Kennzeichnung von Handfeuermeldern für BMA

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  • Hallo an die Brandschutzexperten,


    bei einer Brandschutzbegehung in unserem Zweigwerk ist mir aufgefallen, dass die Handfeuermelder für die BMA nicht mit zusätzlichen Schilder kenntlich gemacht werden.


    In der ASR 2.2 wird zwar die Kennzeichnung von Feuerlöscherstandorten gefordert, aber zu Handfeuermeldern habe ich bisher leider nichts gefunden :/ .


    Gruß und ein schönes Wochenenden


    Kai

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  • Moin Kai,


    eigentlich bist Du doch schon in der richtigen ASR.

    Zitat von ASR 2.2 Ziffer 5.1 (1)

    Branderkennung und Alarmierung
    Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können. Die Möglichkeit zur Alarmierung von Hilfs- und Rettungskräften muss gewährleistet sein.

    Wenn ein Brandmelder für alle gut sichtbar an die Wand gedübelt ist, kannst Du davon ausgehen, dass den bei sauberer Unterweisung jeder findet. Wenn irgendein Artist den Brandmelder sinniger Weise in einem Flur hinter einem Mauervorsprung installiert hat, solltest Du kennzeichnen. Wenn in einer großen Produktionshalle, in der massenweise beladene Paletten stehen, der Brandmelder inmitten der Halle an einem Pfeiler befestigt ist und Du nicht über Paletten schauen kannst, solltest Du sinnvoll kennzeichnen. Eigentlich nicht so tricky.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • Hallo Frank,


    bei uns am Standort ist das auch genauso umgesetzt (was ich auch für gut und sinnvoll halte). Der Kollege am anderen Standort wollte halt von mir wissen, wo das genau festgeschrieben ist, dass für die Melder überhaupt Hinweisschilder anzubringen sind.


    Ich werde bei meinem nächsten Besuch ihn mal Kraft meiner grauen Haare überzeugen ;) .


    Gruß und schönes Wochenende
    Kai

  • Der Kollege am anderen Standort wollte halt von mir wissen, wo das genau festgeschrieben ist, dass für die Melder überhaupt Hinweisschilder anzubringen sind.

    Moin Kai,


    schönen Gruß an den Kollegen. Der Gesetzgeber legt schon seit längerer Zeit eher Schutzziele als konkrete Maßnahmen fest. Das gibt dem Normadressaten dann die Möglichkeit, eigene Freiräume zu nutzen und Maßnahmen selbst festzulegen, um diese Schutzziele zu erreichen. Wenn er eine Textpassage möchte, dann halte ihm die ASR 2.2 unter die Nase.
    "Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können."


    Wenn er die Unterweisung oder Begehung zu den relevanten Standorten als geeignete Maßnahme ansieht, dann ist das in Ordnung. Wir haben auch Bereiche, in denen wir nicht zusätzlich kennzeichnen, weil selbst ein Blinder die Melder finden würde. In anderen, wo diese nicht leicht erkennbar sind, haben wir gekennzeichnet, weil wir der meinung sind, dass man diese Melder eben nicht so einfach sieht.


    Ansonsten hilft auch noch ein Blick in die ASR 1.3

    Zitat von ASR 1.3 Ziff. 4 (4)

    Für ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise (z. B. Rettung, Brandschutz) sind Sicherheitszeichen insbesondere entsprechend Anhang 1 zu verwenden. Sicherheitszeichen können als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte Kennzeichnung ausgeführt werden.

    Zitat von ASR 1.3 Ziff. 4 (3)

    Die Kennzeichnungsarten (z. B. Leuchtzeichen, Handzeichen, Sicherheitszeichen) sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auszuwählen.

    Er muss eigentlich nur in seine Gefährdungsbeurteilung schauen. da steht es drin. :D


    Die Bewertung eines Risikos ist immer mit einem gewissen Maß an Subjektivität verbunden, insofern kann es durchaus sein, dass Ihr beide zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich sach nur: Gefährdungsbeurteilung.


    Soo..geh nu Karneval feiern....eigentlich ein ganz normales WE, nur was länger :P

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  • Hallo zusammen

    auch wenn es etwas spät dafür ist, hatte ich ein ähnliches Problem. Meiner Meinung nach passt das mit der ASR A1.3.

    Da steht:

    "3.7 Brandschutzzeichen ist ein Sicherheitszeichen, das Standorte von
    Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnet."


    Folglich ist zu kennzeichnen, da es auch bei schlechten Lichtverhältnissen ggf. zu finden ist.

    Alternativ natürlich die Gefährdungsbeurteilung.


    Grüße