Hallo,
ich soll Gefährdungsbeurteilungen an landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen und ähnlichem durchführen. Da gibt es ja eine breite Palette an Gefährdungen.
Eine beschäftigt mich dabei ganz besonders. Wir haben Aufsitzrasenmäher und Hanggeräteträge und Traktoren etc. Alles das, was MA des Technischen Dienstes
so alles haben.
Jetzt lese ich natürlich sehr aufmerksam die Bedienungsanleitungen und natürlich auch die DGUV'en und andere gesetzlichen Vorschriften.
Beschleunigungswerte für Hand-Armschwingungen bei Bohrmaschinen und Sägen etc. sind klar. Das klappt auch mit den Berechnungssoftware der jeweiligen BG.
Wie aber verhält es sich da bei Fahrzeugen, auf denen der MA einer GKV ausgesetzt ist. Die Berechnungsprogramme verlangen drei Werte. In den Bedienungsanleitungen
habe ich aber in der Regel nur einen a-Wert. Hängt es damit zusammen, dass wenn ich mit meinem Fahrzeug zum Mähen auf einer Grünfläche arbeite, keine Werte zur
Verfügung habe, sondern diese erst Messen muss. Ich denke schon, oder? Ein Seminar habe ich diesbezüglich noch nicht besucht. Das fehlt mir noch.
Habe ich mit meiner Aussage recht? Oder woher bekomme ich die drei Beschleunigungswerte?