Moin,
unser Eigenbetrieb Kinderbetreuung ist an unser Gebäudemanagement herangetreten und hat darum gebeten, dass die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in allen Kinderbetreuungseinrichtungen durch das Team Gebäudemanagement organisiert und umgesetzt werden soll.
Dies betrifft auch Kinderbetreuungseinrichtungen, bei denen wir nicht der Träger sind und auch keine Beschäftigten haben. Jetzt ist eine Diskussion zwischen dem Gebäudemanagement und dem Eigenbetrieb Kinderbetreuung im Gange, wer welche Maßnahmen umsetzen muss/soll. Die freien Träger kommen teilweise nicht in die Gänge, so dass Prüfungen offensichtlich nicht im vorgeschriebenen Umfang erfolgen. Jetzt kam man auf die schlaue Idee, dass das von unserem Gebäudemanagement übernommen werden könnte, da es bei denen in anderen Bereichen prima funktioniert.
Aus meiner Sicht stellt sich der Sachverhalt momentan wie folgt dar:
Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte richtet sich nach der DGUV Vorschrift 4, der TRBS 1201 sowie der Betriebssicherheitsverordnung. Adressat dieser beiden Vorschriften ist jeweils der Unternehmer/Arbeitgeber. Insofern kann ich aus diesen Normen keine Verpflichtung erkennen, dass wir diese Prüfungen übernehmen sollte, da der Normadressat der jeweilige Träger der Einrichtung ist (z.B. Kirche).
Natürlich könnten wir aus good-will und mit dem vorhandenen know-how, die Organisation dieser Prüfungen durchführen. Aber damit würden wir meines Erachtens fremde Unternehmerpflichten übernehmen. Bei dem eigentlich Verpflichteten bliebe dann nur noch die Organisationsverantwortung und die Überwachungspflicht, dass die Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Alles andere würde dann in unseren Verantwortungsbereich fallen, obwohl wir weder Beschäftigte dort haben, noch Träger dieser Einrichtungen sind.
Das wiederum bedeutet, dass wir zum Teil auch in die Haftung gehen würden, falls etwas schiefläuft. Bin ich so weit auf dem richtigen Weg? Gibt es bei irgend jemand solche Konstrukte, dass man für andere Arbeitgeber solche Prüfungen übernimmt? Wenn ja, wie habt Ihr das rechtlich eingetütet? Ich hoffe, ich konnte die Frage deutlich genug formulieren.
Gruß Frank