DGUV 4 - Prüfung

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  • Moin,


    unser Eigenbetrieb Kinderbetreuung ist an unser Gebäudemanagement herangetreten und hat darum gebeten, dass die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in allen Kinderbetreuungseinrichtungen durch das Team Gebäudemanagement organisiert und umgesetzt werden soll.


    Dies betrifft auch Kinderbetreuungseinrichtungen, bei denen wir nicht der Träger sind und auch keine Beschäftigten haben. Jetzt ist eine Diskussion zwischen dem Gebäudemanagement und dem Eigenbetrieb Kinderbetreuung im Gange, wer welche Maßnahmen umsetzen muss/soll. Die freien Träger kommen teilweise nicht in die Gänge, so dass Prüfungen offensichtlich nicht im vorgeschriebenen Umfang erfolgen. Jetzt kam man auf die schlaue Idee, dass das von unserem Gebäudemanagement übernommen werden könnte, da es bei denen in anderen Bereichen prima funktioniert.


    Aus meiner Sicht stellt sich der Sachverhalt momentan wie folgt dar:


    Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte richtet sich nach der DGUV Vorschrift 4, der TRBS 1201 sowie der Betriebssicherheitsverordnung. Adressat dieser beiden Vorschriften ist jeweils der Unternehmer/Arbeitgeber. Insofern kann ich aus diesen Normen keine Verpflichtung erkennen, dass wir diese Prüfungen übernehmen sollte, da der Normadressat der jeweilige Träger der Einrichtung ist (z.B. Kirche).
    Natürlich könnten wir aus good-will und mit dem vorhandenen know-how, die Organisation dieser Prüfungen durchführen. Aber damit würden wir meines Erachtens fremde Unternehmerpflichten übernehmen. Bei dem eigentlich Verpflichteten bliebe dann nur noch die Organisationsverantwortung und die Überwachungspflicht, dass die Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Alles andere würde dann in unseren Verantwortungsbereich fallen, obwohl wir weder Beschäftigte dort haben, noch Träger dieser Einrichtungen sind.


    Das wiederum bedeutet, dass wir zum Teil auch in die Haftung gehen würden, falls etwas schiefläuft. Bin ich so weit auf dem richtigen Weg? Gibt es bei irgend jemand solche Konstrukte, dass man für andere Arbeitgeber solche Prüfungen übernimmt? Wenn ja, wie habt Ihr das rechtlich eingetütet? Ich hoffe, ich konnte die Frage deutlich genug formulieren.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Tricky constellation...


    Aber ja, formal hast Du recht und wenn eine Übernahme durch euch erfolgt, weil ihr beispielsweise das entsprechende Know How und die technischen Voraussetzungen mitbringt, so sollte dies immer auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung - Dienstlestungsvertrag- geschehen. Hier könnt ihr natürlich auch über Vergütungen der Dienstleistung etc., pp. sprechen.


    Auf Zuruf, aus gutem Willen oder einfach weil der Chef mit dem Chef golfen geht...würde ich jetzt nicht gutheißen.


    Hilft Dir das?


    In diesem SInne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin Michael,


    warst Du heute bei dem Gespräch dabei? :D Genau das ist nämlich der Knackpunkt. Unser Elektromensch sagt "Ja klar können wir das mitmachen. Dann aber auf der Grundlage einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung mit Klärung der Zuständigketien, der Verantwortlichkeiten und der finanziellen Entlohnung."


    Jetzt wird er als Umstandskrämer hingestellt und soll einen Paragrafen benennen, aus dem hervorgeht, dass man das eben nicht "mal so" macht.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ja ne, ist klar.
    Wo steht überhaupt geschrieben, dass die Putzfirma entlohnt werden muss?
    Falls der Elektriker dann noch zu viel Freizeit hat kann er sich gerne bei mir melden, einen "umsonst-Prüfling" krieg ich auch noch unter...


    Gruß
    Moritz

  • Jetzt wird er als Umstandskrämer hingestellt und soll einen Paragrafen benennen, aus dem hervorgeht, dass man das eben nicht "mal so" macht.

