Prüffristen für Tankstellen

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  • Guten Morgen!


    Ich beschäftige mich seit einigen Tagen mit den Prüfpflichten an Tankstellen.
    Ich würde dem Betrieb gerne eine überschauliche Zusammenstellung der Prüffristen zusammenstellen.


    Unsere vorhandenen Explosionsschutzdokumente sind im Bezug auf die Prüfungen nicht aus dem neusten Stand, auch dies muss nachgearbeitete werden.
    Zur Zeit wühle ich mich durch die BetrSichV, die GefStoffV und eine Vielzahl an technischen Regeln. :S


    Hat evtl. jemand eine Zusammenstellung für Tankstellen mit Ottokraftstoff und Diesel von dem ich etwas lernen und abkupfern kann?


    LG aus dem Pott! ^^

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  • Eine Zusammenstellung habe ich nicht, aber ein Blick in die AwSV dürfte notwendig sein und möglicherweise erschreckende Ergebnisse liefern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Eine Zusammenstellung habe ich nicht, aber ein Blick in die AwSV dürfte notwendig sein und möglicherweise erschreckende Ergebnisse liefern.

    Ja AwSV wäre der nächste Step. Eins nach dem Anderrn.
    Die BetrSichV bringt derzeit schon genug Verwirrung

  • Tankprüfung
    Tankbetreiber haben gemäß AwSV Ihre Tankanlagen durch einen nach §53 zugelassenen Sachverständigen prüfen zu lassen.
    Es muss vorab ermittelt werden, welcher Gefährdungsstufe die Tankanlage angehört. Dieses ist abhängig vom Volumen und der Wassergefährdungsklasse des Mediums.
    Hier wird anhand von Gefährdungsstufen ermittelt, in welche Stufe die Tankanlage fällt:

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  • Wobei der §39 AwSV noch einige Absätze mehr kennt, als nur die Tabelle und eine Tankstelle wird da in der Regel aufgesplittet in Lageranlage und Abfüllanlage mit jeweils separat zu betrachtender Einordnung.
    Die TRGS 751 dürfte auch noch einige Informationen liefern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ExET und ExAT wurden schon genannt. Um das ganze noch ein wenig zu ergänzen:
    -Abscheider
    -Abfüllfläche
    -Gaspendelleitung
    -Gasrückführung
    und die dazugehörogen TRwSen.


    Für LPG/Erdgas gibt es noch weitere "Erkenntnisquellen". :D


    @defender27: Du mußt noch beachten, ob die Tankstelle möglicherweise im Wasserschutzgebiet liegt. ;)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo Zusammen,


    mir ging es allein um die Prüffristen nach Explosionsschutz.
    Aber das Thema hat sich mittlerweile geklärt.
    Danke trotzdem!

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  • Und was ist bei ruasgekommen?

    Nach Rücksprache mit der zugelassenen Überwachungsstelle haben wir die Prüffristen für die einzelnen Anlagenteil festgelegt.


    Auf Grund der durch die AwSV vorgegebenen Prüfintervalle der Lageranlagen haben wir die Prüffristen nach BetrSichV verkürzt, um so praktikablere Prüfungen durchführen zu können.


    Ich denke damit haben wir eine praktikable Lösung gefunden die natürlich mit höheren Kosten aber auch einem geringeren Aufwand verbunden ist.
    Und durch die Verkürzung der Prüfintervalle wird natürlich auch die Sicherheit nochmal deutlich erhöht.