Unfall Fremdländischer Subunternehmer - Versicherungsschutz - Meldung BG

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  • Moin Zusammen.
    Hier mal was zur Diskussion und Info für die Nachwelt.


    Am Freitag mittag hat sich ein Unfall auf einem Betriebsgelände eines Unternehmens welches ich als externe FASI betreue ereignet.
    Ein LKW Fahrer begab sich auf den Weg von der Anmeldung zu seinem LKW zurück. Als er um einen Palettenstapel herumging wurde er von einem rückwärtsfahrenden Stapler erfasst und das Bein war gebrochen.
    Er wurde daraufhin vom Unternehmen ins Krankenhaus gefahren und dort verarztet.
    Auf dem Gelände herrscht Warnwestenpflicht, die Stapler sind ausgestattet mit "blauen Punkten" zur Wegekennzeichnung und es hängen Regeln für das Sichere Verhalten aus (auch in Piktogrammen; so dass es für alle verständlich sein sollte).
    Der Stapler fuhr auch entsprechende rückwärts, da ihm die Sicht nach vorne versperrt war (Palettenware). Also... eigentlich genau so, wie es "gehört".


    Und jetzt wird es spannend.
    Eine Meldepflicht vom Unternehmen auf dessen Betriebsgelände der Unfall stattgefunden hat gibt es (nach Auskunft der BG) nicht, jedoch findet es die BG immer gut, dass man sie informiert, dass da etwas "kommen könnte".
    Grundsätzlich meldet ja immer der Arbeitgeber des Verunfallten den Unfall. Der LKW Fahrer ist ausländischer Abstammung und als Subunternehmer (so wie man es gerade klassisch antrifft) für eine deutsche Spedition unterwegs. Laut Aussage des Krankenhaus gilt für solche Subs auch der Versicherungsschutz der BG der Spedition die ihn beauftragt NICHT und er hat jetzt einfach Pech.


    Ist jemandem schonmal sowas untergekommen und was ist jetzt die weitere Konsequenz?



    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Vermutung für Optionen:


    - Fahrer: Zivilrecht, falls der er das weiß.


    - Strafrecht: Staatsanwältliche Ermittlungen wegen Körperverletzung gegen den Staplerfahrer, evtl. wegen Versäumnissen auch gerne das Unternehmen.


    - Krankenversicherung: Regressforderungen gegen das Unternehmen


    Ich würde mich als SiFa auf diese Eventualitäten vorbereiten.


    Kann natürlich auch sein, dass nix passiert.


    Trotzdem würde ich als SiFa aus dem Unfall Maßnahmen ableiten, welche auch immer, nur wirksam sollen sie sein und nach Möglichkeit keinen Mitarbeitern auf den S*ck gehen (schweres Spagat):


    Fahrwege markieren?
    Zutrittsverbote?
    Paletten anders lagern? Nur hüfthoch im "letzten" Stapel vor dem Fahrweg?
    Anmeldevorgang umgestalten?


    ... was auch immer...

  • Hallo Mike,


    ich hatte sowas in der Art mit einen Batteriewechsel eines FFZ. Der Subunternehmer muss diesen Vorfall seiner BG melden und nach §193 Absatz 7 Satz 1 SGB VII den Landesamt für Arbeitsschutz.
    Diese werden dann ggf. auf den Unfallverusacher drauf zu kommen. Bei mir war es das Landesamt.
    Ich empfehle alles genau zu Dokumentieren und intern auszuwerten, dabei auch gleich alles prüfen ob die ganzen BA und GBU da sind.
    Dann schauen ob es eine Fremdfirmenrichtlinie gibt oder ein Handbuch für die Fremdfirmen.


    Vielleicht sollt man auch hier alle anderen Unternehmer auf das Problem aufmerksam machen.

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."


    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Moin


    bei uns war es ähnlich:
    ein Externer Sub/Fahrer verunfallte auf unserem Betriebsgelände, wobei fast ein Daumen abgetrennt wurde. Von unserer Seite erfolgte KEINE Meldung an die BG.


