und Maßnahmen aus, die regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren sind.

  • Unabhängig von Schutzziel oder Sonstigem … was ist richtig?

    WKG3 stellt eine starke Wassergefährung und somit auch Umweltgefährdung dar, also ist das SDS falsch, da es kein GHS symbol enthält.


    Aber soll ich das GHS-Symbol in der BA einfügen, obwohl es nicht im SDS aufgeführt ist ?


    Logisch, dass eine BA eine zu dokumentierende, regelmäßig durchgeführte Unterweisung und Maßnahmen auslöst. Aber der korrekte Umgang/ Arbeitsvorgang will ich ja erreichen und muss das dann auch anhand der BA unterweisen.

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  • Wechseln des Toners Drucker/Kopierer

    Was sagt die Bedienungsanleitung des Herstellers dazu?

    Für mich wäre das üblicherweise eine Tätigkeit mit geringer Exposition und geringer Gefährdung. Somit keine BA erforderlich. Wenn Du unbedingt eine erstellen möchtest, würde ich keine GHS Piktogramme verwenden.

    Anders wäre es im Copyshop wo die Mitarbeiter ständig Toner wechseln müssen oder auch bei Servicetechnikern für Laserdrucker und Kopierer.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...stell dein Sicherheitsdatenblatt doch mal rein - ist anschaulicher.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Was sagt die Bedienungsanleitung des Herstellers dazu?

    Für mich wäre das üblicherweise eine Tätigkeit mit geringer Exposition und geringer Gefährdung. Somit keine BA erforderlich. Wenn Du unbedingt eine erstellen möchtest, würde ich keine GHS Piktogramme verwenden.

    Anders wäre es im Copyshop wo die Mitarbeiter ständig Toner wechseln müssen oder auch bei Servicetechnikern für Laserdrucker und Kopierer.



    Tätigkeit mit geringer Exposition und geringer Gefährdung. Somit keine BA erforderlich….

    Das kann man so argumentieren … aber die WGK3 ist trotzdem da

  • Ist die WGK im Arbeitsschutz relevant?

    In der Regel nicht. Die Einstufungskriterien für die WGK unterscheiden sich oft auch von den Kriterien zur stoffrechtlichen Einstufung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Sagen wir mal so: 100% des Druckertoners landet im Grundwasser, WGK hin oder her.


    100% ist jetzt natürlich provokativ, aber bedrucktes Papier findet sich auf Deponien und anderweitig gelagert/verarbeitet in der Umwelt wieder.


    Welche Chance hast Du, Toner ins Grundwasser spülen zu können? angenommen, Euer Mitarbeiter WORST CASE kippt den GANZEN Toner einer Kartusche direkt am Regenwasserkanalgitter aus. Was tust Du: sorgsam aufnehmen, oder mit einem Eimer das Ganze wegspülen?


    Schlimmer noch: stell Dir vor, es regnet, und das Malheur passiert dem Mitarbeiter. Was tust Du: sofort die Feuerwehr informieren, und das Wasser aus dem Regenwasserkanal abpumpen?


    Also, wenn Du auf WGK3 gehst, musst Du ALLE Vorkehrungen treffen, dass so etwas nicht passiert. Transport nur in bruchsicheren Behältern, vor Überschwemmung schützen, Notfallset zur Aufnahme verschütteter Materialien und und und. WTF - es ist Druckertoner!


    Abgesehen davon: WGK ist kein Arbeitsschutz sondern Umweltschutz. Ihr müsst Eure Entsorgung regeln, nicht den Mitarbeiter vor Toner schützen.


    Bezüglich Toner als Arbeitsschutz: Grundregeln zum Umgang mit Chemikalien beachten, also nicht anfassen, einatmen, nicht essen, trinken, rauchen - also Standard für Mehl, Zucker, Salz und Druckertoner.


    Explosionsgefährdung: entweder, Du erklärst den Drucker zur ExZone, verschreibt der Firma einen Atex-Zertifizierten Drucker, oder Du schmeißt das Sicherheitsdatenblatt weg.


    Harte Entscheidung....


    Entschuldige den etwas flapsigen Ton - aber Ihr habe sicher brutalere Baustellen, als den Druckertoner. Ich habe schon viele BA Druckertoner gesehen, beachtet wurde Null, geschützt haben sie Null.


    Wenn Du unbedingt etwas brauchst, nach eine Sammel-BA Büromaterial (Toner, Kleber, TippEx, Edding [MIT Gefahrstoffkennzeichnung!], Batterien usw). Piktogramme: nicht essen, trinken, rauchen, anfassen... Entsorgung: Sammelplatz definieren. Gut is'.

  • Ich geb Euch beiden Recht… es ist eher Umweltschutz als Arbeitsschutz. Aber trotzdem gehört es in eine korrekt erstellte BA.

    Unter Nummer 2 im SiDaBal steht alles was Du für eine BA wissen musst. Nix. Also? Warum jetzt die Pferde scheu machen und eine BA mit allen zusätzlichen Aufgaben erstellen. Wer keine Arbeit hat, macht sich welche.

    Wenn das SiDaBla dir nicht zusagt (Plausibilität), dann ruf beim Ersteller an und mache ihn auf seinen Fehler aufmerksam. Ich sehe allerdings keinen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Moin,

    ich bin auch der Meinung, weniger ist mehr.

    Es liegt in der Natur immer etwas verbessern zu wollen. Ich habe Kollegen erlebt, die haben jede kleinigkeit, auch nicht relevante in eine Gefährdungsbeurteilung geschrieben... Das Ergebnis waren 40 und mehr Seiten. Die Begeisterung der Vorgesetzten was die daraus resultierenden Unterweisungen angeht hielt sich in Grenzen.


    Man sollte Prioritäten setzen und tatsächlich mit den größeren Problemen beginnen. die WGK hat tatsächlich nicht viel mit Arbeitssicherheit zu tun.


    Bestes Beispiel Flusssäure hat WGK 2, ist somit harmloser als Dein Toner... aber dafür sehr gefährlich im Umgang....


    Wenn ich zuhause den Toner wechsele hab ich weder Staubentwicklung, noch andere Verschmutzungen. Das Ding landet im Müll.... Auf Arbeit kommt das natürlich in gesonderte Kartons und wird abgegeben.

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