Genehmigung der Nebentätigkeit

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  • Hallo, zum Thema:


    Ich fange einfach mal am Anfang an.
    Ich plane schon länger ein Nebengewerbe zu Gründen (Beratung Umwelt / Arbeitssicherheit...)
    Also habe ich mir aufgeschrieben was ich so vor habe und einen Termin beim Werksleiter und dem Betriebsrat gemacht.
    Den beiden habe ich erläutert was ich vor habe und dann den Antrag auf Nebentätigkeit gestellt.
    Dieser ging dann zur Personalabteilung und wurde ohne Begründung abgelehnt.


    Daraufhin hzabe ich wieder beim Betriebsrat vorgesprochen das dies ja garnicht rechtens sei.
    Daraufhin habe ich dann erstmal keine Begründung bekommen warum es abgelehnt worden sei
    zwei Wochen später kam dann vom Betriebsrat die bitte den Antrag nocheinmal auszustellen.


    Heute wieder 2 Wochen später kam dann ein Schreiben der Personalabteilung:




    Sehr geehrter Herr xxx,
    die Aufnahme einer Nebentätigkeit wie von Ihnen angezeigt wird unter folgenden Auflagen genehmigt:
    1. - Durch die Aufnahme der Nebentätigkeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeitregelungen eingehalten und nicht überschritten.
    2. - Die Ausübung der Nebentätigkeit hat keine Auswirkungen auf die Arbeitsleistung im zwischen der XXX GmbH und Ihnen bestehenden Arbeitsverhältnis.
    3. - Kenntnisse und Interne, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit für unser Unternehmen erworben haben, dürfen im Rahmen der Nebentätigkeit nicht
    weitergegeben werden. Auf die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht wird ausdrücklich hingewiesen.
    Generell untersagt wird die Aufnahme einer Nebentätigkeit für Unternehmen / Auftraggeber, die in Konkurenz zu unserem Unternehmen stehen.
    Die erteilte Genehmigung ist jederzeit wiederuflich, sofern betriebliche Gründe vorliegen, die einer vortsetzung der Nebentätigkeit entgegenstehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    XXXXY



    Soweit so gut wie deutet ihr den Punkt 3
    Jee nachdem wie ich des Satz drehe und wende könnte dies bedeuten dass:
    - Ich keine Arbeitsschutztechnische Beratung machen dürfte, weil ich im Rahmen meiner Tätigkeit die Ausbildung absolviert habe?(Ist ja ein Kennteniss welches ich erworben habe).
    - Aber war es nicht so das Zertifikate da nicht drunter zählen weil da ja eine Prüfung für erforderlich war?

    Schöne Grüße Tobi


    Heute hier morgen dort. |?

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  • Hallo zündappraider,


    der Pkt. 3 ist mehr auf spezifische Firmen-Interne bezogen und nicht auf allgemeines Wissen, was sich jeder aneignen kann.


    Du darfst nichts unternehmen, was gegen deinen jetzigen Arbeitgeber gerichtet sein könnte und keine Firmen interne Daten (Formblätter, Daten, etc.) verwenden.


    Eine Nebentätigkeit muß nicht vom Arbeitgeber genehmigt werden.


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Das ist Standard wird bei uns ziemlich genauso rausgelassen......


    Du darfst halt wie Heinz geschrieben hat keine Internes herausgeben oder nutzen...
    Frag einfach nochmal nach das Sie Die Details nennen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • @HEINZ H.: Im Normalfall muss eine Nebentätigkeit genehmigt werden. Ausnahme ist im öffentlichen Dienst, da muss diese nur "angezeigt" werden (da wiederum die Ausnahmen für Beamte..). Wichtig zu wissen ist auch, dass während des Erholungsurlaubes keine Nebentätigkeit ausgeübt werden darf, da dies dem Erholungszweck nicht dienlich ist.


    Gruß
    dwein112

  • Eine Nebentätigkeit muß nicht vom Arbeitgeber genehmigt werden.

    Kommt auf die Regelungen im Tarif- bzw. Arbeitsvertrag an. Zumindest muss der Arbeitgeber in der Regel informiert werden, denn er muss das Arbeitszeitgesetz einhalten und das kann er nur, wenn ihm der Umfang der Nebentätigkeit bekannt ist.

    Joh, 48h bzw. 10 h/Tag sind max.

    Auch hier gibt es eine Ausnahme. Ist die Nebentätigkeit selbständig, dann ist er ja in der Zeit kein Arbeitnehmer und da gilt das Arbeitszeitgesetz nicht.


    zuendappraider.
    Für mich ist die Klausel Nr. 3 einfach eine Abgrenzung, dass Du keine Betriebsinterna an andere weiter gibst.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Da ist mir durchaus etwas unklar...


    Arbeitszeitgesetz ist tatsächlich nur für Angestellte.


    Nebenbeschäftigung ist - sagen wir mal - selbständig/freiberuflich.


    Wenn ich nach den 38 Stunden bei Angestellt GmbH noch 10 Stunden freiberuflich arbeite, gibt es nichts dran auszusetzen.


    ABER wenn ich 20 Stunden arbeite, dann ist meine Dienstbereitschaft per Definition für Arbeitgeber GmbH nicht mehr gegeben...


    Ich kann mir vorstellen, dass es da Klauseln geben kann, die zwar nicht überprüfbar sind, aber wenn ich bei müde vom Stuhl Kippe, könnte es unangenehme Fragen und Folgen geben....