    Da er im Selbsteintritt fuhr, meldete sich seine BG dann allerdings bei unserer und unsere BG fragte daraufhin bei uns an.
    Die Dokumentation war für unsere BG auch sehr wichtig!! Daher, wie 'Michael H' anmerkt, alles genau prüfen, analysieren!!


    Sollte in eurem Fall keine ausl. 'BG' involviert sein, wird sich vermutlich auch niemand bei euch melden.



    In unserem Fall war die Konsequenz:
    Auf Anfrage der Fremd-BG haben wir die Kontaktdaten unseres Haftpflichtversicherers bekannt gegeben, da es zwischen den BG'n und Haftpflichtversicherern Absprachen zur Kostenbeteiligung gibt.

    Gruß,
    Marco



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  • Danke für eure Infos und Meinungen!


    Fahrwege markieren?
    Zutrittsverbote?
    Paletten anders lagern? Nur hüfthoch im "letzten" Stapel vor dem Fahrweg?
    Anmeldevorgang umgestalten?


    ... was auch immer...



    Fahrwege markieren
    Es ist ein Betriebshof auf dem Rindenmulch, verschiedene Erden, Schüttgüter und Sackware auf Paletten gelagert und bewegt werden. Da bringt eine Markierung überhaupt nix; die ist in zwei Tagen wieder nicht sichtbar, obwohl es dort SEHR sauber (für die Art des Betriebes) ist. die müssten spätestens alle drei Stunden eine Kehrmaschine über den Hof jagen...

    Zutrittsverbote
    Gibt es. Nur für Fahrer und zugelassenes Personal. Mit Warntafeln usw.


    Anmeldevorgang umgestalten
    LKW Fahrer fährt auf den Hof, parelell zur Hauptfahrstrasse, läuft entlang seines LKW ca. 40m auf einer 15 Meter breiten, gut einsehbaren Fahrstraße zum Anmeldehäuschen und dann wieder zurück. Alles gut überschaubar (so dachten wir), alles soweit eigentlich geregelt.




    Ich hab mittlerweile Bilder bekommen. Das Unternehmen lagert Paletten (2 Aufeinander, viele viele nebeneinander) unterteilt in Blöcke die durch "Gassen" getrennt sind. Der Staplerfahrer ist in eine solche Gasse zwischen den Blöcken hineingefahren, hat geladen und ist rückwärts (aufgrund der verdeckten Sicht) wieder hinausgefahren und hat eingeschlagen. Der LKW Fahrer ist ca. 2m entfernt von den Palettenstapeln entfernt in Blickrichtung zum Stapler entlanggelaufen.
    Der Stapler hat einen Rückfahrstrahler der einen Punkt auf den Boden produziert. Man hätte ihn also sehen müssen. Komische Sache das.... Ich hab am Donnerstag einen Vor Ort Termin und bereite mich gerade darauf vor.


    Hat einer von euch Erfahrungen mit Rückfahrwarnern (Piepser) an Staplern? Bringt das was?
    Auf dem Hof fahren 8-10 Maschinen durch die Gegend. Ich könnte mir vorstellen, dass es dort ein massives gepiepse etc. gibt, wenn man die alle damit ausstattet. Und ich weiß nicht ob das zuträglich ist.
    Was haltet ihr davon?

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    Mike

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  • Ja, so ist das halt wenn du "selbstständig" arbeitest. Nicht nur, aber insbesondere im Transportgewerbe (Speditionen, Paketdienste etc) ist das gefühlt jeder zweite. Und als Selbstständiger muß ich mich halt auch um meine Versicherungen kümmern. Die BG'en der Auftraggeber und anderer Beteiligter sind hier grundsätzlich tatsächlich erstmal "raus" - und das ist auch gut so.


    Nichtsdestotrotz ist es bei euch passiert und eure MA waren beteiligt. Es ist also auf jeden Fall angesagt, entsprechende Untersuchungen durchzuführen, evtl. Maßnahmen abzuleiten, und diese umzusetzen. Eine entsprechende Dokumentation des Vorfalls sollte ebenfalls selbstverständlich sein. Auch für den Fall eventueller Ansprüche des Geschädigten.


    Maßnahmen, tja...


