Hallo, zum Thema:
Ich fange einfach mal am Anfang an.
Ich plane schon länger ein Nebengewerbe zu Gründen (Beratung Umwelt / Arbeitssicherheit...)
Also habe ich mir aufgeschrieben was ich so vor habe und einen Termin beim Werksleiter und dem Betriebsrat gemacht.
Den beiden habe ich erläutert was ich vor habe und dann den Antrag auf Nebentätigkeit gestellt.
Dieser ging dann zur Personalabteilung und wurde ohne Begründung abgelehnt.
Daraufhin hzabe ich wieder beim Betriebsrat vorgesprochen das dies ja garnicht rechtens sei.
Daraufhin habe ich dann erstmal keine Begründung bekommen warum es abgelehnt worden sei
zwei Wochen später kam dann vom Betriebsrat die bitte den Antrag nocheinmal auszustellen.
Heute wieder 2 Wochen später kam dann ein Schreiben der Personalabteilung:
Sehr geehrter Herr xxx,
die Aufnahme einer Nebentätigkeit wie von Ihnen angezeigt wird unter folgenden Auflagen genehmigt:
1. - Durch die Aufnahme der Nebentätigkeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeitregelungen eingehalten und nicht überschritten.
2. - Die Ausübung der Nebentätigkeit hat keine Auswirkungen auf die Arbeitsleistung im zwischen der XXX GmbH und Ihnen bestehenden Arbeitsverhältnis.
3. - Kenntnisse und Interne, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit für unser Unternehmen erworben haben, dürfen im Rahmen der Nebentätigkeit nicht
weitergegeben werden. Auf die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht wird ausdrücklich hingewiesen.
Generell untersagt wird die Aufnahme einer Nebentätigkeit für Unternehmen / Auftraggeber, die in Konkurenz zu unserem Unternehmen stehen.
Die erteilte Genehmigung ist jederzeit wiederuflich, sofern betriebliche Gründe vorliegen, die einer vortsetzung der Nebentätigkeit entgegenstehen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXY
Soweit so gut wie deutet ihr den Punkt 3
Jee nachdem wie ich des Satz drehe und wende könnte dies bedeuten dass:
- Ich keine Arbeitsschutztechnische Beratung machen dürfte, weil ich im Rahmen meiner Tätigkeit die Ausbildung absolviert habe?(Ist ja ein Kennteniss welches ich erworben habe).
- Aber war es nicht so das Zertifikate da nicht drunter zählen weil da ja eine Prüfung für erforderlich war?