Moin Zusammen.
Hier mal was zur Diskussion und Info für die Nachwelt.
Am Freitag mittag hat sich ein Unfall auf einem Betriebsgelände eines Unternehmens welches ich als externe FASI betreue ereignet.
Ein LKW Fahrer begab sich auf den Weg von der Anmeldung zu seinem LKW zurück. Als er um einen Palettenstapel herumging wurde er von einem rückwärtsfahrenden Stapler erfasst und das Bein war gebrochen.
Er wurde daraufhin vom Unternehmen ins Krankenhaus gefahren und dort verarztet.
Auf dem Gelände herrscht Warnwestenpflicht, die Stapler sind ausgestattet mit "blauen Punkten" zur Wegekennzeichnung und es hängen Regeln für das Sichere Verhalten aus (auch in Piktogrammen; so dass es für alle verständlich sein sollte).
Der Stapler fuhr auch entsprechende rückwärts, da ihm die Sicht nach vorne versperrt war (Palettenware). Also... eigentlich genau so, wie es "gehört".
Und jetzt wird es spannend.
Eine Meldepflicht vom Unternehmen auf dessen Betriebsgelände der Unfall stattgefunden hat gibt es (nach Auskunft der BG) nicht, jedoch findet es die BG immer gut, dass man sie informiert, dass da etwas "kommen könnte".
Grundsätzlich meldet ja immer der Arbeitgeber des Verunfallten den Unfall. Der LKW Fahrer ist ausländischer Abstammung und als Subunternehmer (so wie man es gerade klassisch antrifft) für eine deutsche Spedition unterwegs. Laut Aussage des Krankenhaus gilt für solche Subs auch der Versicherungsschutz der BG der Spedition die ihn beauftragt NICHT und er hat jetzt einfach Pech.
Ist jemandem schonmal sowas untergekommen und was ist jetzt die weitere Konsequenz?
Mike