    Akustische Rückfahrwarner sind nett, aber du hast völlig recht; sind da mehr als zwei Stapler gleichzeitig, wirst du irre und der Effekt verpufft. Ähnliches gilt für Blue Spots. Neben einer grundsätzlichen Abregelung der Fahrgeschwindigkeit besteht auch die Möglichkeit mit sog. Annäherungssensoren die Fahrgeschwindigkeit punktuell zu beeinflussen, d.h. nähert sich eine (sensorbestückte) Person dem Sicherheitsbereich des Staplers, bremst dieser automatisch auf z.B. Schrittgeschwindigkeit ab, bis der Sensorbereich wieder frei ist. Ein solcher Sensor für die Person kann bei Besuchern beispielsweise in eine "Besucherweste" integriert werden.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    3 Mal editiert, zuletzt von MichaelD ()

  • Da kann ich mich nur anschließen!


    Aus einem Unfall (Zusammenstoß zweier Stapler) resultierend, besteht unsere BG auf Umsetzung eines Fahrwegekonzepts!
    Auf Grund von notwendiger Warenpufferfläche, schwankenden Sendungszahlen, etc. wurde das bislang 'von oben' als nicht umsetzbar angesehen.
    Mittlerweile wurde es aber akzeptiert. Allerdings stehen wir auch vor der Problematik der 'Haltbarkeit' der Markierungen.


    Annäherungssensoren und Transponder je Stapler/Person waren/sind auch hier eine Überlegung, ich vermute aber, dass der Geldhahn dafür nicht aufgedreht wird...
    Allein die Nachrüstung der Stapler und FFZ wird einiges kosten, dazu die Vernetzung, etc.

    Gruß,
    Marco



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  • (...)

    Meine Stichworte waren nur sehr allgemein, Du brauchst keine Zeit vergeuden, wenn sie keine Ideen geliefert haben. Wie es dort aussieht, weißt Du am besten!


    Ich fürchte trotzdem für den Fahrer des Staplers, dass er am ehesten belangt wird. Der wird ab jetzt schlecht schlafen (psychische Belastung++).


    Noch nie wollte ein Unternehmer einen Stapler mit drehbarem Sitz einsetzen (grad mal doppelt so teuer wie der "normale" Stapler) - aber dies ist auch nur eine Überlegung, ebenso, wie die mögliche Beschaffung von Seitenstaplern (sobald die "Alten" abgeschrieben sind).



    (...)


    Annäherungssensoren und Transponder je Stapler/Person waren/sind auch hier eine Überlegung, ich vermute aber, dass der Geldhahn dafür nicht aufgedreht wird...
    Allein die Nachrüstung der Stapler und FFZ wird einiges kosten, dazu die Vernetzung, etc.


    In einem Unternehmen mit beschränkter Kooperation habe ich schlussendlich die Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit auf 6 km/h vorgeschlagen. Was daraus geworden ist, weiß ich nicht, aber der Lagerverantwortliche (eingeklemmt zwischen dem knauserigen Vorstand und den rasenden Staplerfahrern) war so am Ende mit den Nerven, dass er diesen Vorschlag sogar sexy fand...


    Das alles sind aber nur fruchtlose Überlegungen im Nachgang.


    Bis etwas "passiert" muss man abwarten, was auf einem zukommt. Solange noch schnell "aufräumen", was möglich ist... Dem Staplerfahrer auf jeden Fall finanziell und mit einem Rechtsverdreher Beistand zusagen - wäre gut, es sei denn, man will ihn ohnehin loswerden.

    4 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Seitenstapler/Stapler mit Drehkanzeln kann man, glaube ich, vergessen.
    Ja. Es gibt sie, aber ich kenne keinen (auch nicht meine SEHR gut situierten Unternehmen, bei denen der Euro recht locker sitzt) die "einsehen" die anzuschaffen. Da sind die Kosten einfach zu hoch.


    Über Transponder haben wir auch schon nachgedacht; jedoch wird das bei ca. 40 LKW/Tag ziemlich schwierig die Transponder wieder einzusammeln... Die gehen garantiert innerhalb con zwei Wochen verloren.


    Die Reduzierung auf 6km/h wird ebenfalls schwierig. Das Gelände ist ca. 450 m lang und 100m breit. Da fahren die Tage von einem Ende zum anderen.


