Bundesanlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe

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  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    wir haben von unserer Aufzugswartungsfirma ein Angebot bzgl. einer Änderung des Alarmplanes.
    Hat von euch jemand in diesem Bereich Erfahrung odr dieses auch schon gemacht ?
    Würde mich über eine Einschätzung und Rückmeldung freuen !


    Beste Grüße aus Frankfurt
    bernd

    Gesundheit ist weniger ein Zustand als eine Haltung, und sie gedeiht mit der Freude am Leben"
    (Thomas von Aquin)

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  • Hallo bernd,


    Alarmplan im Zusammenhang mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährden Stoffen?


    Da scheint die Wartungsfirma Zusatzumsatz generieren zu wollen.


    Grundsätzlich könnte es natürlich sein, dass bei größeren Hydraulikaufzügen mit Hydraulikölen hoher wassergefährdungsklasse Maßnahmen laut AwSV erforderlich wären - der Alarmplan im Zusammenhang mit Aufzügen kommt abereher aus der BetrSichV und stellt zusammen mit der Notbefreiungsanleitung den sicheren Betrieb für Nutzer sicher.


    Mit Umweltrechthat das wenig zu tun.


    Was genau sagt die Wartungsfirma denn?


    Gruß
    Schmandhoff

  • Hallo Schmandhoff,


    besten Dank für die Informationen ! Die haben uns ein Angebot geschickt, in welchem wir den Zusatz in den Alarmplan einbauen sollen / müssen !
    Es wird sich auf die Anforderungen nach der neuen AwSV bezogen. Daher bin ich etwas irritiert !!


    Beste Grüße
    bernd

    Gesundheit ist weniger ein Zustand als eine Haltung, und sie gedeiht mit der Freude am Leben"
    (Thomas von Aquin)

  • Hallo bernd,


    die Firma bezieht sich vermutlich auf §44 AwSV, der unter bestimmten Voraussetzungen den Aushang eines Merkblattes fordert. Bei Hydraulikaufzügen ist man i.d.R in Gefährdungsstufe A, (geringste Gefährdung)


    Bitte schön, das gehört rein, einfach ausfüllen und aushängen:


    Anlage 4 (zu § 44 Absatz 4 Satz 2 und 3)
    Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen


    (Fundstelle: BGBl. I 2017, 950)


    Bitte gut sichtbar in der Nähe der Anlage aushängen!
    Wer eine Anlage betreibt, ist für ihren ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Der Betreiber hat sich nach § 46 Absatz 1 AwSV regelmäßig insbesondere davon zu überzeugen, dass die Anlage keine Mängel aufweist, die dazu führen können, dass wassergefährdende Stoffe freigesetzt werden.

    Anlagenbezeichnung:
    Füllgut (wassergefährdender Stoff):
    O Wasserschutzgebiet, Schutzzone: . . . . . . . . . .
    O Heilquellenschutzgebiet, Schutzzone: . . . . . . . . . .
    O Überschwemmungsgebiet . . . . . . . . . .
    O die Anlage ist nicht fachbetriebspflichtig
    O die Anlage ist fachbetriebspflichtig


    Besteht


    die Gefahr, dass wassergefährdende Stoffe austreten können, oder ist
    dieses bereits geschehen, sind unverzüglich Maßnahmen zur
    Schadenbegrenzung zu ergreifen (§ 24 Absatz 1 AwSV).Das
    Austreten einer nicht nur unerheblichen Menge eines wassergefährdenden
    Stoffes ist unverzüglich einer der folgenden Behörden zu melden, wenn
    die Stoffe in den Untergrund, in die Kanalisation oder in ein
    oberirdisches Gewässer gelangt sind oder gelangen können (§ 24 Absatz 2
    AwSV):
    Feuerwehr Telefon: 112
    Polizeidienststelle Telefon: 110
    örtlich zuständige Behörde:
    Telefon: . . . . . . . . . . Adresse: . . . . . . . . . .
    Betriebliche/-r Ansprechpartner/-in:
    Telefon: . . . . . . . . . . Herr/Frau: . . . . . . . . . .

  • Sorry, beim Einfügen ist die Formatierung verloren gegangen, hier ist ein Screenshot:AwVS.png

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  • Hallo ,


    vielen Dank, das hilft mir echt weiter !! |?


    Beste Grüße
    bernd

    Gesundheit ist weniger ein Zustand als eine Haltung, und sie gedeiht mit der Freude am Leben"
    (Thomas von Aquin)

  • Danke für das anschauliche Dokument ! kann ich gut gebrauchen !


    Beste Grüße
    bernd

    Gesundheit ist weniger ein Zustand als eine Haltung, und sie gedeiht mit der Freude am Leben"
    (Thomas von Aquin)