ASR A1.8 Steigung einer Rampe

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  • Hallo zusammen,
    um Rollwagen manuell auf ein ca. 1,4 Meter hohes Podest zu schieben möchten wir eine Rampe einsetzen (gewerblicher Bereich, Logistik). Aus der ASR A1.8 erschließt sich mir nun nicht, welche Steigung ich annehmen darf. Bei manuellem Hochschieben erkenne ich klar die 3,5°, nun verstehe ich den Unterschied zwischen Fall 3 (Schrägrampen im Regelfall) und Fall 4 (Schrägrampe zur Anwendung im Einzelfall entsprechend Gefährdungsbeurteilung) leider nicht. Wenn wir ein angetriebenes Hilfsmittel zum Schieben bzw. Ziehen der Rollwagen, wie zum Beispiel einen E-Schlepper, bereitstellen, wäre das ja vermutlich Fall 3, womit 5° erlaubt wären. Was müssen wir nun tun, um in Fall 4 zu rutschen und so eine Steigung von 7° zu ermöglichen? Der einzelne Mitarbeiter schiebt über den Tag verteilt nur ca. 5 bis 8 Wagen über diese Rampe, es ist also für den jeweiligen Mitarbeiter keine durchgehende Tätigkeit.


    Gruß

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  • Zumindest zu ziehen und schieben hätten wir:


    https://www.baua.de/DE/Themen/…f/LMM-Ziehen-Schieben.pdf


    ...was passiert, wenn sich der Rollwagen selbständig macht, oder wenn der Mitarbeiter stolpert usw, kann ich jetzt nicht beurteilen.


    Ob die Installation einer Winde die Rampenfrage beeinflusst, könntet Ihr auch prüfen.... Dann habt Ihr einige Prüfaufgaben/Unterweisungen/Betriebsanweisungen mehr, aber der Mitarbeiter kann sich aus jeglicher Gefährdung physisch raushalten. Die Rampe kann auch etwas einfacher gestaltet sein (z.B. als Schiene).


    ASR A1.8 regelt Verkehrswege. Eine Schiene mit Winde wäre dann ASR-befreit.


    Wahlweise: Hubtisch. Wäre die professionellste Lösung.

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Hallo LDPF,
    die in der Tabelle aufgeführten Neigungen sind Maximal-Werte, die nicht überschritten werden dürfen. Im Absatz 3 sind die Einflussfaktoren beschrieben, die ggf. auch geringere Neigungen als die der Tabelle erforderlich machen. Ohne Belastungsbeurteilung von Ziehen/S
    chieben wirst du nicht weiter kommen. Dazu berücksichtigen ob der Rollwagen wieder voll oder leer herabgefahren wird.
    Bei 10 - 20 kg auf dem Wagen kannst du bestimmt auf 7° Neigung gehen, aber die könnte man auch über eine Treppe transportieren. Wenn eine möglichst kurze Rampe erreicht werden soll, auch mal den Verzicht darauf über die Verwendung einer Hubbühne prüfen - wie gesagt - abhängig von der Transportmasse.


    mfg

    Uwe

  • Ziehen der Rollwagen, wie zum Beispiel einen E-Schlepper, bereitstellen, wäre das ja vermutlich Fall 3, womit 5° erlaubt wären. Was müssen wir nun tun, um in Fall 4 zu rutschen und so eine Steigung von 7° zu ermöglichen?

    Um in den Fall 4 zu kommen, muss das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung feststellen, dass durch die höhere Steigung keine Erhöhung der Gefährdung erfolgt. Somit muss das Zugfahrzeug für diese Steigung geeignet und evt. zugelassen sein. Das kann man in der Regel der Betriebsanleitung entnehmen oder beim Hersteller erfahren. Der Zug soll die Rampe sicher überwinden können, was sowohl eine entsprechende Zug- als auch Bremsleistung benötigt. Dann muss die Ladung entsprechend gesichert sein bzw. geeignet sein, über eine solche Schrägrampe transportiert zu werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn die Rampe noch als Fluchtweg genutzt werden soll, würde ich auf 6 % Steigung (3,5 °) hinwirken - denn 6 % sind das Maximum für Rollstuhlfahrer

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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