    Vielleicht ist das Umorganisieren des Warteraumes/Bereitstellungsraum der LKW eine Option. Man könnte eine Art Einfahrt/Ausfahrtsplan einführen.

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    Mike

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  • Also ich vermute mal ganz stark, das hier der Staplerfahrer schuld ist. Der muss einfach vorsichtiger Fahren. Ich konnte jetzt aus dem Thread nicht herauslesen, ob der LKW-Fahrer eine Warnweste trug. Auch wenn der Stapler ein Signalisierungslämpchen hat muss er vorsichtig und langsam fahren.


    Es gab sehr oft Momente, wo ich mir die Hand auf mein Gesicht gedrückt habe. Viele viele Staplerfahrer nicht alle. Will hier nicht pauschalisieren. Viele Viele denken, das man der Formel 1 Konkurrenz macht mit dem Stapler.
    Leute ich will hier nicht negativ reden, aber die "Rasen" wie die Rennfahrer hin und her. Klar das da mal was passiert irgendwann.
    Klar die Arbeit muss fertig werden (psychische Belastung).


    Auf jeden Fall wünsche ich alles gute und Genesung dem LKW-Fahrer und dem Staplerfahrer viel Glück. Der wird einen guten Anwalt brauchen.

  • Tach.


    Wir haben mittlerweile eine recht ausführliche Begehung und Unfallanalyse gemacht.


    Auf dem Betriebshof hängt eine klare Betriebsordnung aus; auch in drei Sprachen.


    Die LKW Fahrer kommen an fahren auf den Parkplatz vor dem Anmeldehäuschen. Dort wird geparkt und man hat sich zur Anmeldung zu begeben. Dort wird man in den Platz eingewiesen und begibt sich zurück zum LKW. Dort wird man von einem Stapler abgeholt folgt ihm zur Ladestelle (Das Betriebsgelände ist langestreckt und verfügt über zwei Einfahrten/Ausfahrten). Dort wird geparkt und der Ladeort mit Pylonen gesichert. Während des Ladevorgangs bleibt der LKW Fahrer in unmittelbarer Nähe zum LKW und überwacht die Ladetätigkeit. Nach Ladung und entsprechender Sicherung fährt der LKW dann zur gegenüberliegenden Ausfahrt (so werden Wendemanöver und unnötige Kurvenfahrten vermieden). Dort wird er gewogen und dann gehts ab auf die Straße. So ist der gedachte Ablauf.
    Auf dem gesamten Platz hängen Warnschilder wegen Staplern, Baumaschinen und es sind Zutrittsverbote ausgewiesen, dass bloß niemand in das Umfeld der Fahrzeuge reinläuft.


    Ablauf Unfall:
    Der LKW Fahrer kam an, stellte den LKW ab und ging dann entgegen der Kennzeichnung und Ablauf nicht zum Anmeldehäuschen sondern direkt auf den "Platz". Hierbei trug er PSA (Warnweste, Schuhe) so wie an der Einfahrt vorgegeben. Er ging sehr dicht (schon im "Dreck"; nicht auf der Straße) an den Palettenstapeln entlang (ca. 30cm) mit den Ladepapieren in der Hand (hat drin gelesen). Der Stapler kam rückwärts aus einer der Ladestraßen die rechts und links von der Hauptstraße abgehen, in "Rangiergeschwindigkeit" heraus und hat direkt eingeschlagen. Wir haben das Nachgestellt. Der LKW Fahrer war definitiv vom Staplerfahrer nicht wahrnehmbar weil er so dicht dort langgelaufen ist.
    Der Stapler ist ein Dieselstapler also entsprechend laut. Die Geschwindigkeit war nicht wirklich hoch (Boden dreckig, uneben, Rangiertätigkeit, zwei Paletten auf der Doppelgabel; der Fahrer schlägt sich das Kreuz kaputt wenn er da "drüberhagelt" bzw. die Ladung fällt runter). Der Abstand vom Stapler zur Palette während des Einschlagens war so dass locker zwei Personen dort hingepasst hätten. Der Stapler verfügt über eine Rundumleuchte (es war gegen 07:00 Uhr morgends) also eigentlich schon hell. Der Stapler war SEHR deutlich wahrnehmbar.