    Schuldrechtsverhältnisse sind z.B. im BGB geregelt und ohne Auftrag eine Leistung zu erbringen führt nicht automatisch dazu, dass man diese Leistung auch vergütet bekommt.
    Ein praktisches Beispiel geht ja gerade durch die Medien, mit unbestellter Ware, die über Amazon diverse Empfänger erhalten. Die Empfänger sind weder zur Bezahlung, noch zur Rücksendung verpflichtet, sondern können mit der Ware anstellen was sie möchten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Guten Morgen,


    meine Frage hat zwar nichts mit dem Ursprungspost zu tun, passt jedoch zur Überschrift des Threads.


    Bei uns im Hause wird die Umsetzung der DGUV V 4 Prüfung durch die Haustechnik organisiert. Soweit ersichtlich werden alle elektrischen Betriebsmittel, egal ob ortsfest oder ortsveränderlich, alle 4 Jahre geprüft. Bei der Prüfrist wird auf die Fehlerquote < 2% verwiesen.


    Die Fehlerquote zählt doch nur für Geräteklassen?
    Also z.B. alle PC-Monitore werden geprüft, Fehlerquote < 2% = Erhöhung der Prüffrist?


    In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 habe ich in einer Tabelle Maximalwerte für Prüffristen gefunden:
    Baustelle, Werkstätten, Fertigungsstätten max. 1Jahr.
    Büros max. 2 Jahre.


    In der DGUV Vorschrift 4 der UK NRW sind in der Tabelle 1B nur Richtwerte für Prüffristen angegeben und der Hinweis: "Die Beurteilunug der Betriebs- und Umgebungsbedingungen obliegt der Elektrofachkraft und kann im Einzelfall zu anderen Prüffristen führen".


    Wie sehen eure Prüffristen aus? Gibt es noch Maximalwerte bei Fristen?
    Wie handhabt ihr das mit der Fehlerquote und wie ist das dokumentiert?

    Gruß Roland

  • Wie handhabt ihr das mit der Fehlerquote und wie ist das dokumentiert?

    10Jahre Prüfdokumente in digitaler Form vereint in einer Software.



    Allerdings läuft dies bei uns Hallen/Abteilungsbezogen und nicht nach Geräteklassen weil bei uns die Anforderungen/ Belastungen je nach Gebäude stark verschieden sind

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Guten Morgen,


    Die Fehlerquote zählt doch nur für Geräteklassen?


    Also z.B. alle PC-Monitore werden geprüft, Fehlerquote < 2% = Erhöhung der Prüffrist?

    Ja. So mache ich das auch. Ich habe die jeweiligen e-Geräte in gruppen eingeteilt --> Heißgeräte --> Öfen, Kaffeemaschinen etc.



    Also ich habe eine Gefährdungsbeurteilung gemacht. Die Gruppen mit den Arbeitsmitteln je nach Belastung / Umgang --> z. B. Handbohrmaschine auf Baustellen, Kaqbel häufig defekt, weil zertreten etc., hohe Fehalerquoten möglich und rechnerisch nachgewiesen --> Prüfzyklus 6 Monate >2 % oder < 2 % 1 Jahr --> Wahrscheinlichkeit hoch --> Schadensschwere auch hoch = 6 Monate
    Die Fehlerqouten berechne ich in der GBU.


    Verständlich ausgedrückt? 8|



    Moin Roland,


    bei uns Bürogeräte maximal zwei Jahre.


    Gruß Frank

    Außer PC und Drucker --> betrachten wir als ortsfest = 4 Jahre; alle anderen Büro-Geräte = 2, wie bei Frank auch.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Moin,


    danke für eure Antworten. PC und Drucker als ortsfest zu betrachten ist ja auch wieder eine Möglichkeit.
    Habt ihr die Fehlerquotenregelung nach einmaliger oder mehrmaliger Messung angewendet?
    Verlässliche Daten dürften ja vermutlich erst nach 2-3 Prüfintervallen vorliegen.

    Gruß Roland

  • Moin,


    danke für eure Antworten. PC und Drucker als ortsfest zu betrachten ist ja auch wieder eine Möglichkeit.
    Habt ihr die Fehlerquotenregelung nach einmaliger oder mehrmaliger Messung angewendet?
    Verlässliche Daten dürften ja vermutlich erst nach 2-3 Prüfintervallen vorliegen.

    Wir haben nach dem ersten Prüfjahr schon die ersten relevanten und verwertbaren Daten gehabt. Wir berechnen jährlich neu. "Defekt" gemessene Geräte müssen entsorgt / entfernt werden. Die häufigsten Fehlerquoten haben die Wasserkocher aus Billichheim.

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