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  • Ich kann mir vorstellen, dass es da Klauseln geben kann, die zwar nicht überprüfbar sind, aber wenn ich bei müde vom Stuhl Kippe, könnte es unangenehme Fragen und Folgen geben....

    Genau das sagt doch obige Klausel 2.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • @all,


    es ist schon ein paar Jahre her, das ich meine Selbstständigkeit (im Nebengewerbe) aus gesundheitlichen Gründen aufgeben mußte.


    Als Selbstständiger unterlag ich keiner Arbeitszeitbeschränkung, was ja nun auch schlecht möglich ist.
    Natürlich mußte ich meine geschuldete Arbeitszeit bei meinem Arbeitgeber voll und ohne Einschränkungen leisten !


    So lange aus dieser Selbstständigkeit kein Nachteil für den Arbeitgeber entsteht od. entstehen könnte, mußte ich diesem von meiner Selbständigkeit nicht unterrichten bzw. um Erlaubnis fragen und dies habe ich vorher Juristisch geklärt.


    Diese juristische Prüfung und Aufklärung über die entsprechende Gesellschaftsform mit allen Rechten und Pflichten kann ich nur jeden ans Herz legen !


    Wie es allerdings im Öffentlichen Dienst hierzu aussieht, das kann ich nicht sagen, ich war und bin in der freien Wirtschaft tätig.



    Euch allen einen schönen sonnigen Tag gewünscht !

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Guten Morgen,
    Frank hat es mit seinem Link auf den Punkt gebracht.
    Wichtig ist es, nicht in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber zustehen. Wenn das der Fall ist, wird dieser recht sauer auftreten.
    Auch sollte man nicht an die Kunden seines Arbeitgebers gehen,auch dann nicht, wenn die eigentliche Arbeitsaufgabe da nichts mit zu tun hat.
    Hast du Unstimmigkeiten mit deinem Kunden, so wird es an jederStelle kundtun, daher ist es sinnvoll, dass deine Kunden nichts mit deinemArbeitgeber zu schaffen haben.

  • Hallo zusammen,


    wie melde ich eine Selbstständigkeit an? Es handelt sich ja nicht um ein Gewerbe, für das ich ein gleichnamiges anmelden muss.


    Kann mir jemand einmal genau den Ablauf erklären, wir ich mich als FASI nebenerwerblich Selbstständig mache? Ich möchte mich neben meiner regulären Tätigkeit als EHS Koordinator und FASI noch gerne als freie FASI tätig werden, bzw. wurde von einem Bekannten, der ein Unternehmen hat gefragt, ob ich bei ihm im Unternehmen als FASI tätig werden könnte. Die beiden Unternehmen sind nicht artverwandt (chemische Industrie und Baugewerbe), es gibt keinerlei Berührungspunkte.


    Wo muss und kann ich melden um meine Nebentätigkeit anzumelden?


    Vielen Dank für die hilfreichen Antworten...


    Hilko

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  • Wo muss und kann ich melden um meine Nebentätigkeit anzumelden?

    Bei Deinem jetzigen Arbeitgeber. Der wird Dir dann die Nebentätigkeit genehmigen falls keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Steht in Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag nichts von Nebentätigkeit, musst Du eigentlich nichts melden. Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit meinem jetzigen Arbeitgeber, würde ich es aber auf alle Fälle melden. Die Genehmigung der Nebentätigkeit sollte man sich schriftlich geben lassen, damit nicht im dümmsten Fall die Nebentätigkeit irgendwann dazu genutzt wird, Dich aus dem Betrieb zu kegeln, weil die Nebentätigkeit eigene betriebliche Belange betrifft.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Gibts hier genug Input zu was freiberuflich oder gewerbe angeht.

    BG Bau Teil hast Du für die Betreuung des Baugewerkes?

  • Anmerkung von Sifafettie sehr wichtig! Thema Branchenspezifische Zertifizierung.


    Sifa ist Freelancer ergo Katalogberuf da Ingenieursdienstleistung Status Beratungsfunktion, läuft dann über deine normale AN-Steuernummer.

    Wichtiger ist, dass Du dir vorab eine gute berufliche Haftpflicht zulegst!

  • Hallo,

    Anmerkung von Sifafettie sehr wichtig! Thema Branchenspezifische Zertifizierung.


    Sifa ist Freelancer ergo Katalogberuf da Ingenieursdienstleistung Status Beratungsfunktion, läuft dann über deine normale AN-Steuernummer.

    Wichtiger ist, dass Du dir vorab eine gute berufliche Haftpflicht zulegst!

    Und diese Aussage ist so pauschal nicht richtig.

    Maßgebend hinsichtlich der Einstufung Freiberuflich

    oder Gewerbe ist immer:


    A: Ausbildung

    B: Tätigkeit


    Bei fast allen freiberuflichen Tätigkeiten wird eine höhere

    Ausbildung, aber auch eine hochwertige Tätigkeit vorausgesetzt.

    Ist das nicht erfüllt, muss man seine Tätigkeit beim Gewerbe-

    amt anmelden. Das alles hat aber am Ende nichts mit der

    steuerrechtlichen Einstufung zu tun. Auch wenn man eine

    Gewerbeanmeldung getätigt hat, kann das Finanzamt zu

    einer freiberuflichen Einstufung im steuerrechtlichen Sinne

    kommen. Das hat einfach mit den unterschiedlichen Vefolgungs-

    zwecken Steuerrecht/ Gewerberecht als Ordnungsrecht zu tun.


    Hatten wir aber alles schon x-fach...leider hält sich aber dieser

    Unsinn hartnäckig.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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