    Alles in allem sind wir hier zum Schluss gekommen, dass "Schuld", wenn man das so sagen kann, nach Ansicht ALLER Beteiligter der LKW Fahrer selbst war. Man kann das ganze aber auch als Zufall/Unfall/unglückliches Zusammenspiel werten.
    Naja. Wir haben die Staplerfahrer nochmals ins Gebet genommen, die Dokumentation überprüft und die Einfahrten in die Fahrstraße werden nochmals DEUTLICHER gekennzeichnet.


    Naja. Schaun wir mal was kommt. Ich gehe davon aus, gar nichts.
    Aber wir haben es geprüft, dokumentiert und uns nochmal Gedanken gemacht.


    Mike


    PS: Ach... und nochwas. Mehr "Klischee" geht eigentlich nicht. Der Fahrer ist Rumäne, der für einen "Polen" dessen LKW im Namen einer deutschen Großspedition fährt. Dem Fahrer gehts soweit "gut", er wurde operiert (Trümmerbruch des Fußes) und liegt bis Mittwoch im Krankenhaus.

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

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  • Von mir auch noch mal ein Danke für die Ausführliche Schilderung. Also ist es am Ende doch der LKW-Fahrer wahrscheinlich schuld.
    Nichts destto trotz ändert das nichts an der Tatsache, das 80 Prozent der Staplerfahrer viel zu schnell unterwegs sind. Im schlimmsten Fall noch mit Ladung.
    Das ist meine persönliche Erfahrung. Wie gesagt, will hier nicht pauschalisieren.


    LG
    Ramzi

  • Nichts destto trotz ändert das nichts an der Tatsache, das 80 Prozent der Staplerfahrer viel zu schnell unterwegs sind.

    Das würden die Damen und Herren Staplerfahrer NIE tun. ;)
    Ich bin auch mal zuerst davon ausgegangen, weil ich das nur zu gut kenne. Aber es hat sich dann doch anders dargestellt als angenommen.

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    Mike

  • Dort wird man in den Platz eingewiesen und begibt sich zurück zum LKW

    Gibt es hierzu einen schriftlichen Nachweis ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Gibt es hierzu einen schriftlichen Nachweis ?


    Ist vielleicht falsch ausgedrückt.
    Dort am Parkplatz ist ein kleines Häuschen. Dort sitzt eine Angestellte. Die nimmt den Fahrer in Empfang; prüft die Dokumentation (Ladepapiere etc.) und verständigt den nächsten freien Staplerfahrer. Sie erklärt den Fahrern was sie jetzt zu tun haben. (Zurück zum LKW und auf Abholung warten).


    Nein, darüber gibt es keinen Nachweis.

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    Mike

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  • Das solltest du veranlassen! Also, die nachweisliche Information der Fahrer.



    Bei unserer 'Geschichte' war das Thema 'Wirksamkeitskontrolle' von besonderem Interesse!
    Insbesondere zu den nachgewiesenen Unterweisungen, schriftlichen Vorgaben zu den Themen 'Anschnallpflicht', nicht mit gehobener Last zu fahren, etc.

    Gruß,
    Marco



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  • Hallo zusammen,


    ich habe zum Glück keinen Unfall, aber bin gerade dabei die polnischen Fahrer für ein deutsches Unternehmen zu Unterweisen und da kam genau das Versicherungsthema aus.

    Jetzt kam die Frage auf, wie es denn mit der Unfallversicherung aussieht, sollten die in Deutschland angestellten polnischen Fahrer einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg nach Hause haben?
    Meiner Meinung haben die Fahrer ganz normalen "Schutz" durch die BG, da diese bei einem deutschen Unternehmen angestellt sind.
    Interessant ist die Frage bei einem Wegeunfall. Gilt dort auch die 2-Stunden Regel nach Beendigung der Arbeit? Manche Fahrer haben längere Heimwege?


    Grüße

  • Moin,

    was für eine 2 Stunden Regel? Ich kenne nur die Rechtssprechung, dass der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Arbeitsweg länger als 2 Stunden unterbrochen wird. Aber das ist ja da nicht unbedingt relevant...

    Gruß

    Moritz