Kirchturm als Arbeitsstätte?

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  • Hallo,
    ich bin von Hause aus Architektin und nun Kirchenvorstandsvorsitzende.
    Wir haben eine Sendeanlage im Kirchturm.
    Nun die Frage, muss der Zugang über steile alte Treppen dem Arbeitsschutz entsprechen?
    Es ist weder die Höhe des Geländers, noch die Stufensteigung noch die Breite der Treppe entsprechend,
    inwiefern gilt das gelegentliche Warten der Anlage als Arbeitsplatz und muss deshalb die komplette
    Kirchturmtreppe nach ArbeitstättenVO umgerüstet werden?


    Viele Grüße
    pcfanXX

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  • Gute Nachricht: die Sendeanlage gehört nicht Euch, die Gefährdungsbeurteilung ist Sache des Anlagenbetreibers. Puh, der Kelch ist an Euch vorbeigegangen.


    Ansonsten: ASR & Co. sind nicht 1:1 rechtsverbindlich: die Schutzziele sind auch mit anderen Maßnahmen umsetzbar. Hoffen wir, dass der Anlagenbetreiber diese anderen Maßnamen definiert und umgesetzt hat, als er Kirchtürme als Standorte ausgesucht hat. Wenn nicht, müssen die im Zweifel die Anlage abbauen und damit woanders hin abhauen. Auch nicht Eure Sorge. Oder die müssen mit einer Arbeitsbühne von außen antanzen..


    Aber wie gesagt, das ist deren Sorge, nicht Eure. Ihr solltet nur nichts brutal ändern, bevor der nächste Techniker kommt, und dem Betreiber nichts davon erzählen (z.B. die Treppe verschwinden lassen).

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Hi,


    die VBG stellt umfangreiches Material für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Kirchen zur Verfügung.


    Selbstverständlich ist der Kirchturm eine Arbeitsstätte (z.B. Zugang für die Beschäftigten zur Glockenprüfung, Begehung durch Angehörige der Kirchturmgemeinde zu unterschiedlichen Zwecken, ggf. Nutzung als Lagerraum) und entsprechend den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung zu beurteilen. Ob der Arbeitgeber (Pfarrer, Kirchenvorstand) die Mängel dann behebt oder nicht ist seine Sache (Stichwort Gefährdungsbeurteilung). Es kann vorkommen, dass Vorgaben baulich nicht eingehalten werden können (alter Bestand ohne Möglichkeit umzubauen). Dann muss man sich eben im Kirchenvorstand Gedanken machen, wie man mit diesem Mangel umgeht. Bei denkmalgeschützten Gebäuden vor baulichen Änderungen Rücksprache mit dem Amt für Denkmalschutz nicht vergessen.


    schöne Grüße

  • P.S.: Ihr müsst den Anlagenbetreiber bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen, bzw. ungefragt auf spezielle Gefährdungen hinweisen (wenn Ihr z.B. Euren Höllenhund im Kirchturm versteckt).


    Dass ein Kirchturm eng und die Treppe aus dem Mittelalter sein kann, damit sollte der Betreiber der Sendeanlage durchaus rechnen.


    Stellt Euch vor, der Klempner kommt - was müsst Ihr ihm sagen/zeigen, damit er seinem Job ungefährdet nachgehen kann? Sicher nicht, wie er Rohre zu verlegen hat. Wenn die Decke aber nur 50 kg trägt, dann solltet Ihr ihm vorsichtig Diät-Tipps geben, andere Maßnahmen vorschlagen (die sich bei Euch laut Gefährdungsbeurteilung bewährt haben), oder zumindest auf die Gefährdung hinweisen, mit der er nun umgehen muss.

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz ()