Sichtverbindung nach Außen

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  • Problem:
    BL Büro liegt innerhalb einer Halle ( Abfallsortieranlage) in einem erhöhten Aufbau / Gebäude.
    Lüftungsanlage muss auf Grund erhöhter KBE Belastung saniert werden.
    Kosten > 100.000 Euro


    Frage des BL:
    Er will eine Verlegung des Büros auf Grund der fehlenden Sichtverbindung nach Außen bewirken, was ich untestütze.
    Nur fehlt mir gerade ein Argumentationsansatz, dieses zu argumentieren.............
    ArbStättVO und ASR sagen immer nur: .............sollten möglichst eine Sichtverbindung nach aussen haben.......
    Wenn es aber nicht möglich ist, was dann????


    Einer nen Denkanstoß für mich???

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  • Punkt 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Dort ist folgendes nachzulesen:


    "(1)
    Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die
    möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung
    nach außen haben.


    .

    Einmal editiert, zuletzt von sifafettie ()

  • Meiner bescheidenen Meinung nach hebelt ... möglichst ausreichend... das aus.


    Da war ich wohl etwas zu schnell...


    Das war doch genau Thema als die ASR erlassen wurde, dass dann viele Flughäfen (ich meine mich an ein Toilettenbeispiel zu erinnern) nicht mehr betrieben werden dürfen.
    Ich hab auch genug Betriebe, die könnten dann ganze Produktionslinien stilllegen, wenn das zu 100% verpflichtend wäre.
    Das wurde aufgeweicht. Grade was Bezug auch Wirtschaftlichkeit, Umbauaufwand und Kosten angeht ist das für einige schlicht nicht darstellbar.
    Deswegen steht auch das "möglichst...." drin.Ist es schlicht nicht möglich ist es halt so.


    Aber mal aus einem anderen Blickwinkel gedacht...
    - Ich kenn so Büros. Die liegen meist überhalb von Arbeitsplätzen und dienen teils als "Überwachungsplatz". Wenn jetzt das Büro raus ist, hast du plötzlich keinen solchen Platz mehr und könntest dir damit ins Knie schießen (schon mal darüber nachgedacht?)

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • Jopp... "Möglichst ausreichend" - heißt: "wenn nicht, dann nicht"....


    ABER - dann braucht Ihr eine GUTE Begründung dafür, dass es Euch nicht "möglichst" ist, Tageslicht zu geben... Schafft Ihr das nicht? Voila, Argument für eine Tageslichtmöglichkeit: "Wir schaffen es nicht zu begründen, warum wir kein Tageslicht ermöglichen können. 40.000 EUR bei einem Umsatz von 15 Fantastilliarden betrifft 0,01% des Budgets für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Ergonomie, und dadurch ist die fehlende Maßnahme nicht zu rechtfertigen- Hiermit bauen wir das Fenster."


    Oder so....


    Wahlweise:


    "Bei 30.000 EUR Umsatz und lediglich 3 Minijobbern in der Firma, sind die 40.000 EUR für den Einbau eines Fensters wirtschaftlich nicht darstellbar."


    Wahlweise:


    "Fenster würden auf der Südseite des Gebäudes trotz Hitzeschutz in Kombination den ganzen Bügelmaschinen in dem Raum, aus ChingChang-Produktion ohne CE-Kennzeichnung, die Temperaturen im Sommer auf über 36°C erhöhen. Da haben wir uns gedacht: lieber kein Fenster."

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • Kurzer Einwurf als Chef:
    Da gilt aber ausnahmsweise mal der Bestandschutz.
    Wenn keine wesentlichen Änderungen am Gebäude sind, dann muss auch nichts an der Sichtverbindung nach Außen geändert werden. Steht doch so unter 3.4 (3). Dann lass ich das Büro da wo es ist und es kostet mich nix.

  • Da die Reglung "möglichst" ist, ist die Begründung "das war schon immer so" durchaus akzeptabel, ZUMAL es keine Sanktionen gibt, wenn das nicht eingehalten wurde...


    Für den Scheff existenzgefährdend ist "gefangener Raum" und "keine Sichtverbindung nach außen" (bei fehlender Alarmierungsvorrichtung).